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Personalausweis beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Der Personalausweis ist ab 16 Jahren Pflicht und kostet 46 Euro (ab 24 Jahren) oder 27,60 Euro (unter 24). Er gilt entsprechend 10 beziehungsweise 6 Jahre und wird meist innerhalb von zwei bis vier Wochen ausgestellt.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigBürgeramt
Gebühr46 Euro (ab 24 Jahren), 27,60 Euro (unter 24); vorläufiger oder Ersatz-Personalausweis jeweils 10 Euro
Daueretwa zwei bis vier Wochen
Fristab 16 Jahren besteht Ausweispflicht (§ 1 Personalausweisgesetz)
Rechtsgrundlage§ 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung, § 6 Personalausweisgesetz

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über das Bürgeramt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Deutsche Staatsangehörige sind ab 16 Jahren verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie der Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten (§ 1 Personalausweisgesetz). Ein gültiger Reisepass erfüllt diese Pflicht ebenfalls.

Beantragt wird der Personalausweis persönlich im Bürgeramt, da Lichtbild und Fingerabdrücke für den Chip erfasst werden. Die Karte wird anschließend von der Bundesdruckerei hergestellt und zur Abholung an das Amt geliefert.

Für Reisen außerhalb der EU brauchen Sie zusätzlich einen Reisepass - einen Vergleich beider Dokumente gibt die Lebenslage Personalausweis und Reisepass. Wo die Ausweisnummer steht und wie sie aufgebaut ist, erklärt die Seite zur Ausweisnummer.

Gebühr und Gültigkeit nach Alter

Schema: Personen ab 24 Jahren zahlen 46 Euro für den zehn Jahre gültigen Personalausweis, Personen unter 24 Jahren 27,60 Euro für sechs Jahre Gültigkeit. Der vorläufige oder der Ersatz-Personalausweis kostet in beiden Altersgruppen 10 Euro. Die Änderung der Anschrift auf dem Ausweis ist gebührenfrei.
Schematische Darstellung der Gebühren, kein Antragsformular.

Personalausweis und Reisepass im Vergleich

PersonalausweisReisepass
Gebühr (ab 24 Jahre)46 Euro70 Euro
Gültigkeit10 Jahre10 Jahre
GeltungsbereichEU und einige weitere Staatenweltweit
Online-Ausweisfunktionja (eID)nein
Pflichtja, ab 16 Jahrennein, nur wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt

Was Sie brauchen

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So läuft es ab

  1. Termin buchen

    Online über das Terminportal der Stadt oder telefonisch über die Behördennummer 115.

  2. Biometrisches Foto besorgen

    Nach den aktuellen Vorgaben für Personalausweis und Reisepass.

  3. Antrag im Bürgeramt stellen

    Zwei Fingerabdrücke werden für den Chip erfasst, ausgenommen Kinder unter 6 Jahren.

  4. Ausweis abholen

    Persönlich, sobald die Bundesdruckerei die Karte geliefert hat - das Amt informiert über den Eingang.

Besondere Fälle

Ausweis verloren oder gestohlen
Melden Sie den Verlust beim Bürgeramt und lassen Sie die Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf 116 116 sperren. Ein Ersatz-Personalausweis kostet 10 Euro.
Umzug
Die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist gebührenfrei (§ 1 Absatz 5 der Gebührenverordnung).
Kinder unter 6 Jahren
Sie erhalten einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke - nur Lichtbild und die Daten der maschinenlesbaren Zone werden im Chip gespeichert.
Online-Ausweisfunktion
Mit PIN aktivierbar für Behördengänge und Identitätsnachweise im Internet - mehr dazu auf der Seite zur Ausweisnummer.

Worauf es ankommt

  • Ab 16 Jahren besteht in Deutschland Ausweispflicht - ein gültiger Reisepass erfüllt sie ebenfalls.
  • Die Abholung ist nur persönlich oder mit schriftlicher Vollmacht möglich.
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig - nach Ablauf muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung und §§ 1, 6 Personalausweisgesetz. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.