Ferienunterkünfte finden: Ferienwohnung, Ferienhaus, Camping und Bauernhof
Für den Urlaub gibt es mehr Auswahl als die klassische Immobilienanzeige: Ferienwohnung, Ferienhaus, Camping oder Urlaub auf dem Bauernhof. Gebucht wird über Buchungsportale, Ferienhausanbieter oder die Tourist-Information - nicht über stadt.info. Wer selbst vermieten möchte, sollte vorab das örtliche Zweckentfremdungsverbot prüfen.
| Arten | Ferienwohnung, Ferienhaus, Camping, Urlaub auf dem Bauernhof |
|---|---|
| Buchung | Buchungsportale, Ferienhausanbieter, Tourist-Information |
| Für Vermieter | Zweckentfremdung je nach Stadt geregelt, Gewerbe und Steuer prüfen |
| Auf stadt.info | eigene Inserate noch nicht möglich |
Worum es geht
Wer nicht umzieht, sondern nur für ein paar Tage oder Wochen verreist, sucht etwas anderes als eine Mietwohnung: eine Ferienunterkunft. Diese Seite ordnet die Arten, zeigt die wirklichen Buchungswege und erklärt, was Vermieterinnen und Vermieter beachten müssen.
Ferienunterkünfte im Vergleich
Wo Sie wirklich buchen
Eigene Inserate bietet stadt.info für Ferienunterkünfte noch nicht an. Gebucht wird stattdessen über:
Buchungsportale
größte Auswahl, Bewertungen und Preisvergleich
Ferienhausanbieter
auf Ferienwohnungen und -häuser spezialisiert
Tourist-Information
kennt örtliche Anbieter, auch kleinere ohne Online-Profil
Für eine kurze Übernachtung ohne Urlaubscharakter passt eher die Seite Unterkünfte mit Hotel, Pension und Jugendherberge.
Für Vermieter: Zweckentfremdung, Gewerbe und Steuer
Wer die eigene Wohnung regelmäßig an Feriengäste vermietet, sollte vorab prüfen:
Zweckentfremdungsverbot
viele Städte beschränken die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum an Touristen oder verlangen eine Genehmigung - die Regeln setzt jede Kommune selbst
Gewerbe
bei regelmäßiger, auf Gewinn ausgerichteter Vermietung wird ein Gewerbe nötig
Steuer
Einnahmen aus der Vermietung gehören in die Steuererklärung
Die ersten Schritte dazu stehen unter Gewerbe anmelden und Steuererklärung.
Checkliste: Die passende Ferienunterkunft finden
Vor der Buchung kurz prüfen:
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Besondere Fälle
- Darf ich meine Wohnung einfach an Feriengäste vermieten?
- Nicht überall ohne Weiteres. Viele Städte haben ein Zweckentfremdungsverbot, das die kurzzeitige Vermietung an wechselnde Gäste beschränkt oder von einer Genehmigung abhängig macht. Erkundigen Sie sich vor dem ersten Inserat beim zuständigen Amt Ihrer Stadt.
Worauf es ankommt
- In der Nebensaison sind Ferienunterkünfte oft deutlich günstiger.
- Für Gruppen lohnt sich meist ein Ferienhaus, für Paare eher eine kleine Ferienwohnung.
- Camping ist die flexibelste und meist günstigste Variante.
- Vor der Buchung Bewertungen mehrerer Portale vergleichen.
Passt dazu
Häufige Fragen
- Kann ich meine Ferienwohnung über stadt.info vermieten?Eigene Inserate für Ferienunterkünfte bietet stadt.info noch nicht an. Diese Seite zeigt, über welche Wege Gäste und Vermieter tatsächlich zusammenfinden.Antwort
Eigene Inserate für Ferienunterkünfte bietet stadt.info noch nicht an. Diese Seite zeigt, über welche Wege Gäste und Vermieter tatsächlich zusammenfinden.
- Welche Arten von Ferienunterkünften gibt es?Vor allem Ferienwohnung, Ferienhaus, Camping und Urlaub auf dem Bauernhof - je nach Gruppengröße, Budget und gewünschter Lage.Antwort
Vor allem Ferienwohnung, Ferienhaus, Camping und Urlaub auf dem Bauernhof - je nach Gruppengröße, Budget und gewünschter Lage.
- Brauche ich als Vermieter eine Genehmigung?Das hängt von der Stadt ab. Viele Kommunen beschränken die kurzzeitige Vermietung an Feriengäste über ein Zweckentfremdungsverbot - informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle Ihrer Stadt.Antwort
Das hängt von der Stadt ab. Viele Kommunen beschränken die kurzzeitige Vermietung an Feriengäste über ein Zweckentfremdungsverbot - informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle Ihrer Stadt.
- Muss ich Einnahmen aus der Ferienvermietung versteuern?Ja, Einnahmen aus der Vermietung gehören in die Steuererklärung. Bei regelmäßiger, gewinnorientierter Vermietung kann zusätzlich ein Gewerbe nötig werden.Antwort
Ja, Einnahmen aus der Vermietung gehören in die Steuererklärung. Bei regelmäßiger, gewinnorientierter Vermietung kann zusätzlich ein Gewerbe nötig werden.
- Was ist günstiger: Hotel oder Ferienwohnung?Das hängt vom Aufenthalt ab. Für längere Aufenthalte und Familien rechnet sich eine Ferienwohnung mit eigener Küche oft, für eine einzelne Übernachtung meist das Hotel.Antwort
Das hängt vom Aufenthalt ab. Für längere Aufenthalte und Familien rechnet sich eine Ferienwohnung mit eigener Küche oft, für eine einzelne Übernachtung meist das Hotel.
- Wo finde ich Camping- oder Stellplätze?Über spezialisierte Buchungsportale, direkt beim Campingplatz oder über die Tourist-Information der jeweiligen Stadt.Antwort
Über spezialisierte Buchungsportale, direkt beim Campingplatz oder über die Tourist-Information der jeweiligen Stadt.
- Gilt für Ferienunterkünfte auch die Meldepflicht für ausländische Gäste?Ja, entsprechend wie in Hotels: Ausländische Gäste in gewerblich vermieteten Ferienunterkünften unterliegen der besonderen Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz.Antwort
Ja, entsprechend wie in Hotels: Ausländische Gäste in gewerblich vermieteten Ferienunterkünften unterliegen der besonderen Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz.
Quellen
Geprüft am 22. Oktober 2026; Zweckentfremdung und Gewerbe bewusst ohne feste Zahl, da kommunal/landesrechtlich unterschiedlich geregelt. Alle Angaben ohne Gewähr.