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Neu in Deutschland: Ämter und Behördengänge für Zugewanderte

Das Wichtigste in Kürze

Wer nach Deutschland zieht, hat mit mehreren Ämtern zu tun: Bürgeramt für die Anmeldung, Ausländerbehörde für den Aufenthaltstitel, Finanzamt, Familienkasse und später die Einbürgerungsbehörde. Diese Übersicht ordnet die Behördengänge nach Lebensphasen und führt zu den ausführlichen Seiten.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
AnmeldenBürgeramt, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
AufenthaltAusländerbehörde am Wohnort
ArbeitVermerk im Aufenthaltstitel, bei Bedarf Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
FamilieFamiliennachzug über Botschaft und Ausländerbehörde, Kindergeld bei der Familienkasse
Einbürgerungnach fünf Jahren, Deutsch B1, Einbürgerungstest

Worum es geht

Die ersten Wochen in einer neuen Stadt sind voller Termine. Welche Behörde wofür zuständig ist, hängt davon ab, woher Sie kommen, wie lange Sie bleiben und ob Sie arbeiten, studieren oder mit der Familie leben.

Für einen schnellen Überblick in der richtigen Reihenfolge gibt es auch die Lebenslage Neu in Deutschland mit allen Schritten.

1. Ankommen und anmelden

2. Aufenthalt sichern

3. Arbeiten

4. Familie

5. Einbürgerung

Checkliste: Die ersten Wochen in Deutschland

In dieser Reihenfolge:

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Besondere Fälle

EU-Bürger
Für Sie gilt die Freizügigkeit: Anmeldung beim Bürgeramt genügt, ein Aufenthaltstitel ist nicht nötig.
Studium oder Ausbildung
Der Aufenthaltstitel richtet sich nach dem Zweck; Nebenjobs sind nur im Rahmen des Titels erlaubt.

Worauf es ankommt

  • Bürgerinnen und Bürger der EU brauchen keinen Aufenthaltstitel, müssen sich aber ebenfalls anmelden.
  • Den Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels immer vor Ablauf stellen.
  • Die zuständigen Ämter Ihrer Stadt finden Sie auf der Seite Ihres Ortes.

Häufige Fragen

Quellen

Geprüft am 27. Oktober 2026; Einzelheiten und Quellen auf den verlinkten Seiten. Alle Angaben ohne Gewähr.