Pflegestützpunkt

Der Pflegestützpunkt berät kostenlos und trägerübergreifend zu Pflege, Betreuung und Versorgung (§ 7c SGB XI) - unabhängig davon, bei welcher Pflegekasse Sie versichert sind. Pflegestützpunkte gibt es nicht überall: Es kommt darauf an, ob Ihr Bundesland sie per Landesrecht eingerichtet hat.
| Zuständig | Pflegestützpunkt Ihrer Region, sofern das Bundesland ihn eingerichtet hat (§ 7c SGB XI) |
|---|---|
| Gebühr | kostenlos |
| Kontakt | Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse |
| Rechtsgrundlage | §§ 7a, 7c SGB XI |
Pflegestützpunkt in Ihrer Stadt
Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Auf einen Blick
Behördengänge im Überblick
Worum es geht
Pflegestützpunkte werden von Pflegekassen und Krankenkassen gemeinsam eingerichtet, aber nur dort, wo die oberste Landesbehörde das bestimmt (§ 7c Absatz 1 SGB XI) - deshalb gibt es sie nicht in jedem Bundesland oder jeder Region. Wo kein Pflegestützpunkt besteht, erledigt die Pflegeberatung die Pflegekasse selbst (§ 7a SGB XI).
Beraten wird unabhängig von der Kassenzugehörigkeit und trägerübergreifend - auch zu Leistungen der Sozialhilfe und der Altenhilfe, nicht nur zur Pflegeversicherung (§ 7c Absatz 2 SGB XI).
Was der Pflegestützpunkt erledigt
- umfassende, unabhängige Auskunft und Beratung zu Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (§ 7c Absatz 2 SGB XI)
- Pflegeberatung mit individuellem Versorgungsplan
- Vermittlung von Unterstützungsangeboten vor Ort, etwa Pflegedienste, Tagespflege oder Nachbarschaftshilfe
- Vernetzung mit Sozialhilfeträgern und der Altenhilfe nach Landesrecht
Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung der Pflegekasse?
| Pflegestützpunkt | Pflegeberatung der Pflegekasse | |
|---|---|---|
| Träger | Pflegekassen und Krankenkassen gemeinsam, nur wo das Land dies bestimmt | Ihre eigene Pflegekasse, flächendeckend |
| Ausrichtung | trägerübergreifend, auch Sozialhilfe und Altenhilfe | auf die eigene Pflegekasse bezogen |
| Verfügbarkeit | nicht überall | bundesweit, für jeden Leistungsbezieher |
| Rechtsgrundlage | § 7c SGB XI | § 7a SGB XI |
So läuft es ab
Pflegestützpunkt finden
Nicht in jeder Region vorhanden - Ihre Pflegekasse oder Kommune sagt Ihnen, ob es einen gibt.
Beratungstermin vereinbaren
Telefonisch, online oder persönlich, meist ohne lange Wartezeit.
Bedarf besprechen
Pflegesituation, vorhandene Unterstützung und offene Fragen klären.
Weitere Schritte einleiten
Zum Beispiel einen Pflegegrad beantragen oder Unterstützungsangebote vermitteln lassen.
Lebenslagen mit dem Weg zum Pflegestützpunkt
Häufige Fragen
- Was ist ein Pflegestützpunkt?Eine trägerübergreifende, kostenlose Beratungsstelle für Pflege, Betreuung und Versorgung, getragen von Pflegekassen und Krankenkassen gemeinsam (§ 7c SGB XI).Antwort
Eine trägerübergreifende, kostenlose Beratungsstelle für Pflege, Betreuung und Versorgung, getragen von Pflegekassen und Krankenkassen gemeinsam (§ 7c SGB XI).
- Gibt es in jeder Stadt einen Pflegestützpunkt?Nein. Pflegestützpunkte werden nur eingerichtet, wenn die oberste Landesbehörde das bestimmt - in manchen Regionen gibt es keinen.Antwort
Nein. Pflegestützpunkte werden nur eingerichtet, wenn die oberste Landesbehörde das bestimmt - in manchen Regionen gibt es keinen.
- Was mache ich ohne Pflegestützpunkt in meiner Nähe?Dann übernimmt die Pflegeberatung Ihrer eigenen Pflegekasse dieselbe Aufgabe (§ 7a SGB XI).Antwort
Dann übernimmt die Pflegeberatung Ihrer eigenen Pflegekasse dieselbe Aufgabe (§ 7a SGB XI).
- Ist die Beratung im Pflegestützpunkt kostenlos?Ja, die Beratung ist für Sie kostenlos.Antwort
Ja, die Beratung ist für Sie kostenlos.
- Berät der Pflegestützpunkt nur zu meiner Pflegekasse?Nein, die Beratung ist trägerübergreifend und unabhängig von der Kassenzugehörigkeit (§ 7c Absatz 2 SGB XI).Antwort
Nein, die Beratung ist trägerübergreifend und unabhängig von der Kassenzugehörigkeit (§ 7c Absatz 2 SGB XI).
- Kann der Pflegestützpunkt den Pflegegrad feststellen?Nein, das übernimmt der Medizinische Dienst im Auftrag der Pflegekasse. Der Pflegestützpunkt berät Sie aber beim Antrag.Antwort
Nein, das übernimmt der Medizinische Dienst im Auftrag der Pflegekasse. Der Pflegestützpunkt berät Sie aber beim Antrag.
Rechtsgrundlagen
Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen §§ 7a und 7c SGB XI. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.