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Auto abmelden

Das Wichtigste in Kürze

Zum Abmelden brauchen Sie nur den Fahrzeugschein (Teil I) und die Kennzeichenschilder (§ 16 FZV). Den Fahrzeugbrief brauchen Sie nicht. Die Abmeldung kostet 15,90 Euro, online 2,10 Euro.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigZulassungsstelle
Gebühr15,90 Euro am Schalter, 2,10 Euro online
Dauersofort am Schalter; online meist sofort wirksam
Fristkeine - Steuer und Versicherung laufen, bis abgemeldet ist
Rechtsgrundlage§§ 16, 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über die Zulassungsstelle. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Mit der Abmeldung - amtlich „Außerbetriebsetzung" - endet die Zulassung. Zuständig ist die Zulassungsstelle Ihres Wohnorts (§ 75 FZV), auch wenn das Auto noch ein Kennzeichen aus einem anderen Kreis trägt.

Wer die Unterlagen und Schilder vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Absatz 1 FZV). Eine schriftliche Vollmacht brauchen Sie also nicht, wenn jemand anderes für Sie abmeldet.

Was mit Steuer und Versicherung passiert

Mit der Abmeldung bei der Zulassungsstelle enden gleichzeitig die Kfz-Steuer - zu viel gezahlte Steuer erstattet das Hauptzollamt - und die Kfz-Haftpflichtversicherung. Das bisherige Kennzeichen kann auf Wunsch bis zu zwölf Monate für eine spätere Wiederzulassung reserviert werden. Die Abmeldung selbst kostet 15,90 Euro am Schalter oder 2,10 Euro online.
Eigene Darstellung nach §§ 13 KraftStG, 16 und 17 FZV.

Was Sie brauchen

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So läuft es ab

  1. Kennzeichen abschrauben

    Beide Schilder mitnehmen; die Plaketten werden entfernt.

  2. Abmelden

    Am Schalter oder online über i-Kfz. Online legen Sie die Sicherheitscodes unter den Plaketten und im Fahrzeugschein frei.

  3. Kennzeichen reservieren

    Auf Wunsch hält die Zulassungsstelle das Kennzeichen bis zu zwölf Monate für Sie frei (§ 16 Absatz 1 FZV).

  4. Bestätigung aufheben

    Der Abmeldevermerk steht im Fahrzeugschein - bewahren Sie ihn auf.

Besondere Fälle

Auto verkaufen
Sicher ist, vor der Übergabe abzumelden. Bleibt das Auto angemeldet, melden Sie den Verkauf mit Kennzeichen, Namen und Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung, dass er die Papiere erhalten hat (§ 15 Absatz 5 FZV).
Auto verschrotten
Der zertifizierte Verwerter stellt den Verwertungsnachweis aus; mit ihm melden Sie das Auto unverzüglich ab (§ 17 FZV).
Wieder anmelden
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorlegen; mit dem reservierten Kennzeichen ist der Brief nicht nötig (§ 16 Absatz 2 FZV). Siehe Auto anmelden.

Worauf es ankommt

  • Kfz-Steuer und Versicherung enden mit der Abmeldung; zu viel gezahlte Steuer erstattet das Hauptzollamt.
  • Ein abgemeldetes Auto gehört in der Regel nicht auf die öffentliche Straße - stellen Sie es auf ein Privatgrundstück oder in eine Garage.
  • Das Wunschkennzeichen behalten Sie, wenn Sie es reservieren lassen.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen FZV und GebOSt. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.