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Anerkennung ausländischer Abschlüsse: So geht es

Das Wichtigste in Kürze

Wer einen ausländischen Berufsabschluss hat, kann ihn in Deutschland auf Gleichwertigkeit prüfen lassen (§ 4 BQFG). Die zuständige Stelle muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entscheiden (§ 6 Abs. 3). Für manche Berufe, etwa in Medizin oder Pflege, ist die Anerkennung Pflicht, um überhaupt arbeiten zu dürfen.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
GrundlageBerufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und Fachgesetze der Berufe
Zuständigje nach Beruf zum Beispiel Kammern oder Landesbehörden
DauerEntscheidung binnen 3 Monaten nach vollständigen Unterlagen, einmal verlängerbar
Ergebnisvolle Gleichwertigkeit, teilweise Gleichwertigkeit oder Ablehnung
WegweiserPortal „Anerkennung in Deutschland“

Worum es geht

Die Anerkennung zeigt Arbeitgebern, was Ihr ausländischer Abschluss in Deutschland wert ist. Bei reglementierten Berufen wie Ärztin, Pflegefachkraft oder Lehrer ist sie Voraussetzung für die Berufsausübung; bei anderen Berufen ist sie freiwillig, verbessert aber die Chancen.

Für die Einwanderung ist sie oft entscheidend: Die Blaue Karte EU und die Chancenkarte knüpfen an anerkannte oder vergleichbare Abschlüsse an.

Wann ein Abschluss gleichwertig ist

Die zuständige Stelle stellt die Gleichwertigkeit fest, wenn der ausländische Nachweis die Befähigung zu vergleichbaren Tätigkeiten belegt und keine wesentlichen Unterschiede zur deutschen Ausbildung bestehen (§ 4 BQFG). Fehlen Teile, kann Berufserfahrung sie ausgleichen. Bei einer teilweisen Gleichwertigkeit erfahren Sie, was fehlt - die Grundlage für eine Anpassungsqualifizierung.

Wer zuständig ist

AbschlussZuständig
Ausbildungsberufe in Industrie und HandelIndustrie- und Handelskammer
HandwerksberufeHandwerkskammer
Reglementierte Berufe wie Medizin, Pflege, LehramtLandesbehörden nach den jeweiligen Fachgesetzen
Hochschulabschlüsse ohne reglementierten BerufZeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen

Checkliste: Abschluss anerkennen lassen

Schritt für Schritt:

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Besondere Fälle

Antrag aus dem Ausland
Die Anerkennung kann schon vor der Einreise beantragt werden.
Unterlagen fehlen wegen Flucht
Es gibt Verfahren, die Fähigkeiten auch ohne vollständige Papiere feststellen; fragen Sie die zuständige Stelle.

Worauf es ankommt

  • Die Frist von drei Monaten beginnt erst, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
  • Bei reglementierten Berufen ist die Anerkennung Pflicht, bei anderen freiwillig.
  • Teilweise anerkannte Abschlüsse lassen sich durch Anpassungsqualifizierungen vervollständigen.

Häufige Fragen

Quellen

Geprüft am 27. Oktober 2026 gegen §§ 4, 6 BQFG (gesetze-im-internet.de). Kosten sind je Stelle verschieden und bewusst nicht beziffert. Alle Angaben ohne Gewähr.