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Veranstaltungen: besuchen und selbst veranstalten

Das Wichtigste in Kürze

Veranstaltungskalender, Lokalpresse und soziale Medien zeigen, was in Ihrer Stadt los ist. Wer selbst eine Veranstaltung im öffentlichen Raum plant, braucht je nach Anlass eine Sondernutzungserlaubnis, eine Ausnahme von der Sperrzeit oder muss den Lärmschutz beachten - zuständig ist in der Regel das Ordnungsamt.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ArtenKonzerte, Märkte, Stadtfeste, Messen, kommunale Informationsveranstaltungen
InformierenVeranstaltungskalender der Stadt, Lokalpresse, soziale Medien
Selbst veranstaltenGenehmigungen je nach Anlass beim Ordnungsamt
Musik von anderenAnmeldung bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft (GEMA)

Worum es geht

Wer wissen will, was in der eigenen Stadt los ist, findet das über Veranstaltungskalender, Lokalpresse und die Kanäle der Stadt in sozialen Medien. Wer selbst eine Veranstaltung plant, braucht dagegen oft eine Genehmigung - diese Seite zeigt, wofür und bei wem.

Eigene Veranstaltung: was zu klären ist

Vier Anlässe und die jeweils nötige Klärung: öffentlicher Raum, verlängerte Öffnungszeiten, laute Musik und das Abspielen fremder Musik - mit jeweils zuständiger Stelle.
Eigene Übersicht von stadt.info, Stand Oktober 2026.

Veranstaltungen finden

Die verlässlichsten Quellen für aktuelle Termine:

Veranstaltungskalender

auf der Website der Stadt, meist mit allen offiziellen Terminen

Lokalpresse

Tageszeitung und Amtsblatt, oft mit Hintergrund zur Veranstaltung

Soziale Medien

Kanäle der Stadt und einzelner Veranstalter, meist aktuell

Wer mehrere Termine zu einer Reise verbinden will, findet ergänzend Sehenswürdigkeiten und Tagungen.

Selbst eine Veranstaltung planen

Wer öffentlichen Raum nutzt - Straße, Platz oder Gehweg - braucht in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis. Werden Fahrzeuge für Auf- und Abbau benötigt, hilft zusätzlich ein Halteverbot für den Zeitraum.

Bei lauter Musik oder langen Feiern ist Rücksicht auf die Nachbarschaft Pflicht; wird es zu laut, kann sie Ruhestörung melden. Spielen Sie Musik von anderen ab, ist zusätzlich eine Anmeldung bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft (meist die GEMA) nötig.

Zuständig für all diese Fragen ist in der Regel das Ordnungsamt Ihrer Stadt - fragen Sie frühzeitig nach, da Fristen und genaue Zuständigkeiten örtlich unterschiedlich geregelt sind.

Checkliste: Eigene Veranstaltung planen

Vor dem Termin klären:

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Besondere Fälle

An wen wende ich mich, wenn ich nicht weiß, welche Stadt zuständig ist?
Wenden Sie sich an die Stadt- oder Landkreisverwaltung am geplanten Veranstaltungsort - sie klärt die Zuständigkeit oder leitet an die richtige Stelle weiter.
Wo finde ich Räume für eine private Feier?
Neben Eventlocations, Hotels und Gastronomie vermieten viele Städte eigene Räumlichkeiten, etwa im Bürgerhaus. Auskunft gibt das Rathaus oder die Website der Stadt.

Worauf es ankommt

  • Je größer die Veranstaltung, desto früher sollten Sie die Genehmigung beantragen.
  • Fragen Sie beim Ordnungsamt lieber einmal zu viel nach als zu wenig.
  • Nachbarn frühzeitig informieren vermeidet Beschwerden.
  • Bei wiederkehrenden Terminen wie Wochenmärkten lohnt sich ein Blick in den städtischen Kalender.

Passt dazu

Häufige Fragen

Quellen

Geprüft am 22. Oktober 2026; Sondernutzung, Sperrzeit und Lärmschutz bewusst ohne feste Zahl, da kommunal/landesrechtlich unterschiedlich geregelt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Etwas stimmt nicht? Falsche Öffnungszeit, veraltete Angabe, ein Amt oder Wertstoffhof, den es so nicht mehr gibt: Sagen Sie uns Bescheid, wir sehen nach.