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Agentur für Arbeit

Agentur für Arbeit
Das Wichtigste in Kürze

Die Agentur für Arbeit ist zuständig, wenn Ihr Job endet: Sie nimmt die Arbeitsuchend- und die Arbeitslosmeldung entgegen, zahlt das Arbeitslosengeld und vermittelt Arbeit. Wer kein Arbeitslosengeld bekommt oder davon nicht leben kann, wendet sich an das Jobcenter.

Das Wichtigste zu diesem Amt
Zuständigdie Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort
Gebühralle Leistungen kostenlos
KontaktServicenummer 0800 4 5555 00 (gebührenfrei), online über die eServices der Bundesagentur
RechtsgrundlageSozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung)

Agentur für Arbeit in Ihrer Stadt

Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Auf einen Blick

Agentur für Arbeit: Arbeitslosengeld, Arbeitsuchendmeldung, Vermittlung. Träger: Bund. Behördengänge: Arbeitslos melden, Arbeitsuchend melden, Gründungszuschuss.
Eigene Darstellung von stadt.info, Träger nach Bundes- und Landesrecht.

Behördengänge im Überblick

Worum es geht

Die Agentur für Arbeit gehört zur Bundesagentur für Arbeit. Sie kümmert sich um alle, die eine Arbeit suchen, arbeitslos werden oder eine Ausbildung beginnen wollen - und um Arbeitgeber, die Personal suchen.

Die beiden wichtigsten Fristen: Spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses melden Sie sich arbeitsuchend, am ersten Tag ohne Arbeit spätestens arbeitslos. Wer zu spät kommt, riskiert eine Sperrzeit.

Was die Agentur für Arbeit erledigt

  • Arbeitsuchend melden - sobald das Ende des Jobs feststeht
  • Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen
  • Arbeitsvermittlung und Berufsberatung
  • Weiterbildung und Förderung, etwa der Gründungszuschuss für die Selbstständigkeit
  • Kindergeld - über die Familienkasse, die ebenfalls zur Bundesagentur gehört

Agentur für Arbeit oder Jobcenter?

Agentur für ArbeitJobcenter
LeistungArbeitslosengeld (Versicherungsleistung)Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)
Voraussetzungmindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt in den letzten 30 MonatenHilfebedürftigkeit - Einkommen und Vermögen reichen nicht
Höhe60 Prozent des Nettoentgelts, mit Kind 67 ProzentRegelbedarf plus angemessene Wohnkosten
RechtsgrundlageSGB IIISGB II

So läuft es ab

  1. Ende des Jobs steht fest

    Innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend melden - oder spätestens drei Monate vor dem Ende.

  2. Beratungsgespräch

    Die Agentur lädt Sie zu einem ersten Gespräch ein, persönlich oder per Video.

  3. Arbeitslos melden

    Spätestens am ersten Tag ohne Arbeit, online oder persönlich.

  4. Arbeitslosengeld beziehen

    Solange der Anspruch reicht - danach kann das Jobcenter zuständig werden.

Lebenslagen mit dem Weg zum Agentur für Arbeit

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen SGB II und SGB III. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.