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Vorsorge für den Ernstfall: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Ohne Vollmacht darf selbst der Ehepartner nur in Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate lang für Sie entscheiden, danach bestellt das Betreuungsgericht beim Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer. 3 Schritte: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung.

Schritt für Schritt

  1. Vorsorgevollmacht erstellen und registrieren

    gilt bis Widerruf oder Tod

    Einmalige Gebühr, danach finden Gerichte die Vollmacht

    Zuständig: Zentrales Vorsorgeregister

  2. Betreuungsverfügung festlegen

    Bestimmt, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll

    Zuständig: Betreuungsbehörde

  3. Betreuung anregen

    Wenn keine Vollmacht existiert

Checkliste: Vorsorge für den Ernstfall

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Die zuständigen Stellen finden

  • Zentrales Vorsorgeregister
  • Betreuungsbehörde

Gut zu wissen

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Sie vertritt. Registrieren Sie sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, damit Gerichte und Ärzte sie finden. Die Betreuungsbehörde beim Kreis oder der kreisfreien Stadt berät kostenlos und beglaubigt auf Wunsch Ihre Unterschrift.

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