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Kindergeld beantragen: Antrag, Höhe und Unterlagen

Das Wichtigste in Kürze

Kindergeld beträgt einheitlich 259 Euro monatlich je Kind - unabhängig von der Kinderzahl (§ 66 EStG). Beantragt wird es bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, am einfachsten online mit der Steuer-ID von Kind und Eltern. Rückwirkend zahlt die Familienkasse höchstens die letzten sechs Monate vor dem Monat der Antragstellung.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigFamilienkasse
Gebührkostenlos
DauerBearbeitung unterschiedlich lang, je nach Vollständigkeit der Angaben
Fristrückwirkend höchstens 6 Monate vor dem Monat der Antragstellung (§ 70 Abs. 1 Satz 2 EStG)
Rechtsgrundlage§§ 31, 32, 62 bis 78 EStG; Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über die Familienkasse.

Worum es geht

Kindergeld ist Teil des Familienleistungsausgleichs: Es wird monatlich von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gezahlt - außer bei öffentlich Beschäftigten, dort zahlt oft eine eigene Familienkasse des Dienstherrn. Anspruch hat grundsätzlich, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (§ 62 EStG). Für EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt in den ersten drei Monaten nach Zuzug eine Einschränkung, wenn keine inländischen Einkünfte erzielt werden.

Bis zu welchem Alter es Kindergeld gibt

Bis zum 18. Geburtstag wird Kindergeld immer gezahlt. Zwischen 18 und 21 Jahren nur, wenn das Kind nicht arbeitet und bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet ist. Zwischen 18 und 25 Jahren nur in Ausbildung, Studium, einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten oder einem anerkannten Freiwilligendienst.
Schematische Darstellung der Altersgrenzen nach § 32 Absatz 4 EStG.

So stellen Sie den Antrag

  1. 1. Begrüßungsschreiben abwartennach der Geburt schickt die Familienkasse automatisch einen Zugangscode - damit sind die meisten Angaben im Online-Antrag schon ausgefüllt.
  2. 2. Ohne Zugangscode startender Online-Antrag lässt sich auch ohne Schreiben beginnen, dann tragen Sie alle Angaben selbst ein.
  3. 3. Angaben eintragenSteuer-Identifikationsnummer des Kindes und der Eltern, Bankverbindung.
  4. 4. Mit BundID abschickender Antrag geht direkt online an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Schriftlich geht es auch

Wer nicht online beantragen möchte, bekommt das Formular KG 1 bei jeder Familienkasse oder zum Herunterladen. Nötig sind dieselben Angaben wie online.

Wer das Kindergeld bekommt

Antragsberechtigt ist, wer mit dem Kind in einem Haushalt lebt - in der Regel ein Elternteil. Leben Eltern getrennt, erhält es die Person, bei der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; leben beide Eltern mit dem Kind zusammen, können sie untereinander bestimmen, wer den Antrag stellt.

EU- und EWR-Bürger

Anspruch besteht, aber in den ersten drei Monaten nach Begründung des Wohnsitzes nur bei inländischen Einkünften.

Andere Staatsangehörige

Anspruch nur mit bestimmten Aufenthaltstiteln oder einer Beschäftigungsduldung (§ 62 Abs. 2 EStG).

Beamtinnen und Beamte

Das Kindergeld zahlt dann oft eine eigene Familienkasse des Dienstherrn, nicht die Bundesagentur für Arbeit.

Wenn sich etwas ändert

Umzug, Trennung, Ende der Schule oder Ausbildung, Auszug des Kindes ins Ausland: Änderungen sind der Familienkasse unverzüglich mitzuteilen. Zu viel gezahltes Kindergeld muss zurückgezahlt werden - auch wenn der Fehler bei der Familienkasse lag.

Reicht das Kindergeld zusammen mit dem Einkommen nicht für den Bedarf der Familie, kommt zusätzlich der Kinderzuschlag in Betracht - ein eigener Antrag, ebenfalls bei der Familienkasse.

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Besondere Fälle

Kind lebt im Ausland
Je nach Land gelten Sonderregeln - innerhalb der EU/des EWR besteht Anspruch meist fort, außerhalb nur in Ausnahmefällen. Die Familienkasse prüft das im Einzelfall.
Eltern leben getrennt
Kindergeld bekommt die Person, bei der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat - unabhängig vom Sorgerecht.
Kind in Ausbildung über 25 Jahre
Ab dem 25. Geburtstag endet der Anspruch, auch wenn die Ausbildung noch läuft - unabhängig vom Grund der Verzögerung.
Zu viel gezahltes Kindergeld
Ist zurückzuzahlen. Melden Sie Änderungen deshalb sofort, nicht erst auf Nachfrage.

Worauf es ankommt

  • Der Antrag lohnt sich auch rückwirkend - aber die Familienkasse zahlt höchstens sechs Monate vor dem Monat der Antragstellung nach, nicht den gesamten Zeitraum seit der Geburt.
  • Die Geburtsurkunde selbst brauchen Sie für den Kindergeldantrag nicht mehr - die Angaben zum Kind laufen über die Steuer-Identifikationsnummer.
  • Kindergeld und Kinderzuschlag sind zwei getrennte Leistungen mit getrenntem Antrag.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen §§ 62, 66, 70 und 32 EStG (Höhe 259 €, Altersgrenzen 18/21/25, Rückwirkung 6 Monate - alle Werte wörtlich aus der aktuellen Gesetzesfassung) und gegen den Antragsweg auf arbeitsagentur.de (Zugangscode, Steuer-ID, BundID). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.