Neu in Deutschland: Ämter und Behördengänge für Zugewanderte
Wer nach Deutschland zieht, hat mit mehreren Ämtern zu tun: Bürgeramt für die Anmeldung, Ausländerbehörde für den Aufenthaltstitel, Finanzamt, Familienkasse und später die Einbürgerungsbehörde. Diese Übersicht ordnet die Behördengänge nach Lebensphasen und führt zu den ausführlichen Seiten.
| Anmelden | Bürgeramt, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug |
|---|---|
| Aufenthalt | Ausländerbehörde am Wohnort |
| Arbeit | Vermerk im Aufenthaltstitel, bei Bedarf Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit |
| Familie | Familiennachzug über Botschaft und Ausländerbehörde, Kindergeld bei der Familienkasse |
| Einbürgerung | nach fünf Jahren, Deutsch B1, Einbürgerungstest |
Worum es geht
Die ersten Wochen in einer neuen Stadt sind voller Termine. Welche Behörde wofür zuständig ist, hängt davon ab, woher Sie kommen, wie lange Sie bleiben und ob Sie arbeiten, studieren oder mit der Familie leben.
Für einen schnellen Überblick in der richtigen Reihenfolge gibt es auch die Lebenslage Neu in Deutschland mit allen Schritten.
1. Ankommen und anmelden
2. Aufenthalt sichern
- Ausländerbehörde: Aufgaben und Zuständigkeit
- Termin bei der Ausländerbehörde
- Aufenthaltserlaubnis beantragen und verlängern
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Fiktionsbescheinigung
- Niederlassungserlaubnis
- Verpflichtungserklärung für Besuch
- Daueraufenthalt EU
- Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren
- Duldung und Beschäftigungsduldung
3. Arbeiten
4. Familie
5. Einbürgerung
Checkliste: Die ersten Wochen in Deutschland
In dieser Reihenfolge:
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Besondere Fälle
- EU-Bürger
- Für Sie gilt die Freizügigkeit: Anmeldung beim Bürgeramt genügt, ein Aufenthaltstitel ist nicht nötig.
- Studium oder Ausbildung
- Der Aufenthaltstitel richtet sich nach dem Zweck; Nebenjobs sind nur im Rahmen des Titels erlaubt.
Worauf es ankommt
- Bürgerinnen und Bürger der EU brauchen keinen Aufenthaltstitel, müssen sich aber ebenfalls anmelden.
- Den Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels immer vor Ablauf stellen.
- Die zuständigen Ämter Ihrer Stadt finden Sie auf der Seite Ihres Ortes.
Häufige Fragen
- Welche Ämter sind für Zugewanderte zuständig?Vor allem Bürgeramt, Ausländerbehörde, Finanzamt, Familienkasse und für die Einbürgerung die Einbürgerungsbehörde.Antwort
Vor allem Bürgeramt, Ausländerbehörde, Finanzamt, Familienkasse und für die Einbürgerung die Einbürgerungsbehörde.
- Wo melde ich mich nach dem Umzug nach Deutschland an?Beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.Antwort
Beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.
- Brauche ich als EU-Bürger einen Aufenthaltstitel?Nein, es gilt die Freizügigkeit. Die Anmeldung beim Bürgeramt ist aber Pflicht.Antwort
Nein, es gilt die Freizügigkeit. Die Anmeldung beim Bürgeramt ist aber Pflicht.
- Wann darf ich in Deutschland arbeiten?Das steht in Ihrem Aufenthaltstitel. Mehr unter Arbeitserlaubnis.Antwort
Das steht in Ihrem Aufenthaltstitel. Mehr unter Arbeitserlaubnis.
- Wann kann ich mich einbürgern lassen?In der Regel nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, mit Deutsch auf Niveau B1 und bestandenem Einbürgerungstest.Antwort
In der Regel nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, mit Deutsch auf Niveau B1 und bestandenem Einbürgerungstest.
- Darf ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten?Aus deutscher Sicht ja. Ob Ihr Herkunftsstaat das erlaubt, regelt dessen Recht.Antwort
Aus deutscher Sicht ja. Ob Ihr Herkunftsstaat das erlaubt, regelt dessen Recht.
Quellen
- § 10 StAG - Einbürgerung ↗
- § 4a AufenthG - Erwerbstätigkeit ↗
- § 81 AufenthG - Antrag auf Aufenthaltstitel ↗
Geprüft am 27. Oktober 2026; Einzelheiten und Quellen auf den verlinkten Seiten. Alle Angaben ohne Gewähr.