Anzeige erstatten: online, auf der Wache oder schriftlich
Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht erstatten (§ 158 StPO). Einfache Fälle wie Fahrraddiebstahl, Betrug im Internet oder Sachbeschädigung gehen auch über die Onlinewache der Polizei. Bei manchen Delikten braucht es zusätzlich einen Strafantrag binnen drei Monaten.
| Wo | jede Polizeidienststelle, Staatsanwaltschaft, Amtsgericht - oder online |
|---|---|
| Onlinewache | gemeinsames Portal der Länderpolizeien: portal.onlinewache.polizei.de |
| Geeignet online | Betrug, Diebstahl, Sachbeschädigung, Hass im Netz, Hinweise |
| Nicht online | Verkehrsunfälle, komplexe Fälle; bei Gewalt sofort Notruf 110 |
| Strafantrag | bei Antragsdelikten binnen 3 Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b StGB) |
| Bestätigung | auf Antrag schriftliche Eingangsbestätigung (§ 158 Abs. 1 StPO) |
Worum es geht
Nach einem Diebstahl, Betrug oder einer Sachbeschädigung ist die Anzeige der erste Schritt - oft auch, weil Versicherungen eine Anzeige mit Aktenzeichen verlangen. Eine Anzeige kostet nichts und ist an keine Form gebunden: mündlich auf der Wache, schriftlich oder online.
Für einfache Fälle betreiben die Polizeien der Länder Onlinewachen. Über das gemeinsame Portal wählen Sie aus, wo die Tat geschehen ist, und werden zur zuständigen Landespolizei weitergeleitet.
Online oder auf der Wache?
| Situation | Der richtige Weg |
|---|---|
| Akute Gefahr, Gewalt, Täter noch vor Ort | Notruf 110 |
| Fahrrad oder Handy gestohlen, Betrug im Internet | Onlinewache oder Dienststelle |
| Sachbeschädigung, zum Beispiel am Auto | Onlinewache oder Dienststelle |
| Hasspostings im Internet | Onlinewache |
| Verkehrsunfall | Polizei vor Ort oder Dienststelle - nicht online |
| Umfangreiche oder komplizierte Sachverhalte | persönlich auf der Dienststelle |
So läuft die Onlinewache
Auf dem gemeinsamen Portal portal.onlinewache.polizei.de geben Sie an, ob der Tatort in Deutschland liegt oder im Ausland, im Internet oder unbekannt ist. Danach führt das Portal zur Onlinewache des zuständigen Landes. Dort beschreiben Sie den Vorfall in einem Formular und erhalten eine Bestätigung; die Polizei meldet sich bei Rückfragen.
Halten Sie Angaben zu Zeit, Ort und Schaden bereit, bei Diebstahl Rahmen- oder Gerätenummer, Kaufbeleg und Fotos, bei Betrug im Internet Bildschirmfotos, Kontoauszüge und die Adresse der Webseite.
Anzeige und Strafantrag: der Unterschied
Strafanzeige
Sie teilen der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit, dass eine Straftat geschehen ist. Jeder kann Anzeige erstatten, auch Zeugen. Auf Antrag erhalten Verletzte eine schriftliche Bestätigung mit Tatzeit, Tatort und Tat.
Strafantrag
Manche Taten, etwa Beleidigung oder Hausfriedensbruch, werden nur auf Antrag verfolgt. Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden, nachdem Sie von Tat und Täter erfahren haben (§ 77b StGB).
Checkliste: Anzeige erstatten
Das sollten Sie bereithalten:
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Besondere Fälle
- Tat im Ausland, Wohnsitz in Deutschland
- Das Portal der Onlinewachen bietet dafür einen eigenen Einstieg. Bei Taten in einem anderen EU-Staat kann die Staatsanwaltschaft die Anzeige auf Antrag dorthin weiterleiten (§ 158 Abs. 3 StPO).
- Täter unbekannt
- Auch ohne Täter lohnt die Anzeige, etwa für die Versicherung. Die Frist für einen Strafantrag beginnt erst, wenn Sie den Täter kennen.
- Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit
- Falschparken oder Lärm sind keine Straftaten - dafür ist meist das Ordnungsamt zuständig, siehe Falschparker melden und Ruhezeiten.
Worauf es ankommt
- Eine Anzeige ist kostenlos. Wer wissentlich falsch anzeigt, macht sich allerdings strafbar.
- Bei Antragsdelikten unbedingt die Drei-Monats-Frist beachten - danach wird die Tat nicht mehr verfolgt.
- Die Onlinewache ersetzt nicht den Notruf: Bei Gefahr immer 110 wählen.
Häufige Fragen
- Wo kann ich eine Anzeige erstatten?Bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht (§ 158 StPO), in einfachen Fällen auch online.Antwort
Bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht (§ 158 StPO), in einfachen Fällen auch online.
- Kann ich eine Anzeige online erstatten?Ja, über die Onlinewachen der Länder. Das gemeinsame Portal portal.onlinewache.polizei.de leitet nach dem Tatort zur zuständigen Polizei.Antwort
Ja, über die Onlinewachen der Länder. Das gemeinsame Portal portal.onlinewache.polizei.de leitet nach dem Tatort zur zuständigen Polizei.
- Welche Taten kann ich online anzeigen?Einfache Fälle wie Betrug, Diebstahl, Sachbeschädigung oder Hass im Netz. Verkehrsunfälle und komplexe Sachverhalte gehören auf die Dienststelle.Antwort
Einfache Fälle wie Betrug, Diebstahl, Sachbeschädigung oder Hass im Netz. Verkehrsunfälle und komplexe Sachverhalte gehören auf die Dienststelle.
- Was kostet eine Anzeige?Nichts. Eine Anzeige ist kostenlos.Antwort
Nichts. Eine Anzeige ist kostenlos.
- Wie lange habe ich Zeit für einen Strafantrag?Drei Monate ab dem Tag, an dem Sie von Tat und Täter erfahren haben (§ 77b StGB).Antwort
Drei Monate ab dem Tag, an dem Sie von Tat und Täter erfahren haben (§ 77b StGB).
- Bekomme ich eine Bestätigung meiner Anzeige?Ja, Verletzte erhalten auf Antrag eine schriftliche Eingangsbestätigung (§ 158 Abs. 1 StPO).Antwort
Ja, Verletzte erhalten auf Antrag eine schriftliche Eingangsbestätigung (§ 158 Abs. 1 StPO).
- Kann ich eine Anzeige zurückziehen?Eine Anzeige setzt die Ermittlungen in Gang und lässt sich nicht einfach zurücknehmen. Einen Strafantrag dagegen können Sie in der Regel zurücknehmen.Antwort
Eine Anzeige setzt die Ermittlungen in Gang und lässt sich nicht einfach zurücknehmen. Einen Strafantrag dagegen können Sie in der Regel zurücknehmen.
Quellen
- Onlinewachen der Polizeien der Länder - Gemeinsames Portal ↗
- § 158 StPO - Strafanzeige und Strafantrag ↗
- § 77b StGB - Antragsfrist ↗
Geprüft am 27. Oktober 2026 gegen § 158 StPO, § 77b StGB und das gemeinsame Portal der Onlinewachen (portal.onlinewache.polizei.de). Alle Angaben ohne Gewähr.