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Waffenbehörde

Waffenbehörde
Das Wichtigste in Kürze

Die Waffenbehörde erteilt Erlaubnisse für Erwerb, Besitz und Führen von Waffen - von der Waffenbesitzkarte bis zum Waffenschein. Am häufigsten gefragt ist der kleine Waffenschein, den Sie ab 18 Jahren für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen beantragen können. Welche Stelle zuständig ist, legt jedes Bundesland selbst fest (§ 48 WaffG).

Das Wichtigste zu diesem Amt
Zuständigje nach Bundesland die Kreisverwaltung, das Ordnungsamt der kreisfreien Stadt oder die Polizei
Gebührnach Landesrecht festgelegt, unterschiedlich je Erlaubnis und Bundesland
KontaktBürgerservice Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, in einigen Ländern die Polizeidienststelle
RechtsgrundlageWaffengesetz (WaffG)

Waffenbehörde in Ihrer Stadt

Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Auf einen Blick

Waffenbehörde: Kleiner Waffenschein, Waffenbesitzkarte. Träger: Landkreis oder kreisfreie Stadt (in einigen Ländern die Polizei). Behördengänge: Kleiner Waffenschein.
Eigene Darstellung von stadt.info, Träger nach Bundes- und Landesrecht.

Behördengänge im Überblick

Worum es geht

Die Waffenbehörde erteilt Erlaubnisse für den Umgang mit Waffen - vom Erwerb über den Besitz bis zum Führen in der Öffentlichkeit. Welche Stelle das in Ihrem Bundesland ist, legt die Landesregierung per Rechtsverordnung fest (§ 48 WaffG): meist die Kreisverwaltung oder das Ordnungsamt, in einigen Ländern ist die Polizei selbst zugleich Waffenbehörde.

Am häufigsten nachgefragt wird der kleine Waffenschein für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.

Was die Waffenbehörde erledigt

  • Kleinen Waffenschein beantragen - für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
  • Waffenbesitzkarte für Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen beantragen
  • Waffenschein für das Führen scharfer Schusswaffen beantragen - mit Sachkunde- und Bedürfnisnachweis
  • Jagd- oder Sportschützen-Erlaubnis eintragen lassen
  • Verlust, Fund oder Diebstahl einer Waffe melden

Was die Waffenbehörde erledigt

Waffenbesitzkarte

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition.

Waffenschein

Erlaubnis zum Führen scharfer Schusswaffen - mit Sachkunde- und Bedürfnisnachweis.

Kleiner Waffenschein

Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen - unter erleichterten Voraussetzungen.

Zuverlässigkeitsprüfung

Regelmäßige Kontrolle, ob Inhaberinnen und Inhaber einer Erlaubnis weiter zuverlässig und geeignet sind.

Wer in Ihrem Bundesland zuständig ist

Typische Zuständigkeit
In den meisten Bundesländerndie Kreisverwaltung (Landratsamt) oder das Ordnungsamt der kreisfreien Stadt
In einigen Bundesländerndie Polizei ist zugleich Waffenbehörde
Rechtsgrundlagedie Landesregierung bestimmt die zuständige Behörde per Rechtsverordnung (§ 48 WaffG)

So läuft es ab

  1. Antrag stellen

    Formlos oder mit dem Formular Ihrer Waffenbehörde - je nach gewünschter Erlaubnis.

  2. Zuverlässigkeit und Eignung prüfen

    Die Behörde fragt unter anderem beim Bundeszentralregister an - das dauert Wochen bis Monate.

  3. Gebühr zahlen

    Die Höhe legt jedes Bundesland selbst fest.

  4. Erlaubnis erhalten

    Waffenbesitzkarte, Waffenschein oder kleiner Waffenschein - je nach Antrag mit oder ohne Befristung.

Lebenslagen mit dem Weg zur Waffenbehörde

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen das Waffengesetz, insbesondere §§ 4, 10 und 48. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.