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Elterngeldstelle

Elterngeldstelle
Das Wichtigste in Kürze

Die Elterngeldstelle bearbeitet Ihren Antrag auf Elterngeld nach der Geburt Ihres Kindes. Zuständig ist je Bundesland eine eigene Behörde - in Bayern zum Beispiel das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), anderswo das Jugendamt oder eine eigene Elterngeldstelle der Kommune.

Das Wichtigste zu diesem Amt
ZuständigElterngeldstelle Ihres Bundeslandes oder Ihrer Kommune (Organisation je Bundesland unterschiedlich, in Bayern das ZBFS)
Gebührkostenlos
KontaktElterngeldstelle Ihrer Kommune, in Bayern das ZBFS
RechtsgrundlageBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Elterngeldstelle in Ihrer Stadt

Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Auf einen Blick

Elterngeldstelle: Elterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus. Träger: Landkreis oder kreisfreie Stadt und Land (je nach Land eine Landesbehörde oder die Kommune). Behördengänge: Elterngeld beantragen.
Eigene Darstellung von stadt.info, Träger nach Bundes- und Landesrecht.

Behördengänge im Überblick

Worum es geht

Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das wegfällt, wenn Sie Ihr Kind selbst betreuen und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten (§ 1 BEEG). Es gibt drei Formen: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.

Wie die Elterngeldstelle organisiert ist, legt jedes Bundesland selbst fest - manche richten eigene Elterngeldstellen ein, andere übertragen die Aufgabe den Jugendämtern. In Bayern ist durchgehend das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig.

Was die Elterngeldstelle erledigt

  • Elterngeld beantragen - Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
  • Prüfung des Einkommens vor und nach der Geburt
  • Bearbeitung von Änderungsanträgen während des Bezugszeitraums
  • Kindergeld - läuft über die Familienkasse, nicht über die Elterngeldstelle

Elterngeld oder Kindergeld?

ElterngeldKindergeld
ZweckErsatz für wegfallendes Einkommen bei der Kinderbetreuunglaufende Unterstützung für den Unterhalt des Kindes
Dauerbis zu 14 Monate Basiselterngeld, mit ElterngeldPlus länger (§ 4 BEEG)bis zum 18., in Ausbildung bis zum 25. Geburtstag
ZuständigElterngeldstelleFamilienkasse
RechtsgrundlageBEEGEStG

So läuft es ab

  1. Antrag stellen

    Schriftlich bei der Elterngeldstelle, frühestens ab der Geburt.

  2. Lebensmonate festlegen

    Angeben, für welche Monate Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus beantragt wird.

  3. Bescheid erhalten

    Die Elterngeldstelle berechnet die Höhe nach dem Einkommen vor der Geburt.

  4. Änderungen beantragen

    Die Aufteilung lässt sich bis zum Ende des Bezugszeitraums ändern (§ 7 Absatz 2 BEEG).

Lebenslagen mit dem Weg zur Elterngeldstelle

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.