Amtsgericht: Zuständigkeit, Nachlass, Grundbuch und Mahnverfahren

Das Amtsgericht ist die unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit - und für Bürgerinnen und Bürger die mit Abstand wichtigste. Grundbuch, Nachlass, Betreuung, Mahnverfahren und Familiensachen laufen hier zusammen.
Die meisten Menschen kommen nicht wegen eines Prozesses zum Amtsgericht, sondern wegen eines Vorgangs, den nur ein Gericht erledigen darf: einen Erbschein beantragen, ins Grundbuch sehen, eine Betreuung einrichten lassen, ein Testament abliefern. Deutschland hat rund 640 Amtsgerichte, damit diese Wege kurz bleiben.
Amtsgericht in Ihrer Stadt
Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Auf einen Blick
Behördengänge im Überblick
Wofür Sie zum Amtsgericht müssen
| Anliegen | Abteilung | Typischer Anlass |
|---|---|---|
| Erbschein, Testament abliefern, Erbausschlagung | Nachlassgericht | Todesfall in der Familie |
| Grundbuchauszug, Eintragung, Löschung | Grundbuchamt | Hauskauf, Umschuldung, Erbfall |
| Betreuung einrichten, Vorsorgevollmacht prüfen | Betreuungsgericht | Angehörige werden pflegebedürftig |
| Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt | Familiengericht | Trennung |
| Mahnbescheid beantragen | Mahnabteilung | Offene Forderung |
| Zwangsversteigerung von Grundstücken | Vollstreckungsgericht | Immobilienerwerb oder Vollstreckung |
| Vereinsregister, Handelsregister | Registergericht | Vereinsgründung, Firmenänderung |
| Insolvenzantrag | Insolvenzgericht | Privat- oder Firmeninsolvenz |
Welche dieser Abteilungen es an Ihrem Amtsgericht gibt, ist unterschiedlich. Mehrere Länder haben Grundbuch-, Register- und Insolvenzsachen auf einzelne Gerichte konzentriert - dann ist für diese Sachen ein anderes Amtsgericht zuständig als für den Rest.
Das Nachlassgericht - die häufigste Berührung
Kein anderer Bereich des Amtsgerichts wird so oft gesucht. Drei Punkte, die regelmäßig für Verwirrung sorgen:
Was viele nicht wissen
- Ein Testament muss abgeliefert werden. Wer eines besitzt, ist nach dem Todesfall dazu verpflichtet - unabhängig davon, ob es ihn begünstigt. Das Gericht eröffnet es und benachrichtigt die Beteiligten.
- Ohne Testament wird das Gericht selten von allein tätig. Dann meldet es sich meist erst, wenn jemand etwas beantragt - typischerweise einen Erbschein, weil Bank oder Grundbuchamt ihn verlangen.
- Die Ausschlagung hat eine Frist. Sie läuft ab der Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung, nicht ab dem Todestag. Wer eine überschuldete Erbschaft ausschlagen will, muss selbst aktiv werden.
Welche Wege im Todesfall sonst noch anstehen, steht in der Lebenslage Trauerfall. Die Sterbeurkunde selbst kommt vom Standesamt, nicht vom Gericht. Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person - nicht das an Ihrem eigenen Wohnort und nicht das am Sterbeort. Das ist der häufigste Irrtum bei der Terminsuche.
Das Grundbuchamt sitzt beim Amtsgericht
Grundbuchsachen gehören nach § 23a GVG zu den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit zum Amtsgericht. Wer einen Grundbuchauszug braucht, muss also nicht zur Stadtverwaltung, sondern zum Gericht - beziehungsweise zu dem Amtsgericht, auf das sein Bundesland die Grundbuchsachen konzentriert hat.
Einsicht bekommt nicht jeder: Sie setzt ein berechtigtes Interesse voraus. Eigentümerinnen, Erben, finanzierende Banken und Notare haben es, Neugier genügt nicht. Wer ein Grundstück kaufen will, lässt den Auszug in der Regel über den Notar beziehen.
Mahnverfahren: meist nicht Ihr örtliches Amtsgericht
Hier liegt eine Falle. Nach § 689 ZPO ist zwar das Amtsgericht zuständig, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Absatz 3 erlaubt den Ländern aber, Mahnverfahren bei einzelnen Gerichten zu konzentrieren - und davon haben alle Gebrauch gemacht. In der Praxis bearbeitet deshalb ein zentrales Mahngericht je Land die Anträge, nicht das Gericht um die Ecke.
Für Antragsteller ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland ist das Amtsgericht Wedding in Berlin zuständig. Das erklärt, warum dieses eine Gericht bundesweit häufiger gesucht wird als jedes andere.
Wann ist das Amtsgericht zuständig - und wann das Landgericht
Zivilsachen
Das Amtsgericht entscheidet Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro (§ 23 GVG). Darüber ist das Landgericht zuständig.
Achtung bei Ratgebern im Netz: Sehr viele Seiten nennen noch 5.000 Euro. Diese Grenze ist überholt - im Gesetzestext steht heute die Summe von zehntausend Euro.
Unabhängig vom Streitwert bleiben beim Amtsgericht unter anderem:
- Streitigkeiten über Wohnraummietverhältnisse und deren Bestand
- Wohnungseigentumssachen nach § 43 Abs. 2 WEG
- Ansprüche aus dem Nachbarrecht (§§ 906, 910, 911, 923 BGB), soweit kein gewerblicher Betrieb einwirkt
- Streitigkeiten wegen Wildschadens
- Streitigkeiten zwischen Reisenden und Gastwirten oder Beförderern über Zeche, Fracht oder Schäden
Strafsachen
In Strafsachen ist das Amtsgericht zuständig, wenn keine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist und keine Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus oder Sicherungsverwahrung im Raum steht (§ 24 GVG). Die Staatsanwaltschaft kann trotzdem beim Landgericht anklagen, wenn der Fall besondere Bedeutung hat oder ein Opfer besonders schutzbedürftig ist.
Was das Amtsgericht nicht macht
- Es berät nicht. Die Rechtsantragstelle nimmt Anträge und Erklärungen zu Protokoll und erklärt den Verfahrensablauf - eine rechtliche Einschätzung Ihres Falls darf sie nicht geben.
- Es ermittelt nicht. Anzeigen nimmt die Polizei oder die Staatsanwaltschaft entgegen.
- Es vertritt niemanden. Wer Vertretung braucht und sie sich nicht leisten kann, beantragt Beratungshilfe - ebenfalls beim Amtsgericht.
- Es führt keine Personenstandsregister. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden kommen vom Standesamt. Die Namensführung nach Ehe oder Scheidung regelt ebenfalls das Standesamt, nicht das Familiengericht.
Den gelben Brief richtig behandeln
Post vom Gericht im gelben Umschlag ist eine förmliche Zustellung mit Zustellungsurkunde. Auf dem Umschlag vermerkt die zustellende Person Datum und Art der Übergabe - und ab diesem Datum laufen Fristen, die oft kurz sind.
Heben Sie den Umschlag auf. Er ist der Nachweis, wann die Frist begonnen hat. Den Inhalt sofort lesen: Ein Mahnbescheid lässt sich nur innerhalb von zwei Wochen mit dem beiliegenden Formular bestreiten, danach wird er vollstreckbar.
Hintergrund: Wo das Amtsgericht im Gerichtsaufbau steht
Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist vierstufig aufgebaut: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof. Das Amtsgericht ist die Eingangsinstanz für die kleineren Zivilsachen und die leichtere und mittlere Kriminalität - und zugleich das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, also jener Verfahren, in denen es keinen Gegner gibt, sondern etwas beurkundet, registriert oder angeordnet wird.
Getragen werden die Gerichte von den Ländern; die Justizverwaltung liegt bei den Landesjustizministerien. Deshalb unterscheiden sich Zuständigkeitskonzentrationen, Öffnungszeiten und Online-Angebote von Land zu Land, obwohl die Verfahrensregeln bundeseinheitlich sind.
Verwandte Wege
- Trauerfall: alle Behördengänge der Reihe nach
Sterbeurkunde, Nachlass, Versicherungen und Verträge - Standesamt
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, Namensführung - Bauamt
Bauantrag, Genehmigung und was aufs Grundstück darf - Sozialamt
Hilfe zur Pflege, wenn eine Betreuung ansteht
Lebenslagen mit dem Weg zum Amtsgericht
Häufige Fragen
- Welches Amtsgericht ist für mich zuständig?Das hängt von der Sache ab. In Zivilsachen richtet sich die Zuständigkeit meist nach dem Wohnsitz der beklagten Partei, in Nachlasssachen nach dem letzten Wohnsitz der verstorbenen Person, in Grundbuchsachen nach der Lage des Grundstücks. Für das Mahnverfahren gilt eine eigene Regel.Antwort
Das hängt von der Sache ab. In Zivilsachen richtet sich die Zuständigkeit meist nach dem Wohnsitz der beklagten Partei, in Nachlasssachen nach dem letzten Wohnsitz der verstorbenen Person, in Grundbuchsachen nach der Lage des Grundstücks. Für das Mahnverfahren gilt eine eigene Regel.
- Muss ich mich beim Nachlassgericht melden?Von sich aus müssen Sie das nur, wenn Sie ein Testament besitzen - das ist abzuliefern. Für die Ausschlagung einer Erbschaft gilt eine Frist, die mit der Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund beginnt; wer ausschlagen will, muss also selbst tätig werden. Ansonsten meldet sich das Gericht.Antwort
Von sich aus müssen Sie das nur, wenn Sie ein Testament besitzen - das ist abzuliefern. Für die Ausschlagung einer Erbschaft gilt eine Frist, die mit der Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund beginnt; wer ausschlagen will, muss also selbst tätig werden. Ansonsten meldet sich das Gericht.
- Muss ein privates Testament zum Nachlassgericht?Ja. Wer ein Testament in Händen hält, ist verpflichtet, es nach dem Todesfall beim Nachlassgericht abzuliefern - unabhängig davon, ob es einen begünstigt oder nicht. Das Gericht eröffnet es dann und benachrichtigt die Beteiligten.Antwort
Ja. Wer ein Testament in Händen hält, ist verpflichtet, es nach dem Todesfall beim Nachlassgericht abzuliefern - unabhängig davon, ob es einen begünstigt oder nicht. Das Gericht eröffnet es dann und benachrichtigt die Beteiligten.
- Wann meldet sich das Nachlassgericht?Nach der Eröffnung eines Testaments benachrichtigt das Gericht die darin genannten Personen und die gesetzlichen Erben. Gibt es kein Testament, wird das Gericht meist erst tätig, wenn jemand einen Antrag stellt - etwa auf einen Erbschein. Eine feste Frist gibt es nicht.Antwort
Nach der Eröffnung eines Testaments benachrichtigt das Gericht die darin genannten Personen und die gesetzlichen Erben. Gibt es kein Testament, wird das Gericht meist erst tätig, wenn jemand einen Antrag stellt - etwa auf einen Erbschein. Eine feste Frist gibt es nicht.
- Was bedeutet ein gelber Brief vom Amtsgericht?Der gelbe Umschlag ist eine förmliche Zustellung mit Zustellungsurkunde. Datum und Art der Übergabe werden dokumentiert, weil daran Fristen hängen. Notieren Sie das Datum auf dem Umschlag und heben Sie ihn auf - er ist der Nachweis, wann die Frist zu laufen begann.Antwort
Der gelbe Umschlag ist eine förmliche Zustellung mit Zustellungsurkunde. Datum und Art der Übergabe werden dokumentiert, weil daran Fristen hängen. Notieren Sie das Datum auf dem Umschlag und heben Sie ihn auf - er ist der Nachweis, wann die Frist zu laufen begann.
- Was kostet ein Erbschein?Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und ist im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt; sie fällt für den Erbschein und für die eidesstattliche Versicherung getrennt an. Eine pauschale Zahl gibt es deshalb nicht - das Nachlassgericht nennt Ihnen die Höhe für Ihren Fall.Antwort
Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und ist im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt; sie fällt für den Erbschein und für die eidesstattliche Versicherung getrennt an. Eine pauschale Zahl gibt es deshalb nicht - das Nachlassgericht nennt Ihnen die Höhe für Ihren Fall.
- Ab welchem Streitwert ist das Landgericht zuständig?In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro zuständig, darüber das Landgericht. Achtung: Viele Ratgeber nennen noch 5.000 Euro - das ist überholt. Unabhängig vom Streitwert bleiben unter anderem Wohnraummietsachen beim Amtsgericht.Antwort
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro zuständig, darüber das Landgericht. Achtung: Viele Ratgeber nennen noch 5.000 Euro - das ist überholt. Unabhängig vom Streitwert bleiben unter anderem Wohnraummietsachen beim Amtsgericht.
- Brauche ich vor dem Amtsgericht einen Anwalt?In Zivilsachen vor dem Amtsgericht besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang, in Familiensachen dagegen meist schon. Das Gericht darf Sie nicht beraten; es kann nur über den Verfahrensablauf Auskunft geben. Für Beratung sind Anwaltschaft oder Beratungshilfe zuständig.Antwort
In Zivilsachen vor dem Amtsgericht besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang, in Familiensachen dagegen meist schon. Das Gericht darf Sie nicht beraten; es kann nur über den Verfahrensablauf Auskunft geben. Für Beratung sind Anwaltschaft oder Beratungshilfe zuständig.
Rechtsgrundlagen
- § 23 GVG - Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ↗
- § 23a GVG - Familiensachen und freiwillige Gerichtsbarkeit ↗
- § 24 GVG - Zuständigkeit in Strafsachen ↗
- § 689 ZPO - Zuständigkeit im Mahnverfahren ↗
Zuständigkeiten und Streitwertgrenze geprüft am 21. September 2026 am Gesetzestext. Die Gerichtsverfassung ist Bundesrecht, die Gerichtsorganisation Ländersache - welche Abteilung an Ihrem Amtsgericht besteht, sagt Ihnen das Gericht selbst. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.