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Ausländerbehörde – Wissenswertes über die Arbeit der Ausländerbehörden in Deutschland

Die Ausländerbehörde ist für die meisten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ein Buch mit sieben Siegeln. Sie sind zwar mit der deutschen Bürokratie vertraut, haben als Deutsche aber keine Berührungspunkte mit der Ausländerbehörde. Für Zuwandererinnen und Zuwanderer sieht die Situation vollkommen anders aus. Einerseits überfordert sie die Bürokratie mitunter, andererseits ist die Ausländerbehörde die zentrale Stelle, an die sie sich zunächst wenden müssen. Ob sie in Deutschland bleiben dürfen oder nicht, hängt maßgeblich von der Ausländerbehörde ab.

Für Menschen mit Migrationshintergrund ist die Ausländerbehörde eine bedeutende Institution, während Deutsche bestenfalls als Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe mit dieser Behörde in Kontakt kommen. Unabhängig von der jeweiligen Lebenssituation erfahren Interessierte hier auf Stadt.info Wissenswertes rund um die Ausländerbehörde und können sich so ein eigenes Bild machen.

So sind die Ausländerbehörden organisiert

Die Ausländerbehörde wird zuweilen auch als Zentrale Ausländerbehörde oder als Ausländeramt bezeichnet. Unabhängig von der jeweiligen Bezeichnung handelt es sich dabei um eine Einrichtung des jeweiligen Landkreises. In kreisfreien Städten existieren eigene Ausländerbehörden. Teilweise verfügen aber auch größere Städte, die einem Landkreis angehören, über ein eigenes Ausländeramt.

Bundeseinheitliche Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden existieren nicht. Es stellt sich somit die Frage, an welche Ausländerbehörde sich Betroffene wenden sollen. Im Allgemeinen ist diesbezüglich das Landesrecht relevant, das die örtliche Zuständigkeit einer Ausländerbehörde nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Ausländers bestimmt.

Das sind die Aufgaben der Ausländerbehörden

Die Ausländerbehörden in Deutschland sind für den Vollzug des Ausländerrechts zuständig. In erster Linie besteht ihre Aufgabe somit darin, über die Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen zu entscheiden. Die Ausstellung von Aufenthaltstiteln sowie Passersatzpapieren ist eine typische Aufgabe des Ausländeramts. Entscheidungen über einen etwaigen Familiennachzug fallen ebenso wie Ausreiseaufforderungen in den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörden. Weiterhin beschäftigen sich diese regelmäßig mit der Klärung der Identität von Ausländern.

Die rechtlichen Grundlagen der Arbeit der Ausländerbehörden

Wenn es um die rechtlichen Grundlagen der Arbeit der Ausländerbehörden in Deutschland geht, ist zunächst auf das Grundgesetz zu verweisen. Dieses schreibt die Ausführung des Aufenthaltsgesetzes den Ländern zu. Das Aufenthaltsgesetz selbst kommt jedoch als Bundesgesetz daher und ist in das Zuwanderungsgesetz eingebettet, das am 1. Januar des Jahres 2005 in Kraft trat.

</p> <h2>Checkliste: Diese Unterlagen sind der Ausländerbehörde vorzulegen</h2> <p>

Wer als Ausländer/in in Deutschland Fuß fassen möchte und zunächst beim Ausländeramt vorstellig wird, muss sich auf einen gewissen bürokratischen Aufwand gefasst machen. Zudem sollte man wissen, dass die folgenden Unterlagen vorzulegen sind:

  • Pass
  • Lichtbild
  • etwaige ärztliche Atteste
  • gegebenenfalls Zeugnisse aus dem Heimatland
  • eventuell Nachweis der Deutschkenntnisse

5 Tipps für Ehrenamtliche, die sich für Geflüchtete engagieren

Für Deutsche wird die Ausländerbehörde beispielsweise relevant, wenn sie sich ehrenamtlich für Geflüchtete engagieren. Bis dahin ist ihnen das Ausländeramt meist vollkommen unbekannt, weshalb eine gewisse Verunsicherung bestehen kann. Um diese zu überwinden, finden sich nachfolgend fünf wertvolle Tipps:

  • Betrachten Sie die Ausländerbehörde nicht als Gegner, sondern als Partner!
  • Rechnen Sie mit längeren Wartezeiten!
  • Vereinbaren Sie nach Möglichkeit vorab einen Termin!
  • Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen und Übersetzungen vorliegen!
  • Sprechen Sie gegebenenfalls mit dem Teamleiter beziehungsweise der Teamleiterin der Ausländerbehörde, um den Sachverhalt zu klären!

4 Empfehlungen für den Umgang mit der Ausländerbehörde

Ausländerinnen und Ausländer, die sich ein neues Leben in Deutschland aufbauen möchten, müssen sich zunächst an die Ausländerbehörde wenden. Diese entscheidet über die Aufenthaltserlaubnis. Dementsprechend sollte man um eine gute Kommunikation bemüht sein. Die folgenden Empfehlungen aus unserer Redaktion können einen positiven Umgang mit der Ausländerbehörde fördern und verdienen daher eine gewisse Aufmerksamkeit:

  • Lassen Sie Ihre Dokumente vorab übersetzen!
  • Informieren Sie sich, welche/r Sachbearbeiter/in für Sie zuständig ist!
  • Kümmern Sie sich um eine deutschsprachige Unterstützung!
  • Suchen Sie sich Unterstützung bei Wohlfahrtsverbänden!

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