Existenzgründung und Gewerbe: alle Behördengänge der Reihe nach
Wer sich selbstständig macht oder ein Geschäft eröffnet, meldet das Gewerbe beim Gewerbeamt an - vielerorts geht das inzwischen auch online. 8 Schritte: Anmeldung, Steuernummer, Genehmigungen.
Schritt für Schritt
Gewerbe anmelden
gleichzeitig mit dem Beginn der TätigkeitErster Schritt, oft online möglich
Zuständig: Gewerbeamt
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
Kommt nach der Gewerbeanmeldung vom Finanzamt
Zuständig: Finanzamt
Steuernummer und Steuer-ID klären
Ohne Steuernummer keine ordentliche Rechnung
Zuständig: Finanzamt
Nutzungsänderung beantragen
Wenn Wohnraum zu Gewerberaum wird
Zuständig: Bauamt
Sondernutzungserlaubnis einholen
Für Außengastronomie, Werbetafeln, Warenauslagen
Zuständig: Ordnungsamt
Belehrung für Lebensmittelberufe
vor dem 1. Arbeitstag, dann alle 2 JahreVor dem ersten Arbeitstag in Gastronomie und Lebensmittelhandel
Zuständig: Gesundheitsamt
Steuererklärung über ELSTER abgeben
Für Selbstständige Pflicht
Zuständig: Finanzamt
Kammern und Gründungszuschuss prüfen
IHK, Handwerkskammer, Agentur für Arbeit
Zuständig: Agentur für Arbeit
Checkliste: Existenzgründung und Gewerbe
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Das Finanzamt vergibt anschließend die Steuernummer und schickt den steuerlichen Erfassungsbogen. Je nach Branche und Rechtsform sind weitere Schritte nötig, etwa eine Handwerkskarte oder besondere Genehmigungen.
Wer Räume umnutzt, Werbeflächen aufstellt oder den Gehweg bespielt, braucht dafür zusätzlich eine Erlaubnis. Rund um die Gründung stehen typischerweise diese Schritte an: