Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit ist zuständig, wenn Ihr Job endet: Sie nimmt die Arbeitsuchend- und die Arbeitslosmeldung entgegen, zahlt das Arbeitslosengeld und vermittelt Arbeit. Wer kein Arbeitslosengeld bekommt oder davon nicht leben kann, wendet sich an das Jobcenter.
| Zuständig | die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort |
|---|---|
| Gebühr | alle Leistungen kostenlos |
| Kontakt | Servicenummer 0800 4 5555 00 (gebührenfrei), online über die eServices der Bundesagentur |
| Rechtsgrundlage | Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung) |
Agentur für Arbeit in Ihrer Stadt
Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Auf einen Blick
Behördengänge im Überblick
Worum es geht
Die Agentur für Arbeit gehört zur Bundesagentur für Arbeit. Sie kümmert sich um alle, die eine Arbeit suchen, arbeitslos werden oder eine Ausbildung beginnen wollen - und um Arbeitgeber, die Personal suchen.
Die beiden wichtigsten Fristen: Spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses melden Sie sich arbeitsuchend, am ersten Tag ohne Arbeit spätestens arbeitslos. Wer zu spät kommt, riskiert eine Sperrzeit.
Was die Agentur für Arbeit erledigt
- Arbeitsuchend melden - sobald das Ende des Jobs feststeht
- Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen
- Arbeitsvermittlung und Berufsberatung
- Weiterbildung und Förderung, etwa der Gründungszuschuss für die Selbstständigkeit
- Kindergeld - über die Familienkasse, die ebenfalls zur Bundesagentur gehört
Agentur für Arbeit oder Jobcenter?
| Agentur für Arbeit | Jobcenter | |
|---|---|---|
| Leistung | Arbeitslosengeld (Versicherungsleistung) | Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) |
| Voraussetzung | mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt in den letzten 30 Monaten | Hilfebedürftigkeit - Einkommen und Vermögen reichen nicht |
| Höhe | 60 Prozent des Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent | Regelbedarf plus angemessene Wohnkosten |
| Rechtsgrundlage | SGB III | SGB II |
So läuft es ab
Ende des Jobs steht fest
Innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend melden - oder spätestens drei Monate vor dem Ende.
Beratungsgespräch
Die Agentur lädt Sie zu einem ersten Gespräch ein, persönlich oder per Video.
Arbeitslos melden
Spätestens am ersten Tag ohne Arbeit, online oder persönlich.
Arbeitslosengeld beziehen
Solange der Anspruch reicht - danach kann das Jobcenter zuständig werden.
Lebenslagen mit dem Weg zum Agentur für Arbeit
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Agentur für Arbeit und Jobcenter?Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld, eine Versicherungsleistung für alle, die vorher lange genug versicherungspflichtig gearbeitet haben. Das Jobcenter zahlt Grundsicherungsgeld, wenn das Geld zum Leben nicht reicht.Antwort
Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld, eine Versicherungsleistung für alle, die vorher lange genug versicherungspflichtig gearbeitet haben. Das Jobcenter zahlt Grundsicherungsgeld, wenn das Geld zum Leben nicht reicht.
- Wie erreiche ich die Agentur für Arbeit?Über die gebührenfreie Servicenummer 0800 4 5555 00, online über die eServices der Bundesagentur oder persönlich bei der Agentur an Ihrem Wohnort.Antwort
Über die gebührenfreie Servicenummer 0800 4 5555 00, online über die eServices der Bundesagentur oder persönlich bei der Agentur an Ihrem Wohnort.
- Kann ich mich online arbeitslos melden?Ja. Die Arbeitslosmeldung ist elektronisch im Portal der Bundesagentur oder persönlich möglich (§ 141 SGB III).Antwort
Ja. Die Arbeitslosmeldung ist elektronisch im Portal der Bundesagentur oder persönlich möglich (§ 141 SGB III).
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch III - Arbeitsförderung ↗
- § 38 SGB III - Arbeitsuchendmeldung ↗
- § 141 SGB III - Arbeitslosmeldung ↗
Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen SGB II und SGB III. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.