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Standesamt – Behörde für Eheschließungen und mehr

Wenn es um behördliche Angelegenheiten in Zusammenhang mit dem Personenstandsgesetz geht, ist das Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland die zuständige Stelle. Dort wird ein Personenstandsregister geführt, während zugleich Personenstandsurkunden ausgestellt werden. Die Organisation der Standesämter erfolgt auf kommunaler Ebene, so dass sich die Zuständigkeit eines Standesamtes aus dem Wohnort des betreffenden Bürgers ergibt. In Ausnahmefällen, die sich nicht mit dem Zuständigkeitsschema vereinbaren lassen, liegt die Zuständigkeit beim Standesamt I in Berlin.

Die Frage, wo das zuständige Standesamt zu finden ist, ist mindestens ebenso wichtig wie die konkreten Aufgaben der Standesämter. Bürgerinnen und Bürger tun gut daran, sich mit der Struktur der Verwaltung zu befassen und unter anderem dem Standesamt auf den Zahn zu fühlen. So lassen sich entsprechende Angelegenheiten unproblematisch regeln.

Aufgaben des Standesamtes

Das Standesamt wird typischerweise mit standesamtlichen Hochzeiten verbunden und gilt als der Ort, an dem die Eheschließung offiziell gemacht wird. Während beispielsweise eine kirchliche Trauung vor allem Symbolcharakter hat und für Romantik sorgt, kann die standesamtliche Hochzeit mitunter als trockener behördlicher Vorgang erscheinen. Damit dies nicht geschieht und ein feierliches Ambiente entsteht, kann eine gewisse Anzahl an Gästen zugegen sein. Zudem führt die Standesbeamtin beziehungsweise der Standesbeamte feierlich durch die Eheschließung.

Bürgerinnen und Bürger dürfen die Tätigkeiten der Standesämter aber nicht nur auf die amtliche Eheschließung reduzieren. Standesbeamte haben noch weitaus mehr Aufgaben. Nachfolgend gibt es einen Überblick über die typischen Aufgaben der Standesämter:

  • Geburten
    In Zusammenhang mit Geburten nehmen die Standesämter zunächst Eintragungen im Geburtenregister vor. Darüber hinaus stellen sie Geburtsurkunden aus.
  • Eheschließungen
    Ein Standesbeamter nimmt die feierliche Trauung vor, in deren Rahmen sich die Eheleute das Eheversprechen geben. Dabei erfolgt auch die Ausstellung der Heiratsurkunde, die die Eheschließung als offizielles Dokument beurkundet.
  • Todesfälle
    Das Standesamt nimmt die Anzeige eines Todesfalls entgegen und stellt auf Antrag die Sterbeurkunde aus.

Die Aufgaben der Standesämter drehen sich folglich um die verschiedenen Personenstandsdaten und betreffende Dokumente mit offiziellem Charakter. Dementsprechend werden längst nicht nur Heiratswillige beim örtlichen Standesamt vorstellig, sondern unter anderem auch Personen, die die Geburt eines Kindes oder den Tod eines Menschen melden möchten. Standesbeamte begleiten die Bürgerinnen und Bürger somit durch verschiedene Lebenslagen und müssen nicht nur behördlich korrekt, sondern auch menschlich agieren.

Diese fünf Tipps sollten Sie unbedingt beachten

Im Umgang mit dem Standesamt sollten Bürgerinnen und Bürger einiges bedenken. Die folgenden fünf Tipps sollen dabei behilflich sein und als Leitfaden dienen, so dass der anstehende Termin beim Standesamt zum gewünschten Erfolg führt.

  • Wenden Sie sich zeitnah an das Standesamt und beachten Sie die geltenden Fristen bei Geburten und Sterbefällen!
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit!
  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Standesamt!
  • Stellen Sie zeitnah einen Antrag auf die standesamtliche Urkunde über die Geburt eines Kindes, die Eheschließung oder den Tod eines Menschen!
  • Neben dem Original der betreffenden Urkunde sollten sie stets auch mindestens eine beglaubigte Abschrift erbitten, um das Dokument, falls gefordert, an anderer Stelle einreichen zu können.

Warum haben Standesämter eine besondere Funktion innerhalb der öffentlichen Verwaltung in Deutschland?

Die Standesämter haben innerhalb der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Funktion, weil es nur ihnen erlaubt ist, die folgenden Vorgänge zu bearbeiten:

  • Geburten
  • Eheschließungen
  • Todesfälle

Diese strikte Abgrenzung ist dem Umstand geschuldet, dass es sich um Behördengänge von höchster gesellschaftlicher Relevanz handelt. Darüber hinaus drohen hier Missbräuche mit weitreichenden Konsequenzen. Daher übernehmen ausschließlich Standesbeamte die betreffende Sachbearbeitung und schaffen so ein hohes Maß an Sicherheit und Kontrolle.

Wo findet man das zuständige Standesamt?

Die Suche nach dem zuständigen Standesamt ist keineswegs kompliziert oder langwierig. In den meisten Fällen ist das Rathaus der Stadt beziehungsweise Gemeinde die richtige Adresse. Dort findet man auch das Standesamt. Die Zuständigkeit des Standesamtes ergibt sich dabei stets aus dem Wohnort der betreffenden Person. Das Standesamt, in dessen Einzugsgebiet sich der Wohnort befindet, ist zuständig.

Wer kann eine Urkunde beim Standesamt beantragen?

Standesamtliche Urkunden können nur von bestimmten Personen beantragt werden. Hier kommt es auf den jeweiligen Sachverhalt an. Der nachfolgende Überblick soll hier für Klarheit sorgen und Bürger/innen bei der Vorbereitung auf den Besuch beim Standesamt unterstützen.

  • Geburtsurkunde
    Nach § 18 Personenstandsgesetz müssen die Eltern oder anderweitig sorgeberechtigten Personen die Geburt eines Kindes beim Standesamt anzeigen und im Zuge dessen die Geburtsurkunde beantragen.
  • Heiratsurkunde
    Im Vorfeld der Eheschließung findet ein Vorgespräch beim Standesamt statt. Im Zuge dessen geht es nicht nur um die Terminvergabe für die standesamtliche Hochzeit, sondern auch um die Beantragung der Heiratsurkunde. Die beiden angehenden Ehepartner können diese beantragen, so dass der Standesbeamte diese dann nach der Trauung aushändigen kann.
  • Sterbeurkunde
    Nach dem Tod eines Menschen können dessen Angehörige und Vertrauenspersonen eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen. Der Antrag kann zudem von einem Bevollmächtigten oder dem Bestatter gestellt werden.

Hinweis aus der Redaktion

Im Umgang mit dem Standesamt müssen einige Dinge bedacht werden. Bürgerinnen und Bürger sollten sich dessen bewusst sein und unter anderem den folgenden Hinweis aus unserer Redaktion beherzigen.

Bewahren Sie standesamtliche Urkunden gut auf!

Urkunden, die vom Standesamt ausgestellt werden, sind ein Leben lang von Belang und müssen daher gut aufbewahrt werden. Das Familienstammbuch ist der richtige Ort für die Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden. Die standesamtlichen Urkunden belegen den jeweiligen behördlichen Vorgang und gelten lebenslang als wichtige Nachweise.

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