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Schwerbehindertenausweis: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Den Grad der Behinderung stellt auf Antrag das Versorgungsamt fest, das je nach Land auch Amt für soziale Angelegenheiten oder Landesamt heißt oder beim Landratsamt sitzt. 3 Schritte: Grad der Behinderung, Ausweis, Hilfen.

Schritt für Schritt

  1. Grad der Behinderung feststellen lassen

    Gilt in der Regel ab dem Antrag

    Zuständig: Versorgungsamt

  2. Eingliederungshilfe

    Unterstützung bei Wohnen, Arbeit und Teilhabe

    Zuständig: Sozialamt

  3. Pauschbetrag in der Steuererklärung

    Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung

    Zuständig: Finanzamt

Checkliste: Schwerbehindertenausweis

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Ab einem Grad von 50 gelten Sie als schwerbehindert und bekommen einen Ausweis, der je nach Merkzeichen Nachteilsausgleiche bringt, etwa einen Steuerfreibetrag, Zusatzurlaub oder Freifahrt im Nahverkehr. Die Feststellung gilt in der Regel ab dem Antrag, deshalb lohnt es sich, nicht zu warten.

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