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Zulassungsstelle – Alles rund um die behördliche Kfz-Zulassung

Die Zulassungsstelle ist eine wichtige Institution des örtlichen Behördenwesens und kümmert sich um wichtige Zulassungen und Dokumente für den Straßenverkehr. Einerseits benötigen Kraftfahrzeugführer/innen eine gültige Fahrerlaubnis, andererseits muss für das betreffende Kfz eine Zulassung vorliegen. In all diesen Fällen ist die Zulassungsstelle als Teil des Straßenverkehrsamtes zuständig.

Die Zulassungsbehörden obliegen der Verwaltung der Kreise, Gemeinden, Gemeindeverbände und Landratsämter. Bundesweit gibt es mehr als 700 Zulassungsstellen, so dass die Bürgerinnen und Bürger stets einen für ihren Wohnort zuständigen Ansprechpartner haben. All diejenigen, die sich zunächst einen Überblick verschaffen möchten, um die zuständige Zulassungsstelle ausfindig zu machen, können auf eine Liste des Kraftfahrt-Bundesamtes zurückgreifen.

Aufgaben der Zulassungsstelle

Die örtlichen Zulassungsstellen sind Einrichtungen der Zulassungsbehörden, die wiederum gemäß § 1 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern zuständig sind. Demnach ist die Zulassungsbehörde die zuständige Behörde für die Zulassung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden sollen.

Das Aufgabenspektrum der Zulassungsstellen beschränkt sich allerdings nicht nur auf die Zulassung von Fahrzeugen, sondern ist deutlich weiter gefasst. Nachfolgend findet sich eine Übersicht über die typischen Aufgaben, die Anlass für einen Termin bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde geben:

  • Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern
  • Ummeldung von Kraftfahrzeugen
  • Abmeldung von Kraftfahrzeugen
  • Ausstellung von Betriebserlaubnissen
  • Ausstellung von Fahrerlaubnissen

Sämtliche Dokumente, die in Zusammenhang mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr von Belang sind, fallen in das Aufgabengebiet der Zulassungsbehörden. Wissenswert ist darüber hinaus, dass die Zulassungsstellen als Bestandteile des Straßenverkehrsamtes daherkommen. Dass es dort ausschließlich um die Kfz-Zulassung geht, ist angesichts der vielfältigen Aufgaben ein Irrglaube.

Diese fünf Tipps sollten Sie unbedingt beachten

In Zusammenhang mit der Zulassung, Ummeldung oder Abmeldung von Kraftfahrzeugen sind die örtlichen Zulassungsbehörden die richtigen Anlaufstellen. Wer sich bestmöglich auf den Behördengang vorbereiten und die Zulassung schnell regeln möchte, sollte die folgenden fünf Tipps beherzigen:

  • Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Termin bei der Zulassungsbehörde!
  • Nutzen Sie die digitalen Angebote der örtlichen Zulassungsstelle!
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Termin bei der Zulassungsstelle mit!
  • Schließen Sie eine Kfz-Versicherung ab und bringen Sie die eVB-Nummer als Nachweis des Versicherungsschutzes mit!
  • Reservieren Sie im Vorfeld ein Wunschkennzeichen!

Wann muss man die Zulassungsstelle aufsuchen?

Wer ein zulassungspflichtiges Fahrzeug in Betrieb nehmen möchte, benötigt dazu eine behördliche Erlaubnis. Dies bedarf des Hoheitsaktes eines Zulassungsverfahrens durch die Zulassungsstelle. Zudem wird die Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr nur auf Antrag gewährt. Der Fahrzeughalter muss demnach die Zulassungsstelle aufsuchen. Mittlerweile hat der digitale Wandel auch die deutschen Behörden erreicht, so dass die Zulassung teilweise online beantragt werden kann. Ein Besuch in der örtlichen Zulassungsstelle ist dann hinfällig.

Die Zulassungsbehörde ist allerdings nicht nur für die Zulassung von Fahrzeugen zuständig. Auch wenn es darum geht, Fahrzeuge abzumelden oder umzumelden, steht ein Termin bei der Zulassungsbehörde an. Zusammenfassend lässt sich folglich feststellen, dass es für Angelegenheiten rund um die Kfz-Zulassung notwendig ist, die Zulassungsstelle aufzusuchen.

Worauf muss man bei der Zulassung eines Fahrzeugs achten?

Da es sich bei der Zulassung um die behördliche Erlaubnis für die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs handelt, ist diese ein absolutes Muss. Wer ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr benutzen möchte, muss dieses somit im Vorfeld zulassen und zu diesem Zweck die Zulassungsstelle aufsuchen. Der Halter muss einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Durch die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens erfolgt die Zulassung des Kfz.

Bürgerinnen und Bürger, die die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle ihrer Kommune ersuchen, sollten die folgenden Unterlagen bereithalten:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • elektronische Versicherungsbestätigung

Zudem sollte man wissen, dass zwischen einer Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs und der Wiederzulassung unterschieden wird. Wissenswert ist zudem, dass eine Fahrzeugzulassung auf Minderjährige in der Regel nicht möglich ist. In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel einer Schwerbehinderung des Minderjährigen oder der Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis, kann ein zulassungspflichtiges Fahrzeug auch auf Minderjährige angemeldet werden.

Welche Fahrzeuge sind zulassungspflichtig?

In der Bundesrepublik Deutschland besteht grundsätzlich eine Zulassungspflicht für Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Ohne eine solche Erlaubnis ist die Inbetriebnahme eines solchen Kraftfahrzeugs nicht erlaubt. Es gibt allerdings auch Ausnahmen von dieser Regel, denn nicht jedes Fahrzeug ist zulassungspflichtig. So ist es wichtig zu wissen, dass die Zulassungspflicht für die folgenden Fahrzeuge nicht greift:

  • motorisierte Krankenfahrstühle
  • elektronische Krankenfahrstühle
  • Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Stapler
  • Leichtkrafträder
  • Kleinkrafträder mit zwei oder drei Rädern
  • einachsige Zugmaschinen in der Forst- und Landwirtschaft

Wer sich auf ein zulassungsfreies Fahrzeug beschränkt, muss die Zulassungsstelle nicht aufsuchen und kann sich diesen Behördengang getrost sparen.

Hinweis aus der Redaktion

Viele Menschen meiden Behördengänge weitgehend und sehen darin nur bürokratischen Aufwand ohne großen Nutzen. Der Weg zur Zulassungsstelle bleibt jedoch niemandem erspart, sofern ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden soll. Im Folgenden gibt es einen kurzen Hinweis aus unserer Redaktion, der für eine reibungslose Zulassung sorgen soll.

Bringen Sie ausreichend Zeit für Ihren Termin bei der Zulassungsstelle mit!

Die Zulassungsstellen in Deutschland erleben regelmäßig einen großen Andrang, wodurch sich für die Bürgerinnen und Bürger teils erhebliche Wartezeiten ergeben können. Es ist daher wichtig, genug Zeit mitzubringen. Gegebenenfalls kann vorab ein fester Termin vereinbart werden, um langes Warten zu vermeiden.

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