Heiraten: alle Behördengänge der Reihe nach
Die Eheschließung wird beim Standesamt angemeldet. 7 Schritte: Anmeldung, Urkunden, Namensführung, Steuerklasse.
Schritt für Schritt
Eheschließung anmelden
Beide Partner persönlich, Anmeldung gilt rund sechs Monate
Zuständig: Standesamt
Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen
Stellt das Standesamt des Geburtsorts aus
Zuständig: Standesamt
Erweiterte Meldebescheinigung besorgen
Mit Angabe von Familienstand und Wohnsitz
Zuständig: Bürgeramt
Heirat im Ausland oder mit ausländischem Partner
Ehefähigkeitszeugnis, Befreiung, Nachbeurkundung
Namensführung erklären
Ehename bestimmen oder Geburtsnamen behalten
Zuständig: Standesamt
Personalausweis auf den neuen Namen
Nach der Namensänderung fällig
Zuständig: Bürgeramt
Steuerklasse wechseln
Kombination III/V oder IV/IV mit Faktor
Zuständig: Finanzamt
Checkliste: Heiraten
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Dort vereinbaren Sie den Termin für die Trauung und reichen die nötigen Unterlagen ein - in der Regel einen gültigen Personalausweis, eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung und eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
Nach der Hochzeit ändern sich häufig Name und Steuerklasse, was weitere Meldungen beim Bürgeramt und beim Finanzamt nach sich zieht. Wer kirchlich heiraten möchte, stimmt den Termin zusätzlich mit der Gemeinde ab. Diese Schritte stehen rund um die Eheschließung an: