Stadtverwaltung – Wissenswertes über die Stadtverwaltungen in Deutschland
Bürgerservice und Verwaltung
Die Stadtverwaltung ist für die meisten Menschen in Deutschland der Inbegriff des Verwaltungswesens, denn die Kommune ist ihre erste Anlaufstelle in den üblichen bürokratischen Belangen. Es ist allerdings wissenswert, dass die Stadtverwaltung beziehungsweise Kommunalverwaltung nur ein Element des Verwaltungswesens ist. Die öffentliche Verwaltung setzt sich aus den folgenden Teilen zusammen:
- Bundesverwaltung
- Landesverwaltungen
- Kommunalverwaltungen
Die Kommunalverwaltungen sind den Bürgerinnen und Bürgern naturgemäß am nächsten und somit die ersten Anlaufstellen für unterschiedlichste Behördengänge.
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ToggleDafür ist die Stadtverwaltung zuständig
Im alltäglichen Leben kann sich hin und wieder die Notwendigkeit eines Behördengangs ergeben. Die bürgernahen Stadtverwaltungen sind dann die ersten Adressen für die Menschen. Zunächst stellt sich allerdings die Frage nach der Zuständigkeit der Stadtverwaltung. Mitunter ist nicht die Kommunalverwaltung, sondern beispielsweise das Jobcenter oder das Finanzamt zuständig. Nicht alle behördlichen Angelegenheiten fallen schließlich in den Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung.
All diejenigen, die nun der Zuständigkeit der Stadtverwaltung auf den Grund gehen möchten, können sich am Grundgesetz orientieren. Aus Art. 28 Absatz 2 GG ergibt sich, dass die Gemeinden für sämtliche Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig sind. Daraus folgt eine grundsätzliche Zuständigkeit der kommunalen Verwaltungen für die unterschiedlichsten Belange. In der Praxis tun Bürgerinnen und Bürger somit gut daran, sich an ihre Stadtverwaltung zu wenden.
Diese Aufgaben übernimmt die Stadtverwaltung
Die umfassende Zuständigkeit der Stadtverwaltung betrifft sämtliche Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Für viele Menschen ist allerdings nicht klar, was das konkret bedeutet. Um hier für Klarheit zu sorgen, ist die Auseinandersetzung mit den Aufgaben der kommunalen Verwaltung angezeigt. Je nach Stadt beziehungsweise Gemeinde kann es zwar zuweilen gewisse Unterschiede geben, doch grundsätzlich sind die folgenden Angelegenheiten typische Aufgaben der Stadtverwaltung:
- Beantragung und Ausstellung von Personalausweisen
- Wohngeld
- Eheschließungen
- An-, Ab- und Ummeldungen
- Schwerbehindertenangelegenheiten
- Sterbeurkunden
- Geburtsurkunden
- Schulaufsicht
So erreichen Sie die Stadtverwaltung
Bürgerinnen und Bürger mit einem Anliegen, das in den Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung fällt, sollten Kontakt mit dieser aufnehmen. Viele Menschen machen sich einfach auf den Weg ins Rathaus, um beispielsweise im Bürgerbüro vorstellig zu werden. Dabei sollten sie auf die Öffnungszeiten achten. Zudem kann man auch zum Telefonhörer greifen und im Rathaus anrufen. Im Zuge des Telefonats lässt sich klären, ob die Stadtverwaltung die richtige Anlaufstelle ist und an wen man sich konkret wenden kann. In Zeiten zunehmender Digitalisierung können sich Bürgerinnen und Bürger den Weg ins Rathaus zudem immer häufiger sparen, denn die Kommunen setzen allmählich auf Online-Services. Zusammengefasst lässt sich die Stadtverwaltung somit auf den folgenden Wegen erreichen:
- persönlich
- telefonisch
- online
Checkliste: Diese Ämter sind typischerweise bei der Stadtverwaltung angesiedelt
Dass man hin und wieder bei der Stadtverwaltung vorstellig werden muss, ist der deutschen Bürokratie und den breit gefächerten Aufgaben der kommunalen Verwaltungen geschuldet. Die folgende Checkliste macht dies konkreter und zeigt auf, welche Ämter typischerweise Teil der Stadtverwaltung sind. Dabei handelt es sich unter anderem um:
- Einwohnermeldeamt
- Standesamt
- Ordnungsamt
- Jugendamt
- Sozialamt
- Schulamt
- Kulturamt
- Liegenschaftsamt
- Bauamt
- Stadtkasse
5 Tipps für einen Termin bei der Stadtverwaltung
Wer einen Behördengang vor sich hat, sollte die richtigen Weichen für einen reibungslosen Termin bei der Stadtverwaltung stellen. Die folgenden fünf Tipps können dazu einen Beitrag leisten und sollten daher grundsätzlich Beachtung finden:
- Prüfen Sie, ob Sie einen Termin im Bürgerbüro brauchen!
- Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Unterlagen zum Behördentermin mitbringen!
- Denken Sie bei einem Termin bei der Stadtverwaltung stets an Ihren Personalausweis!
- Erfragen Sie vorab, wer der richtige Ansprechpartner in Bezug auf Ihr konkretes Anliegen ist!
- Planen Sie ausreichend Zeit für Ihren Termin bei der Stadtverwaltung ein!
Im Einzelfall bedarf es mitunter der einen oder anderen Anpassung, denn je nach Anliegen müssen andere beziehungsweise weitere Dinge Beachtung finden. Die genannten Tipps sind aus diesem Grund als erste Orientierungshilfen zu verstehen.
4 Empfehlungen im Umgang mit der Stadtverwaltung
Im Umgang mit der Stadtverwaltung besteht vielfach ein gefühltes Ungleichgewicht. Bürgerinnen und Bürger müssen aber keine Willkür fürchten, sondern können darauf vertrauen, dass ein ordnungsgemäßer Ablauf eingehalten wird. Außerdem sollten sie selbst einen Beitrag dazu leisten und wissen, worauf es im Umgang mit den Behörden ankommt. Die folgenden Empfehlungen können sich als sehr hilfreich erweisen:
- Bewahren Sie den Schriftverkehr mit den Behörden sorgsam auf!
- Beachten Sie etwaige Fristen und legen Sie gegebenenfalls rechtzeitig Widerspruch ein!
- Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen, sondern bestehen Sie auf schriftliche Bestätigungen!
- Informieren Sie die Ämter bei relevanten Änderungen umgehend!