Ruhestand: alle Behördengänge der Reihe nach
Mit dem Eintritt in die Rente ändern sich Einkommen, Krankenversicherung und oft der Alltag. 7 Schritte: Rente, Grundsicherung, Pflege.
Schritt für Schritt
Rentenantrag und Krankenversicherung der Rentner
rückwirkend höchstens 3 MonateRund drei Monate vor Rentenbeginn
Zuständig: Deutsche Rentenversicherung
Grundsicherung im Alter beantragen
Ab der Regelaltersgrenze, Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen mit
Zuständig: Sozialamt
Hilfe zur Pflege klären
Wenn die Pflegeversicherung nicht ausreicht
Zuständig: Sozialamt
Wohngeld gegen Grundsicherung abgrenzen
Beides zugleich geht nicht
Zuständig: Sozialamt
Steuererklärung prüfen
Auch Renten können steuerpflichtig sein
Zuständig: Finanzamt
Führerschein umtauschen
gestaffelt nach Jahrgang, spätestens 19. Januar 2033Alte Führerscheine laufen gestaffelt ab
Zuständig: Führerscheinstelle
Vorsorgevollmacht regeln
Solange Sie selbst entscheiden können
Checkliste: Ruhestand
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
- Deutsche Rentenversicherung
Gut zu wissen
Die Altersrente beantragt und berechnet der Rentenversicherungsträger - der Antrag sollte rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Bei finanziellem Bedarf hilft das Sozialamt mit der Grundsicherung im Alter, und viele Städte bieten im Seniorenbüro Beratung und Angebote für den neuen Lebensabschnitt.
Zwei Dinge geraten dabei regelmäßig in Vergessenheit: die Steuererklärung, die auch im Ruhestand fällig werden kann, und der Pflichtumtausch des alten Führerscheins. Daran sollte man zum Ruhestand denken: