Zum Hauptinhalt springen

Rundfunkbeitrag nach dem Umzug

Das Wichtigste in Kürze

Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro monatlich wird je Wohnung erhoben - unabhängig von der Zahl der Bewohner. Nach einem Umzug müssen Sie die neue Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anzeigen. Wer Grundsicherungsgeld oder bestimmte andere Leistungen bezieht, kann sich befreien lassen.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
Höhe18,36 Euro monatlich je Wohnung (Stand 22.10.2026, rundfunkbeitrag.de)
ZuständigBeitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
AnzeigepflichtWohnungswechsel muss dem Beitragsservice gemeldet werden (§ 8 RBStV)
Befreiungu. a. bei Grundsicherungsgeld-, Sozialhilfe- oder BAföG-Bezug möglich (§ 4 RBStV)
Ermäßigungbei Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis (§ 4 Abs. 2 RBStV)

Worum es geht

Der Rundfunkbeitrag ist eine Wohnungsabgabe: Er wird je Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen oder wie viele Geräte vorhanden sind. Rechtsgrundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) - ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern, den der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Auftrag der Rundfunkanstalten umsetzt.

Nach einem Umzug müssen Sie Ihre neue Wohnung dem Beitragsservice selbst anzeigen (§ 8 RBStV) - das geschieht nicht automatisch über das Ummelden beim Bürgeramt. Wird die neue Wohnung nicht gemeldet, kann der Beitragsservice sie über einen Meldedatenabgleich trotzdem ermitteln.

Rundfunkbeitrag nach dem Umzug

Vier Schritte: Umzug beim Beitragsservice anzeigen, Daten zu neuer Anschrift und Wohnung aktualisieren, der Beitrag von 18,36 Euro je Wohnung läuft automatisch weiter, Befreiung prüfen - etwa bei Grundsicherungsgeld.
Quelle: rundfunkbeitrag.de, Stand 22. Oktober 2026. § 8 RBStV (Anzeigepflicht), § 4 RBStV (Befreiung).

Befreiung und Ermäßigung

FallWirkung
Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, BAföG oder vergleichbare Leistungenvollständige Befreiung auf Antrag (§ 4 Abs. 1 RBStV)
Merkzeichen RF im SchwerbehindertenausweisErmäßigung auf Antrag (§ 4 Abs. 2 RBStV)
Besonderer HärtefallBefreiung im Einzelfall möglich (§ 4 Abs. 6 RBStV)

Checkliste: Rundfunkbeitrag nach dem Umzug

Das sollten Sie erledigen:

0 von 4 erledigt

Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

Besondere Fälle

Umzug in eine Wohngemeinschaft
Eine Person der WG meldet die Wohnung an - der Beitrag wird nur einmal je Wohnung fällig.
Zweitwohnung
Für die Zweitwohnung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragt werden, wenn für die Hauptwohnung bereits gezahlt wird.
Bezug von Grundsicherungsgeld während des laufenden Beitragsjahres
Die Befreiung kann auch während eines laufenden Zeitraums beantragt werden und wirkt ab dem Monat der Antragstellung oder in Teilen rückwirkend, abhängig vom Einzelfall.

Worauf es ankommt

  • Die Anmeldung beim Bürgeramt ersetzt nicht die Anzeige beim Beitragsservice - beides ist getrennt zu erledigen.
  • Befreiung und Ermäßigung werden nicht rückwirkend ohne Antrag gewährt - rechtzeitig mit Nachweis beantragen.
  • Bei einer Wohngemeinschaft reicht eine Anmeldung je Wohnung, nicht je Person.

Passt dazu

Häufige Fragen

Quellen

Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen rundfunkbeitrag.de. Der RBStV ist ein Staatsvertrag der Länder (nicht auf gesetze-im-internet.de) - zitiert über den amtlichen Beitragsservice. Alle Angaben ohne Gewähr.