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Sie sind hierZuzug aus dem Ausland

Neu in Deutschland: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Wer aus dem Ausland zuzieht, hat zwei Wege zu erledigen, die oft verwechselt werden: Die Ausländerbehörde regelt den Aufenthaltstitel, das Bürgeramt die Meldung des Wohnsitzes. 8 Schritte: Aufenthalt, Anmeldung, Einbürgerung.

Schritt für Schritt

  1. Wohnsitz anmelden

    zwei Wochen

    Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug

    Zuständig: Bürgeramt

  2. Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern

    Vor Ablauf stellen, dann gilt der alte Titel bis zur Entscheidung weiter

    Zuständig: Ausländerbehörde

  3. Blaue Karte EU für Fachkräfte

    Hochschulabschluss und Mindestgehalt vorausgesetzt

    Zuständig: Ausländerbehörde

  4. Fiktionsbescheinigung

    Überbrückt die Zeit bis zur Entscheidung

    Zuständig: Ausländerbehörde

  5. Steuer-ID abwarten

    Kommt nach der Anmeldung automatisch per Post, der Arbeitgeber braucht sie

    Zuständig: Finanzamt

  6. Niederlassungserlaubnis

    Unbefristetes Aufenthaltsrecht

    Zuständig: Ausländerbehörde

  7. Einbürgerung

    Sprachkenntnisse und Einbürgerungstest

    Zuständig: Ausländerbehörde

  8. Ausländische Fahrerlaubnis umschreiben

    Fristen je nach Herkunftsland beachten

    Zuständig: Führerscheinstelle

Checkliste: Neu in Deutschland

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Beides ist nötig, und der Meldeschein wird für viele weitere Schritte gebraucht - vom Bankkonto bis zum Arbeitsvertrag.

Fachkräfte mit Hochschulabschluss und entsprechendem Gehalt können die Blaue Karte EU beantragen. Wer länger hier lebt, kann später die Niederlassungserlaubnis und schließlich die Einbürgerung anstreben. Das sind die üblichen Stationen:

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