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Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkt
Das Wichtigste in Kürze

Der Pflegestützpunkt berät kostenlos und trägerübergreifend zu Pflege, Betreuung und Versorgung (§ 7c SGB XI) - unabhängig davon, bei welcher Pflegekasse Sie versichert sind. Pflegestützpunkte gibt es nicht überall: Es kommt darauf an, ob Ihr Bundesland sie per Landesrecht eingerichtet hat.

Das Wichtigste zu diesem Amt
ZuständigPflegestützpunkt Ihrer Region, sofern das Bundesland ihn eingerichtet hat (§ 7c SGB XI)
Gebührkostenlos
KontaktPflegestützpunkt oder Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse
Rechtsgrundlage§§ 7a, 7c SGB XI

Pflegestützpunkt in Ihrer Stadt

Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Auf einen Blick

Pflegestützpunkt: Pflegegrad, Pflegeberatung, Hilfe im Pflegefall. Träger: Landkreis oder kreisfreie Stadt (gemeinsam mit den Pflegekassen, nicht überall vorhanden). Behördengänge: Pflegeberatung, Pflegegrad beantragen.
Eigene Darstellung von stadt.info, Träger nach Bundes- und Landesrecht.

Behördengänge im Überblick

Worum es geht

Pflegestützpunkte werden von Pflegekassen und Krankenkassen gemeinsam eingerichtet, aber nur dort, wo die oberste Landesbehörde das bestimmt (§ 7c Absatz 1 SGB XI) - deshalb gibt es sie nicht in jedem Bundesland oder jeder Region. Wo kein Pflegestützpunkt besteht, erledigt die Pflegeberatung die Pflegekasse selbst (§ 7a SGB XI).

Beraten wird unabhängig von der Kassenzugehörigkeit und trägerübergreifend - auch zu Leistungen der Sozialhilfe und der Altenhilfe, nicht nur zur Pflegeversicherung (§ 7c Absatz 2 SGB XI).

Was der Pflegestützpunkt erledigt

  • umfassende, unabhängige Auskunft und Beratung zu Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (§ 7c Absatz 2 SGB XI)
  • Pflegeberatung mit individuellem Versorgungsplan
  • Vermittlung von Unterstützungsangeboten vor Ort, etwa Pflegedienste, Tagespflege oder Nachbarschaftshilfe
  • Vernetzung mit Sozialhilfeträgern und der Altenhilfe nach Landesrecht

Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung der Pflegekasse?

PflegestützpunktPflegeberatung der Pflegekasse
TrägerPflegekassen und Krankenkassen gemeinsam, nur wo das Land dies bestimmtIhre eigene Pflegekasse, flächendeckend
Ausrichtungträgerübergreifend, auch Sozialhilfe und Altenhilfeauf die eigene Pflegekasse bezogen
Verfügbarkeitnicht überallbundesweit, für jeden Leistungsbezieher
Rechtsgrundlage§ 7c SGB XI§ 7a SGB XI

So läuft es ab

  1. Pflegestützpunkt finden

    Nicht in jeder Region vorhanden - Ihre Pflegekasse oder Kommune sagt Ihnen, ob es einen gibt.

  2. Beratungstermin vereinbaren

    Telefonisch, online oder persönlich, meist ohne lange Wartezeit.

  3. Bedarf besprechen

    Pflegesituation, vorhandene Unterstützung und offene Fragen klären.

  4. Weitere Schritte einleiten

    Zum Beispiel einen Pflegegrad beantragen oder Unterstützungsangebote vermitteln lassen.

Lebenslagen mit dem Weg zum Pflegestützpunkt

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen §§ 7a und 7c SGB XI. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.