Schwerbehindertenausweis: alle Behördengänge der Reihe nach
Den Grad der Behinderung stellt auf Antrag das Versorgungsamt fest, das je nach Land auch Amt für soziale Angelegenheiten oder Landesamt heißt oder beim Landratsamt sitzt. 3 Schritte: Grad der Behinderung, Ausweis, Hilfen.
Schritt für Schritt
Grad der Behinderung feststellen lassen
Gilt in der Regel ab dem Antrag
Zuständig: Versorgungsamt
Eingliederungshilfe
Unterstützung bei Wohnen, Arbeit und Teilhabe
Zuständig: Sozialamt
Pauschbetrag in der Steuererklärung
Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung
Zuständig: Finanzamt
Checkliste: Schwerbehindertenausweis
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
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Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Ab einem Grad von 50 gelten Sie als schwerbehindert und bekommen einen Ausweis, der je nach Merkzeichen Nachteilsausgleiche bringt, etwa einen Steuerfreibetrag, Zusatzurlaub oder Freifahrt im Nahverkehr. Die Feststellung gilt in der Regel ab dem Antrag, deshalb lohnt es sich, nicht zu warten.