Vorsorge für den Ernstfall: alle Behördengänge der Reihe nach
Ohne Vollmacht darf selbst der Ehepartner nur in Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate lang für Sie entscheiden, danach bestellt das Betreuungsgericht beim Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer. 3 Schritte: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung.
Schritt für Schritt
Vorsorgevollmacht erstellen und registrieren
gilt bis Widerruf oder TodEinmalige Gebühr, danach finden Gerichte die Vollmacht
Zuständig: Zentrales Vorsorgeregister
Betreuungsverfügung festlegen
Bestimmt, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll
Zuständig: Betreuungsbehörde
Betreuung anregen
Wenn keine Vollmacht existiert
Checkliste: Vorsorge für den Ernstfall
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
- Zentrales Vorsorgeregister
- Betreuungsbehörde
Gut zu wissen
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Sie vertritt. Registrieren Sie sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, damit Gerichte und Ärzte sie finden. Die Betreuungsbehörde beim Kreis oder der kreisfreien Stadt berät kostenlos und beglaubigt auf Wunsch Ihre Unterschrift.