Sprachzertifikat B1: Wofür Sie es brauchen und wo Sie es bekommen
Deutsch auf Niveau B1 verlangen das Gesetz für die Einbürgerung (§ 10 Abs. 4 StAG), die Niederlassungserlaubnis und den Daueraufenthalt EU - dort heißt es „ausreichende Deutschkenntnisse“. Den Nachweis bringt zum Beispiel der Deutsch-Test für Zuwanderer am Ende des Integrationskurses, wenn Sie B1 erreichen.
| Zuständig | Prüfstellen und Kursträger; anerkannt wird der Nachweis von Einbürgerungs- oder Ausländerbehörde |
|---|---|
| Gebühr | je nach Prüfung und Anbieter |
| Dauer | Prüfung an einem Tag |
| Frist | keine |
| Rechtsgrundlage | § 2 Abs. 11 AufenthG, § 10 Abs. 4 StAG, § 17 IntV |
Zuständige Stelle
Zuständig: Prüfstellen und Kursträger; anerkannt wird der Nachweis von Einbürgerungs- oder Ausländerbehörde. Adresse, Öffnungszeiten und Termine des Ausländerbehördes an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Das Aufenthaltsrecht ordnet Sprachkenntnisse Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens zu: einfache Kenntnisse entsprechen A1, hinreichende A2, ausreichende B1, gute B2 (§ 2 AufenthG). Für die wichtigsten dauerhaften Schritte - Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt EU und Einbürgerung - ist B1 die Schwelle.
B1 heißt: Sie verstehen das Wichtigste, wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule und Freizeit geht, und können sich in Alltagssituationen verständigen.
Wofür Sie welches Niveau brauchen
| Ziel | Sprachniveau | Grundlage |
|---|---|---|
| Ehegattennachzug zu Ausländern | A1 (einfache Kenntnisse) | § 30 AufenthG |
| Beschäftigungsduldung | A2 mündlich (hinreichende Kenntnisse) | § 60d AufenthG |
| Niederlassungserlaubnis | B1 (ausreichende Kenntnisse) | § 9 Abs. 2 AufenthG |
| Daueraufenthalt EU | B1 | § 9a Abs. 2 AufenthG |
| Einbürgerung | B1 | § 10 Abs. 4 StAG |
So kommen Sie zum Zertifikat
Der naheliegende Weg ist der Integrationskurs: Er endet mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer, der die Stufen A2 bis B1 misst (§ 17 IntV). Erreichen Sie B1, haben Sie den Nachweis. Daneben gibt es Prüfungen anderer Anbieter. Welche Zertifikate Ihre Einbürgerungs- oder Ausländerbehörde anerkennt, erfahren Sie dort - fragen Sie vor der Anmeldung nach.
Was Sie brauchen
- Ausweisdokument für die Prüfung
- Zertifikat im Original für den Antrag
Checkliste: Sprachzertifikat B1
Vor der Anmeldung:
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
So läuft es ab
Ziel klären
Für welchen Antrag brauchen Sie welches Niveau?
Kurs oder Prüfung wählen
Integrationskurs oder eine anerkannte Prüfung.
Prüfung ablegen
Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen.
Zertifikat einreichen
Original bei der Behörde vorlegen.
Besondere Fälle
- Deutscher Schulabschluss
- Ein Abschluss an einer deutschen Schule kann den Sprachnachweis ersetzen; fragen Sie Ihre Behörde.
- Nur A2 im Deutsch-Test für Zuwanderer erreicht
- Dann reicht es noch nicht für Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis; eine Wiederholung ist möglich.
Worauf es ankommt
- Für die Einbürgerung genügt B1; Kinder unter 16 Jahren brauchen nur eine altersgemäße Sprachentwicklung.
- Wer wegen Krankheit, Behinderung oder Alter die Sprachprüfung nicht schaffen kann, kann befreit werden.
Häufige Fragen
- Wofür brauche ich ein Sprachzertifikat B1?Für die Einbürgerung, die Niederlassungserlaubnis und den Daueraufenthalt EU.Antwort
Für die Einbürgerung, die Niederlassungserlaubnis und den Daueraufenthalt EU.
- Was bedeutet B1?Sie verstehen das Wichtigste zu vertrauten Themen und können sich im Alltag verständigen. Im Aufenthaltsrecht heißt das „ausreichende Deutschkenntnisse“.Antwort
Sie verstehen das Wichtigste zu vertrauten Themen und können sich im Alltag verständigen. Im Aufenthaltsrecht heißt das „ausreichende Deutschkenntnisse“.
- Wo bekomme ich ein B1-Zertifikat?Zum Beispiel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer am Ende des Integrationskurses oder bei anderen Prüfungsanbietern.Antwort
Zum Beispiel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer am Ende des Integrationskurses oder bei anderen Prüfungsanbietern.
- Welche Zertifikate werden anerkannt?Das entscheidet die zuständige Einbürgerungs- oder Ausländerbehörde; fragen Sie vor der Prüfung nach.Antwort
Das entscheidet die zuständige Einbürgerungs- oder Ausländerbehörde; fragen Sie vor der Prüfung nach.
- Welches Niveau brauche ich für den Ehegattennachzug?Einfache Deutschkenntnisse, das entspricht A1.Antwort
Einfache Deutschkenntnisse, das entspricht A1.
- Gibt es Ausnahmen?Ja, bei Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen kann vom Nachweis abgesehen werden.Antwort
Ja, bei Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen kann vom Nachweis abgesehen werden.
Rechtsgrundlagen
- § 2 AufenthG - Sprachniveaus ↗
- § 9 AufenthG - Niederlassungserlaubnis ↗
- § 10 StAG - Einbürgerung ↗
- § 17 IntV - Abschlusstest ↗
Geprüft am 27. Oktober 2026 gegen §§ 2, 9, 9a, 30, 60d AufenthG, § 10 StAG und § 17 IntV (gesetze-im-internet.de). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.