Neu in Deutschland: alle Behördengänge der Reihe nach
Wer aus dem Ausland zuzieht, hat zwei Wege zu erledigen, die oft verwechselt werden: Die Ausländerbehörde regelt den Aufenthaltstitel, das Bürgeramt die Meldung des Wohnsitzes. 8 Schritte: Aufenthalt, Anmeldung, Einbürgerung.
Schritt für Schritt
Wohnsitz anmelden
zwei WochenInnerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
Zuständig: Bürgeramt
Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern
Vor Ablauf stellen, dann gilt der alte Titel bis zur Entscheidung weiter
Zuständig: Ausländerbehörde
Blaue Karte EU für Fachkräfte
Hochschulabschluss und Mindestgehalt vorausgesetzt
Zuständig: Ausländerbehörde
Fiktionsbescheinigung
Überbrückt die Zeit bis zur Entscheidung
Zuständig: Ausländerbehörde
Steuer-ID abwarten
Kommt nach der Anmeldung automatisch per Post, der Arbeitgeber braucht sie
Zuständig: Finanzamt
Niederlassungserlaubnis
Unbefristetes Aufenthaltsrecht
Zuständig: Ausländerbehörde
Einbürgerung
Sprachkenntnisse und Einbürgerungstest
Zuständig: Ausländerbehörde
Ausländische Fahrerlaubnis umschreiben
Fristen je nach Herkunftsland beachten
Zuständig: Führerscheinstelle
Checkliste: Neu in Deutschland
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Beides ist nötig, und der Meldeschein wird für viele weitere Schritte gebraucht - vom Bankkonto bis zum Arbeitsvertrag.
Fachkräfte mit Hochschulabschluss und entsprechendem Gehalt können die Blaue Karte EU beantragen. Wer länger hier lebt, kann später die Niederlassungserlaubnis und schließlich die Einbürgerung anstreben. Das sind die üblichen Stationen: