Rundfunkbeitrag nach dem Umzug
Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro monatlich wird je Wohnung erhoben - unabhängig von der Zahl der Bewohner. Nach einem Umzug müssen Sie die neue Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anzeigen. Wer Grundsicherungsgeld oder bestimmte andere Leistungen bezieht, kann sich befreien lassen.
| Höhe | 18,36 Euro monatlich je Wohnung (Stand 22.10.2026, rundfunkbeitrag.de) |
|---|---|
| Zuständig | Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio |
| Anzeigepflicht | Wohnungswechsel muss dem Beitragsservice gemeldet werden (§ 8 RBStV) |
| Befreiung | u. a. bei Grundsicherungsgeld-, Sozialhilfe- oder BAföG-Bezug möglich (§ 4 RBStV) |
| Ermäßigung | bei Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis (§ 4 Abs. 2 RBStV) |
Worum es geht
Der Rundfunkbeitrag ist eine Wohnungsabgabe: Er wird je Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen oder wie viele Geräte vorhanden sind. Rechtsgrundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) - ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern, den der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Auftrag der Rundfunkanstalten umsetzt.
Nach einem Umzug müssen Sie Ihre neue Wohnung dem Beitragsservice selbst anzeigen (§ 8 RBStV) - das geschieht nicht automatisch über das Ummelden beim Bürgeramt. Wird die neue Wohnung nicht gemeldet, kann der Beitragsservice sie über einen Meldedatenabgleich trotzdem ermitteln.
Rundfunkbeitrag nach dem Umzug
Befreiung und Ermäßigung
| Fall | Wirkung |
|---|---|
| Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, BAföG oder vergleichbare Leistungen | vollständige Befreiung auf Antrag (§ 4 Abs. 1 RBStV) |
| Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis | Ermäßigung auf Antrag (§ 4 Abs. 2 RBStV) |
| Besonderer Härtefall | Befreiung im Einzelfall möglich (§ 4 Abs. 6 RBStV) |
Checkliste: Rundfunkbeitrag nach dem Umzug
Das sollten Sie erledigen:
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Besondere Fälle
- Umzug in eine Wohngemeinschaft
- Eine Person der WG meldet die Wohnung an - der Beitrag wird nur einmal je Wohnung fällig.
- Zweitwohnung
- Für die Zweitwohnung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragt werden, wenn für die Hauptwohnung bereits gezahlt wird.
- Bezug von Grundsicherungsgeld während des laufenden Beitragsjahres
- Die Befreiung kann auch während eines laufenden Zeitraums beantragt werden und wirkt ab dem Monat der Antragstellung oder in Teilen rückwirkend, abhängig vom Einzelfall.
Worauf es ankommt
- Die Anmeldung beim Bürgeramt ersetzt nicht die Anzeige beim Beitragsservice - beides ist getrennt zu erledigen.
- Befreiung und Ermäßigung werden nicht rückwirkend ohne Antrag gewährt - rechtzeitig mit Nachweis beantragen.
- Bei einer Wohngemeinschaft reicht eine Anmeldung je Wohnung, nicht je Person.
Passt dazu
Häufige Fragen
- Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?18,36 Euro monatlich je Wohnung, unabhängig von der Zahl der Bewohner (Stand 22.10.2026, rundfunkbeitrag.de).Antwort
18,36 Euro monatlich je Wohnung, unabhängig von der Zahl der Bewohner (Stand 22.10.2026, rundfunkbeitrag.de).
- Muss ich den Rundfunkbeitrag nach einem Umzug neu anmelden?Sie müssen den Umzug dem Beitragsservice anzeigen (§ 8 RBStV) - die Beitragspflicht selbst läuft automatisch weiter, solange Sie eine Wohnung bewohnen.Antwort
Sie müssen den Umzug dem Beitragsservice anzeigen (§ 8 RBStV) - die Beitragspflicht selbst läuft automatisch weiter, solange Sie eine Wohnung bewohnen.
- Reicht die Ummeldung beim Bürgeramt?Nein, die Anzeige beim Beitragsservice ist eine eigene, gesonderte Pflicht.Antwort
Nein, die Anzeige beim Beitragsservice ist eine eigene, gesonderte Pflicht.
- Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?U. a. wer Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe oder BAföG bezieht, kann auf Antrag eine Befreiung erhalten (§ 4 Abs. 1 RBStV).Antwort
U. a. wer Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe oder BAföG bezieht, kann auf Antrag eine Befreiung erhalten (§ 4 Abs. 1 RBStV).
- Gibt es eine Ermäßigung bei Behinderung?Ja, mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis ist eine Ermäßigung auf Antrag möglich (§ 4 Abs. 2 RBStV).Antwort
Ja, mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis ist eine Ermäßigung auf Antrag möglich (§ 4 Abs. 2 RBStV).
- Zahlt jede Person in einer WG den Beitrag einzeln?Nein, der Beitrag wird nur einmal je Wohnung erhoben, unabhängig von der Zahl der Bewohner.Antwort
Nein, der Beitrag wird nur einmal je Wohnung erhoben, unabhängig von der Zahl der Bewohner.
- Was passiert, wenn ich den Umzug nicht melde?Der Beitragsservice kann die neue Wohnung über einen Meldedatenabgleich auch ohne Ihre Anzeige ermitteln.Antwort
Der Beitragsservice kann die neue Wohnung über einen Meldedatenabgleich auch ohne Ihre Anzeige ermitteln.
Quellen
- Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio - Höhe des Rundfunkbeitrags ↗
- Beitragsservice - Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht ↗
Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen rundfunkbeitrag.de. Der RBStV ist ein Staatsvertrag der Länder (nicht auf gesetze-im-internet.de) - zitiert über den amtlichen Beitragsservice. Alle Angaben ohne Gewähr.