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Kurzzeitpflege: Pflege auf Zeit im Heim

Das Wichtigste in Kürze

Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Pflege in einem Pflegeheim, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krise. Sie steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen im Jahr zu. Die Pflegekasse zahlt die Pflegekosten aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro; Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
WerAnspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2; ohne Pflegegrad unter Umständen die Krankenkasse (§ 39c SGB V)
Wannnach einer Krankenhausbehandlung oder in Krisen, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht reicht
Woin einer zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtung
Dauerbis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr
BudgetGemeinsamer Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege: bis 3.539 Euro pro Kalenderjahr, so seit 1. Juli 2025
Selbst zu zahlenUnterkunft, Verpflegung und Investitionskosten - Entlastungsbetrag einsetzbar

Worum es geht

Nach einer Operation, einem Sturz oder wenn die pflegende Person ausfällt, reicht die Pflege zu Hause manchmal für eine Weile nicht aus. Für diese Übergangszeit gibt es die Kurzzeitpflege: Die pflegebedürftige Person zieht für einige Tage oder Wochen in ein Pflegeheim und kehrt danach nach Hause zurück.

Den Anspruch regelt § 42 SGB XI, ein Gesetz der Pflegeversicherung. Er besteht, wenn weder die häusliche Pflege durch Angehörige oder eine andere Pflegeperson noch eine teilstationäre Pflege, etwa eine Tagespflege, im Moment ausreicht. Für pflegende Angehörige ist die Kurzzeitpflege oft auch eine Entlastung, etwa wenn sie selbst ins Krankenhaus müssen.

Wer was bezahlt

KostenartWer zahlt
Pflege und BetreuungPflegekasse, aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro
Medizinische BehandlungspflegePflegekasse, aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag
Unterkunft und VerpflegungSie selbst - der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat kann dafür eingesetzt werden
Investitionskosten der EinrichtungSie selbst
Pflegegeld während der Kurzzeitpflegeläuft zur Hälfte weiter, bis zu acht Wochen

Kurzzeitpflege beantragen

Leistungen der Pflegeversicherung gibt es auf Antrag (§ 33 SGB XI). Stellen Sie den Antrag auf Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört - am besten, sobald ein Platz in Aussicht ist. Viele Einrichtungen rechnen die pflegebedingten Kosten dann direkt mit der Pflegekasse ab; den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten stellen sie Ihnen in Rechnung.

Ohne Pflegegrad: Kurzzeitpflege über die Krankenkasse

Wer nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder bei schwerer Krankheit vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden kann, aber keinen Pflegegrad 2 bis 5 hat - also auch bei Pflegegrad 1 oder ganz ohne Pflegegrad -, kann Kurzzeitpflege von der Krankenkasse erhalten, wenn häusliche Krankenpflege nicht ausreicht (§ 39c SGB V). Dauer und Höhe richten sich nach den Regeln der Pflegeversicherung.

Einen Platz finden

Kurzzeitpflegeplätze sind in vielen Regionen knapp. Fragen Sie früh bei mehreren Pflegeheimen nach, besonders vor geplanten Operationen oder Urlauben. Bei einem Krankenhausaufenthalt hilft der Sozialdienst der Klinik, einen Platz im Anschluss zu organisieren.

Der Pflegestützpunkt kennt die Einrichtungen in Ihrer Umgebung. In begründeten Einzelfällen ist die Kurzzeitpflege auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe möglich, wenn ein zugelassener Pflegeplatz nicht zumutbar ist (§ 42 Abs. 3 SGB XI).

Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege?

Kurzzeitpflege

Pflege im Heim, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht ausreicht - etwa nach dem Krankenhaus.

Verhinderungspflege

Ersatzpflege meist zu Hause, wenn die pflegende Person verhindert ist - auch stundenweise. Mehr unter Verhinderungspflege.

Tages- und Nachtpflege

Pflege tagsüber oder nachts in einer Einrichtung, danach geht es nach Hause zurück. Sie ist eine eigene Leistung mit eigenem Budget (§ 41 SGB XI) und zählt nicht auf den Gemeinsamen Jahresbetrag.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege teilen sich den Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Wie Sie ihn aufteilen, entscheiden Sie. Kurzzeitpflege zu Hause gibt es nicht - dafür ist die Verhinderungspflege da.

Checkliste: Kurzzeitpflege organisieren

So bereiten Sie den Aufenthalt vor:

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Besondere Fälle

Direkt aus dem Krankenhaus in die Kurzzeitpflege
Das ist der typische Fall einer Übergangszeit nach einer stationären Behandlung. Der Sozialdienst des Krankenhauses unterstützt bei der Platzsuche.
Pflegebedürftiges Kind oder Mensch mit Behinderung
In begründeten Einzelfällen ist Kurzzeitpflege auch in geeigneten Einrichtungen der Behindertenhilfe möglich.
Budget ist aufgebraucht
Weitere Kosten tragen Sie selbst. Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen.

Worauf es ankommt

  • Das Budget wird mit der Verhinderungspflege geteilt - planen Sie, wofür Sie es im Jahr brauchen.
  • Ein nicht verbrauchter Entlastungsbetrag kann in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden (§ 45b SGB XI).
  • Bei geplanten Operationen den Platz rechtzeitig vor dem Krankenhaustermin sichern.

Häufige Fragen

Quellen

Geprüft am 27. Oktober 2026 gegen §§ 33, 37, 41, 42, 42a, 45b SGB XI und § 39c SGB V (gesetze-im-internet.de). Alle Angaben ohne Gewähr.