Chancenkarte: Mit Punkten nach Deutschland zur Jobsuche
Die Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu ein Jahr, um in Deutschland Arbeit zu suchen (§ 20a AufenthG). Sie bekommt, wer als Fachkraft anerkannt ist oder im Punktesystem mindestens 6 Punkte erreicht. Während der Suche dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Mit einem Jobangebot kann die Karte bis zu zwei Jahre verlängert werden.
| Zuständig | deutsche Auslandsvertretung (Visum), in Deutschland die Ausländerbehörde |
|---|---|
| Gebühr | Visum- und Aufenthaltsgebühren nach der Aufenthaltsverordnung |
| Dauer | Chancenkarte bis zu 1 Jahr, Folge-Chancenkarte bis zu 2 Jahre |
| Frist | keine allgemeine |
| Rechtsgrundlage | §§ 20a, 20b AufenthG und Anlage |
Zuständige Stelle
Zuständig: deutsche Auslandsvertretung (Visum), in Deutschland die Ausländerbehörde. Adresse, Öffnungszeiten und Termine des Ausländerbehördes an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Die Chancenkarte richtet sich an Menschen aus Staaten außerhalb der EU, die in Deutschland eine Arbeit suchen wollen, aber noch keinen Arbeitsvertrag haben. Sie verbindet einen Aufenthalt zur Jobsuche mit der Möglichkeit, nebenher zu arbeiten und Probebeschäftigungen auszuprobieren.
Wer schon als Fachkraft gilt, bekommt sie ohne Punkte. Alle anderen brauchen einen staatlich anerkannten Abschluss, Grundkenntnisse in Deutsch oder gutes Englisch und mindestens sechs Punkte.
Das Punktesystem
| Merkmal | Punkte |
|---|---|
| Teilanerkennung des Abschlusses in Deutschland | 4 |
| Deutschkenntnisse B2 / B1 / A2 | 3 / 2 / 1 |
| Englischkenntnisse C1 | 1 |
| 5 Jahre Berufserfahrung in den letzten 7 Jahren | 3 |
| 2 Jahre Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren | 2 |
| Beruf in einem Engpassberuf | 1 |
| Alter bis 35 Jahre / 35 bis 40 Jahre | 2 / 1 |
| mindestens 6 Monate rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland in den letzten 5 Jahren | 1 |
| Ehe- oder Lebenspartner beantragt ebenfalls die Chancenkarte | 1 |
Grundvoraussetzungen
Ohne Fachkraft-Status brauchen Sie neben den sechs Punkten: einen im Ausbildungsland staatlich anerkannten Berufsabschluss mit mindestens zwei Jahren Ausbildung oder einen Hochschulabschluss, Deutsch auf Niveau A1 oder Englisch auf Niveau B2 und einen gesicherten Lebensunterhalt (§ 20a Abs. 4 AufenthG). Den Abschluss lassen Sie von einer fachkundigen Stelle in Deutschland bestätigen.
Was Sie mit der Chancenkarte dürfen
Während der Suche dürfen Sie eine Beschäftigung von durchschnittlich höchstens 20 Stunden pro Woche ausüben und Probebeschäftigungen von jeweils höchstens zwei Wochen machen (§ 20a Abs. 2). Finden Sie eine qualifizierte Stelle, wechseln Sie in einen passenden Aufenthaltstitel, etwa die Blaue Karte EU. Ist das nicht möglich, kann die Chancenkarte mit Arbeitsvertrag und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit als Folge-Chancenkarte um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Was Sie brauchen
- Pass
- Nachweis über Berufs- oder Hochschulabschluss und dessen Bestätigung
- Sprachnachweis Deutsch A1 oder Englisch B2
- Nachweis des Lebensunterhalts
- Belege für weitere Punkte, etwa Berufserfahrung
Checkliste: Chancenkarte
Vor dem Antrag:
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
So läuft es ab
Punkte prüfen
Abschluss, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Alter zusammenrechnen - mindestens 6 Punkte.
Abschluss bestätigen lassen
Bei einer fachkundigen Stelle in Deutschland.
Visum beantragen
Bei der deutschen Auslandsvertretung mit Nachweisen zu Abschluss, Sprache und Lebensunterhalt.
Einreisen und anmelden
Wohnsitz beim Bürgeramt anmelden, Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde.
Arbeit finden
Bis 20 Stunden pro Woche arbeiten, Probebeschäftigungen nutzen, dann in einen Arbeitstitel wechseln.
Besondere Fälle
- Abschluss in Deutschland voll anerkannt
- Dann gelten Sie als Fachkraft und brauchen keine Punkte.
- Familie kommt mit
- Beantragen Ehe- oder Lebenspartner ebenfalls die Chancenkarte, gibt es einen Zusatzpunkt.
Worauf es ankommt
- Die Chancenkarte ist für die Jobsuche gedacht; mehr als 20 Stunden pro Woche dürfen Sie damit nicht arbeiten.
- Wer schon in Deutschland lebt, kann sie nur mit einem Aufenthaltstitel für Ausbildung oder Erwerbstätigkeit beantragen.
- Eine erneute Such-Chancenkarte gibt es erst nach einem Aufenthalt außerhalb Deutschlands.
Häufige Fragen
- Was ist die Chancenkarte?Eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche in Deutschland (§ 20a AufenthG).Antwort
Eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche in Deutschland (§ 20a AufenthG).
- Wie viele Punkte brauche ich für die Chancenkarte?Mindestens sechs Punkte - es sei denn, Sie sind bereits als Fachkraft anerkannt.Antwort
Mindestens sechs Punkte - es sei denn, Sie sind bereits als Fachkraft anerkannt.
- Welche Sprachkenntnisse brauche ich?Mindestens Deutsch A1 oder Englisch B2. Bessere Deutschkenntnisse bringen zusätzliche Punkte.Antwort
Mindestens Deutsch A1 oder Englisch B2. Bessere Deutschkenntnisse bringen zusätzliche Punkte.
- Darf ich mit der Chancenkarte arbeiten?Ja, durchschnittlich bis zu 20 Stunden pro Woche, dazu Probebeschäftigungen von je höchstens zwei Wochen.Antwort
Ja, durchschnittlich bis zu 20 Stunden pro Woche, dazu Probebeschäftigungen von je höchstens zwei Wochen.
- Wie lange gilt die Chancenkarte?Bis zu einem Jahr. Mit Arbeitsvertrag und Zustimmung der Bundesagentur kann sie bis zu zwei Jahre verlängert werden.Antwort
Bis zu einem Jahr. Mit Arbeitsvertrag und Zustimmung der Bundesagentur kann sie bis zu zwei Jahre verlängert werden.
- Wo beantrage ich die Chancenkarte?In der Regel als Visum bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land.Antwort
In der Regel als Visum bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land.
Rechtsgrundlagen
- § 20a AufenthG - Chancenkarte ↗
- § 20b AufenthG - Punkte ↗
- Anlage zum AufenthG - Punktetabelle ↗
- § 2 AufenthG - Sprachniveaus ↗
Geprüft am 27. Oktober 2026 gegen §§ 2, 20a, 20b AufenthG und die Anlage (Mindestpunktzahl 6). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.