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Pflegegeld: Höhe je Pflegegrad, Antrag und Beratungsbesuch

Das Wichtigste in Kürze

Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden. Es beträgt monatlich 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (3), 800 Euro (4) und 990 Euro (5). Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
Pflegegrad 2347 Euro im Monat
Pflegegrad 3599 Euro im Monat
Pflegegrad 4800 Euro im Monat
Pflegegrad 5990 Euro im Monat
Pflegegrad 1kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat
AntragAnspruch auf Pflegegeld nur auf Antrag bei der Pflegekasse, die zur Krankenkasse gehört
PflichtBeratungsbesuch halbjährlich, Pflegegrade 4 und 5 auf Wunsch vierteljährlich
Beträge geltenseit 1. Januar 2025, nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 (§ 30 SGB XI)
Steuersteuerfrei, auch bei Weitergabe an pflegende Angehörige (§ 3 Nr. 1a und Nr. 36 EStG)

Worum es geht

Das Pflegegeld ist die Leistung der Pflegeversicherung für alle, die ihre Pflege zu Hause selbst organisieren - meist mit Angehörigen, Nachbarn oder Freunden. Das Geld geht an die pflegebedürftige Person, die es frei einsetzen kann, etwa als Anerkennung für die pflegenden Angehörigen.

Voraussetzung ist ein Pflegegrad von mindestens 2 und dass die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist (§ 37 SGB XI, Elftes Buch Sozialgesetzbuch). Den Grad der Pflegebedürftigkeit stellt die Pflegekasse nach einer Begutachtung fest. Einkommen und Vermögen spielen dabei keine Rolle - das Gesetz knüpft das Pflegegeld allein an den Pflegegrad.

Pflegegeld je Pflegegrad

PflegegradPflegegeld im MonatPflegegeld im Jahrzum Vergleich: Pflegesachleistung im Monat
Pflegegrad 1kein Anspruch--
Pflegegrad 2347 Euro4.164 Eurobis 796 Euro
Pflegegrad 3599 Euro7.188 Eurobis 1.497 Euro
Pflegegrad 4800 Euro9.600 Eurobis 1.859 Euro
Pflegegrad 5990 Euro11.880 Eurobis 2.299 Euro

Pflegegeld, Pflegesachleistung oder beides

Pflegegeld

Sie organisieren die Pflege selbst, etwa mit Angehörigen als Pflegeperson. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen und ist frei verwendbar.

Pflegesachleistung

Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Pflege und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab (§ 36 SGB XI). Pflegesachleistungen sind höher als das Pflegegeld, weil sie die Kosten eines Dienstes decken.

Kombinationsleistung

Nutzen Sie die Sachleistung nur teilweise, erhalten Sie daneben ein anteiliges Pflegegeld: Es sinkt um den Prozentsatz, den Sie an Sachleistung verbraucht haben. An die Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden (§ 38 SGB XI).

So kommen Sie zum Pflegegeld

Pflegegeld gibt es nur auf Antrag bei der Pflegekasse - sie ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Ein formloser Anruf oder ein Schreiben genügt, um den Antrag zu stellen. Rückwirkend gibt es kein Pflegegeld: Die Leistung beginnt frühestens mit dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen (§ 33 SGB XI). Danach begutachtet der Medizinische Dienst die Selbstständigkeit im Alltag und schlägt einen Pflegegrad vor. Wie das abläuft, steht unter Pflegegrad beantragen.

Kostenlose Hilfe beim Antrag bieten der Pflegestützpunkt und die Pflegeberatung der Pflegekassen.

Beratungsbesuch: Pflicht für Pflegegeldbezieher

Wer Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr eine Beratung in der eigenen Wohnung abrufen; bei den Pflegegraden 4 und 5 ist das auf Wunsch vierteljährlich möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Die Beratung übernehmen zum Beispiel ambulante Pflegedienste oder Pflegeberatungsstellen. Sie soll die Qualität der Pflege sichern und pflegende Angehörige unterstützen.

Bis zum 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite dieser Beratungen per Videokonferenz stattfinden. Wer die Beratung nicht abruft, dem muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen, im Wiederholungsfall entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI).

Pflegegeld bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Während einer Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, für bis zu acht Wochen im Jahr. Endet der Anspruch mitten im Monat, wird das Pflegegeld anteilig gezahlt, der Monat zählt dabei mit 30 Tagen. Im Todesfall wird es bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt.

Checkliste: Pflegegeld beantragen

Schritt für Schritt:

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Besondere Fälle

Pflege nur für einige Tage im Monat
Besteht der Anspruch nicht für den ganzen Monat, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt; der Monat zählt mit 30 Tagen.
Beratungsbesuch vergessen
Die Pflegekasse muss das Pflegegeld dann angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Den Termin rechtzeitig vereinbaren.
Pflegende Angehörige im Beruf
Für die Organisation der Pflege gibt es Freistellungen nach Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz; der Pflegestützpunkt berät dazu.

Worauf es ankommt

  • Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat.
  • Pflegegeld lässt sich mit Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes kombinieren (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI).
  • Verschlechtert sich der Zustand, kann jederzeit ein höherer Pflegegrad beantragt werden.

Häufige Fragen

Quellen

Geprüft am 27. Oktober 2026 gegen §§ 30, 33, 36, 37, 38, 45b SGB XI und § 3 Nr. 1a, 36 EStG (gesetze-im-internet.de). Alle Angaben ohne Gewähr.