Zum Hauptinhalt springen

Chancenkarte: Mit Punkten nach Deutschland zur Jobsuche

Das Wichtigste in Kürze

Die Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu ein Jahr, um in Deutschland Arbeit zu suchen (§ 20a AufenthG). Sie bekommt, wer als Fachkraft anerkannt ist oder im Punktesystem mindestens 6 Punkte erreicht. Während der Suche dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Mit einem Jobangebot kann die Karte bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
Zuständigdeutsche Auslandsvertretung (Visum), in Deutschland die Ausländerbehörde
GebührVisum- und Aufenthaltsgebühren nach der Aufenthaltsverordnung
DauerChancenkarte bis zu 1 Jahr, Folge-Chancenkarte bis zu 2 Jahre
Fristkeine allgemeine
Rechtsgrundlage§§ 20a, 20b AufenthG und Anlage

Zuständige Stelle

Zuständig: deutsche Auslandsvertretung (Visum), in Deutschland die Ausländerbehörde. Adresse, Öffnungszeiten und Termine des Ausländerbehördes an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Die Chancenkarte richtet sich an Menschen aus Staaten außerhalb der EU, die in Deutschland eine Arbeit suchen wollen, aber noch keinen Arbeitsvertrag haben. Sie verbindet einen Aufenthalt zur Jobsuche mit der Möglichkeit, nebenher zu arbeiten und Probebeschäftigungen auszuprobieren.

Wer schon als Fachkraft gilt, bekommt sie ohne Punkte. Alle anderen brauchen einen staatlich anerkannten Abschluss, Grundkenntnisse in Deutsch oder gutes Englisch und mindestens sechs Punkte.

Das Punktesystem

MerkmalPunkte
Teilanerkennung des Abschlusses in Deutschland4
Deutschkenntnisse B2 / B1 / A23 / 2 / 1
Englischkenntnisse C11
5 Jahre Berufserfahrung in den letzten 7 Jahren3
2 Jahre Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren2
Beruf in einem Engpassberuf1
Alter bis 35 Jahre / 35 bis 40 Jahre2 / 1
mindestens 6 Monate rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland in den letzten 5 Jahren1
Ehe- oder Lebenspartner beantragt ebenfalls die Chancenkarte1

Grundvoraussetzungen

Ohne Fachkraft-Status brauchen Sie neben den sechs Punkten: einen im Ausbildungsland staatlich anerkannten Berufsabschluss mit mindestens zwei Jahren Ausbildung oder einen Hochschulabschluss, Deutsch auf Niveau A1 oder Englisch auf Niveau B2 und einen gesicherten Lebensunterhalt (§ 20a Abs. 4 AufenthG). Den Abschluss lassen Sie von einer fachkundigen Stelle in Deutschland bestätigen.

Was Sie mit der Chancenkarte dürfen

Während der Suche dürfen Sie eine Beschäftigung von durchschnittlich höchstens 20 Stunden pro Woche ausüben und Probebeschäftigungen von jeweils höchstens zwei Wochen machen (§ 20a Abs. 2). Finden Sie eine qualifizierte Stelle, wechseln Sie in einen passenden Aufenthaltstitel, etwa die Blaue Karte EU. Ist das nicht möglich, kann die Chancenkarte mit Arbeitsvertrag und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit als Folge-Chancenkarte um bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Was Sie brauchen

  • Pass
  • Nachweis über Berufs- oder Hochschulabschluss und dessen Bestätigung
  • Sprachnachweis Deutsch A1 oder Englisch B2
  • Nachweis des Lebensunterhalts
  • Belege für weitere Punkte, etwa Berufserfahrung

Checkliste: Chancenkarte

Vor dem Antrag:

0 von 5 erledigt

Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

So läuft es ab

  1. Punkte prüfen

    Abschluss, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Alter zusammenrechnen - mindestens 6 Punkte.

  2. Abschluss bestätigen lassen

    Bei einer fachkundigen Stelle in Deutschland.

  3. Visum beantragen

    Bei der deutschen Auslandsvertretung mit Nachweisen zu Abschluss, Sprache und Lebensunterhalt.

  4. Einreisen und anmelden

    Wohnsitz beim Bürgeramt anmelden, Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde.

  5. Arbeit finden

    Bis 20 Stunden pro Woche arbeiten, Probebeschäftigungen nutzen, dann in einen Arbeitstitel wechseln.

Besondere Fälle

Abschluss in Deutschland voll anerkannt
Dann gelten Sie als Fachkraft und brauchen keine Punkte.
Familie kommt mit
Beantragen Ehe- oder Lebenspartner ebenfalls die Chancenkarte, gibt es einen Zusatzpunkt.

Worauf es ankommt

  • Die Chancenkarte ist für die Jobsuche gedacht; mehr als 20 Stunden pro Woche dürfen Sie damit nicht arbeiten.
  • Wer schon in Deutschland lebt, kann sie nur mit einem Aufenthaltstitel für Ausbildung oder Erwerbstätigkeit beantragen.
  • Eine erneute Such-Chancenkarte gibt es erst nach einem Aufenthalt außerhalb Deutschlands.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 27. Oktober 2026 gegen §§ 2, 20a, 20b AufenthG und die Anlage (Mindestpunktzahl 6). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.