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Ruhestand: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Eintritt in die Rente ändern sich Einkommen, Krankenversicherung und oft der Alltag. 7 Schritte: Rente, Grundsicherung, Pflege.

Schritt für Schritt

  1. Rentenantrag und Krankenversicherung der Rentner

    rückwirkend höchstens 3 Monate

    Rund drei Monate vor Rentenbeginn

    Zuständig: Deutsche Rentenversicherung

  2. Grundsicherung im Alter beantragen

    Ab der Regelaltersgrenze, Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen mit

    Zuständig: Sozialamt

  3. Hilfe zur Pflege klären

    Wenn die Pflegeversicherung nicht ausreicht

    Zuständig: Sozialamt

  4. Wohngeld gegen Grundsicherung abgrenzen

    Beides zugleich geht nicht

    Zuständig: Sozialamt

  5. Steuererklärung prüfen

    Auch Renten können steuerpflichtig sein

    Zuständig: Finanzamt

  6. Führerschein umtauschen

    gestaffelt nach Jahrgang, spätestens 19. Januar 2033

    Alte Führerscheine laufen gestaffelt ab

    Zuständig: Führerscheinstelle

  7. Vorsorgevollmacht regeln

    Solange Sie selbst entscheiden können

Checkliste: Ruhestand

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

  • Deutsche Rentenversicherung

Gut zu wissen

Die Altersrente beantragt und berechnet der Rentenversicherungsträger - der Antrag sollte rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Bei finanziellem Bedarf hilft das Sozialamt mit der Grundsicherung im Alter, und viele Städte bieten im Seniorenbüro Beratung und Angebote für den neuen Lebensabschnitt.

Zwei Dinge geraten dabei regelmäßig in Vergessenheit: die Steuererklärung, die auch im Ruhestand fällig werden kann, und der Pflichtumtausch des alten Führerscheins. Daran sollte man zum Ruhestand denken:

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