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Heiraten: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Die Eheschließung wird beim Standesamt angemeldet. 7 Schritte: Anmeldung, Urkunden, Namensführung, Steuerklasse.

Schritt für Schritt

  1. Eheschließung anmelden

    Beide Partner persönlich, Anmeldung gilt rund sechs Monate

    Zuständig: Standesamt

  2. Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen

    Stellt das Standesamt des Geburtsorts aus

    Zuständig: Standesamt

  3. Erweiterte Meldebescheinigung besorgen

    Mit Angabe von Familienstand und Wohnsitz

    Zuständig: Bürgeramt

  4. Heirat im Ausland oder mit ausländischem Partner

    Ehefähigkeitszeugnis, Befreiung, Nachbeurkundung

  5. Namensführung erklären

    Ehename bestimmen oder Geburtsnamen behalten

    Zuständig: Standesamt

  6. Personalausweis auf den neuen Namen

    Nach der Namensänderung fällig

    Zuständig: Bürgeramt

  7. Steuerklasse wechseln

    Kombination III/V oder IV/IV mit Faktor

    Zuständig: Finanzamt

Checkliste: Heiraten

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Dort vereinbaren Sie den Termin für die Trauung und reichen die nötigen Unterlagen ein - in der Regel einen gültigen Personalausweis, eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung und eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nach der Hochzeit ändern sich häufig Name und Steuerklasse, was weitere Meldungen beim Bürgeramt und beim Finanzamt nach sich zieht. Wer kirchlich heiraten möchte, stimmt den Termin zusätzlich mit der Gemeinde ab. Diese Schritte stehen rund um die Eheschließung an:

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