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Anzeige erstatten: online, auf der Wache oder schriftlich

Das Wichtigste in Kürze

Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht erstatten (§ 158 StPO). Einfache Fälle wie Fahrraddiebstahl, Betrug im Internet oder Sachbeschädigung gehen auch über die Onlinewache der Polizei. Bei manchen Delikten braucht es zusätzlich einen Strafantrag binnen drei Monaten.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
Wojede Polizeidienststelle, Staatsanwaltschaft, Amtsgericht - oder online
Onlinewachegemeinsames Portal der Länderpolizeien: portal.onlinewache.polizei.de
Geeignet onlineBetrug, Diebstahl, Sachbeschädigung, Hass im Netz, Hinweise
Nicht onlineVerkehrsunfälle, komplexe Fälle; bei Gewalt sofort Notruf 110
Strafantragbei Antragsdelikten binnen 3 Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b StGB)
Bestätigungauf Antrag schriftliche Eingangsbestätigung (§ 158 Abs. 1 StPO)

Worum es geht

Nach einem Diebstahl, Betrug oder einer Sachbeschädigung ist die Anzeige der erste Schritt - oft auch, weil Versicherungen eine Anzeige mit Aktenzeichen verlangen. Eine Anzeige kostet nichts und ist an keine Form gebunden: mündlich auf der Wache, schriftlich oder online.

Für einfache Fälle betreiben die Polizeien der Länder Onlinewachen. Über das gemeinsame Portal wählen Sie aus, wo die Tat geschehen ist, und werden zur zuständigen Landespolizei weitergeleitet.

Online oder auf der Wache?

SituationDer richtige Weg
Akute Gefahr, Gewalt, Täter noch vor OrtNotruf 110
Fahrrad oder Handy gestohlen, Betrug im InternetOnlinewache oder Dienststelle
Sachbeschädigung, zum Beispiel am AutoOnlinewache oder Dienststelle
Hasspostings im InternetOnlinewache
VerkehrsunfallPolizei vor Ort oder Dienststelle - nicht online
Umfangreiche oder komplizierte Sachverhaltepersönlich auf der Dienststelle

So läuft die Onlinewache

Auf dem gemeinsamen Portal portal.onlinewache.polizei.de geben Sie an, ob der Tatort in Deutschland liegt oder im Ausland, im Internet oder unbekannt ist. Danach führt das Portal zur Onlinewache des zuständigen Landes. Dort beschreiben Sie den Vorfall in einem Formular und erhalten eine Bestätigung; die Polizei meldet sich bei Rückfragen.

Halten Sie Angaben zu Zeit, Ort und Schaden bereit, bei Diebstahl Rahmen- oder Gerätenummer, Kaufbeleg und Fotos, bei Betrug im Internet Bildschirmfotos, Kontoauszüge und die Adresse der Webseite.

Anzeige und Strafantrag: der Unterschied

Strafanzeige

Sie teilen der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit, dass eine Straftat geschehen ist. Jeder kann Anzeige erstatten, auch Zeugen. Auf Antrag erhalten Verletzte eine schriftliche Bestätigung mit Tatzeit, Tatort und Tat.

Strafantrag

Manche Taten, etwa Beleidigung oder Hausfriedensbruch, werden nur auf Antrag verfolgt. Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden, nachdem Sie von Tat und Täter erfahren haben (§ 77b StGB).

Checkliste: Anzeige erstatten

Das sollten Sie bereithalten:

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Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

Besondere Fälle

Tat im Ausland, Wohnsitz in Deutschland
Das Portal der Onlinewachen bietet dafür einen eigenen Einstieg. Bei Taten in einem anderen EU-Staat kann die Staatsanwaltschaft die Anzeige auf Antrag dorthin weiterleiten (§ 158 Abs. 3 StPO).
Täter unbekannt
Auch ohne Täter lohnt die Anzeige, etwa für die Versicherung. Die Frist für einen Strafantrag beginnt erst, wenn Sie den Täter kennen.
Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit
Falschparken oder Lärm sind keine Straftaten - dafür ist meist das Ordnungsamt zuständig, siehe Falschparker melden und Ruhezeiten.

Worauf es ankommt

  • Eine Anzeige ist kostenlos. Wer wissentlich falsch anzeigt, macht sich allerdings strafbar.
  • Bei Antragsdelikten unbedingt die Drei-Monats-Frist beachten - danach wird die Tat nicht mehr verfolgt.
  • Die Onlinewache ersetzt nicht den Notruf: Bei Gefahr immer 110 wählen.

Häufige Fragen

Quellen

Geprüft am 27. Oktober 2026 gegen § 158 StPO, § 77b StGB und das gemeinsame Portal der Onlinewachen (portal.onlinewache.polizei.de). Alle Angaben ohne Gewähr.