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Sprachzertifikat B1: Wofür Sie es brauchen und wo Sie es bekommen

Das Wichtigste in Kürze

Deutsch auf Niveau B1 verlangen das Gesetz für die Einbürgerung (§ 10 Abs. 4 StAG), die Niederlassungserlaubnis und den Daueraufenthalt EU - dort heißt es „ausreichende Deutschkenntnisse“. Den Nachweis bringt zum Beispiel der Deutsch-Test für Zuwanderer am Ende des Integrationskurses, wenn Sie B1 erreichen.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigPrüfstellen und Kursträger; anerkannt wird der Nachweis von Einbürgerungs- oder Ausländerbehörde
Gebührje nach Prüfung und Anbieter
DauerPrüfung an einem Tag
Fristkeine
Rechtsgrundlage§ 2 Abs. 11 AufenthG, § 10 Abs. 4 StAG, § 17 IntV

Zuständige Stelle

Zuständig: Prüfstellen und Kursträger; anerkannt wird der Nachweis von Einbürgerungs- oder Ausländerbehörde. Adresse, Öffnungszeiten und Termine des Ausländerbehördes an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Das Aufenthaltsrecht ordnet Sprachkenntnisse Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens zu: einfache Kenntnisse entsprechen A1, hinreichende A2, ausreichende B1, gute B2 (§ 2 AufenthG). Für die wichtigsten dauerhaften Schritte - Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt EU und Einbürgerung - ist B1 die Schwelle.

B1 heißt: Sie verstehen das Wichtigste, wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule und Freizeit geht, und können sich in Alltagssituationen verständigen.

Wofür Sie welches Niveau brauchen

ZielSprachniveauGrundlage
Ehegattennachzug zu AusländernA1 (einfache Kenntnisse)§ 30 AufenthG
BeschäftigungsduldungA2 mündlich (hinreichende Kenntnisse)§ 60d AufenthG
NiederlassungserlaubnisB1 (ausreichende Kenntnisse)§ 9 Abs. 2 AufenthG
Daueraufenthalt EUB1§ 9a Abs. 2 AufenthG
EinbürgerungB1§ 10 Abs. 4 StAG

So kommen Sie zum Zertifikat

Der naheliegende Weg ist der Integrationskurs: Er endet mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer, der die Stufen A2 bis B1 misst (§ 17 IntV). Erreichen Sie B1, haben Sie den Nachweis. Daneben gibt es Prüfungen anderer Anbieter. Welche Zertifikate Ihre Einbürgerungs- oder Ausländerbehörde anerkennt, erfahren Sie dort - fragen Sie vor der Anmeldung nach.

Was Sie brauchen

  • Ausweisdokument für die Prüfung
  • Zertifikat im Original für den Antrag

Checkliste: Sprachzertifikat B1

Vor der Anmeldung:

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So läuft es ab

  1. Ziel klären

    Für welchen Antrag brauchen Sie welches Niveau?

  2. Kurs oder Prüfung wählen

    Integrationskurs oder eine anerkannte Prüfung.

  3. Prüfung ablegen

    Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen.

  4. Zertifikat einreichen

    Original bei der Behörde vorlegen.

Besondere Fälle

Deutscher Schulabschluss
Ein Abschluss an einer deutschen Schule kann den Sprachnachweis ersetzen; fragen Sie Ihre Behörde.
Nur A2 im Deutsch-Test für Zuwanderer erreicht
Dann reicht es noch nicht für Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis; eine Wiederholung ist möglich.

Worauf es ankommt

  • Für die Einbürgerung genügt B1; Kinder unter 16 Jahren brauchen nur eine altersgemäße Sprachentwicklung.
  • Wer wegen Krankheit, Behinderung oder Alter die Sprachprüfung nicht schaffen kann, kann befreit werden.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 27. Oktober 2026 gegen §§ 2, 9, 9a, 30, 60d AufenthG, § 10 StAG und § 17 IntV (gesetze-im-internet.de). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.