Veranstaltungen: besuchen und selbst veranstalten
Veranstaltungskalender, Lokalpresse und soziale Medien zeigen, was in Ihrer Stadt los ist. Wer selbst eine Veranstaltung im öffentlichen Raum plant, braucht je nach Anlass eine Sondernutzungserlaubnis, eine Ausnahme von der Sperrzeit oder muss den Lärmschutz beachten - zuständig ist in der Regel das Ordnungsamt.
| Arten | Konzerte, Märkte, Stadtfeste, Messen, kommunale Informationsveranstaltungen |
|---|---|
| Informieren | Veranstaltungskalender der Stadt, Lokalpresse, soziale Medien |
| Selbst veranstalten | Genehmigungen je nach Anlass beim Ordnungsamt |
| Musik von anderen | Anmeldung bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft (GEMA) |
Worum es geht
Wer wissen will, was in der eigenen Stadt los ist, findet das über Veranstaltungskalender, Lokalpresse und die Kanäle der Stadt in sozialen Medien. Wer selbst eine Veranstaltung plant, braucht dagegen oft eine Genehmigung - diese Seite zeigt, wofür und bei wem.
Eigene Veranstaltung: was zu klären ist
Veranstaltungen finden
Die verlässlichsten Quellen für aktuelle Termine:
Veranstaltungskalender
auf der Website der Stadt, meist mit allen offiziellen Terminen
Lokalpresse
Tageszeitung und Amtsblatt, oft mit Hintergrund zur Veranstaltung
Soziale Medien
Kanäle der Stadt und einzelner Veranstalter, meist aktuell
Wer mehrere Termine zu einer Reise verbinden will, findet ergänzend Sehenswürdigkeiten und Tagungen.
Selbst eine Veranstaltung planen
Wer öffentlichen Raum nutzt - Straße, Platz oder Gehweg - braucht in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis. Werden Fahrzeuge für Auf- und Abbau benötigt, hilft zusätzlich ein Halteverbot für den Zeitraum.
Bei lauter Musik oder langen Feiern ist Rücksicht auf die Nachbarschaft Pflicht; wird es zu laut, kann sie Ruhestörung melden. Spielen Sie Musik von anderen ab, ist zusätzlich eine Anmeldung bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft (meist die GEMA) nötig.
Zuständig für all diese Fragen ist in der Regel das Ordnungsamt Ihrer Stadt - fragen Sie frühzeitig nach, da Fristen und genaue Zuständigkeiten örtlich unterschiedlich geregelt sind.
Checkliste: Eigene Veranstaltung planen
Vor dem Termin klären:
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Besondere Fälle
- An wen wende ich mich, wenn ich nicht weiß, welche Stadt zuständig ist?
- Wenden Sie sich an die Stadt- oder Landkreisverwaltung am geplanten Veranstaltungsort - sie klärt die Zuständigkeit oder leitet an die richtige Stelle weiter.
- Wo finde ich Räume für eine private Feier?
- Neben Eventlocations, Hotels und Gastronomie vermieten viele Städte eigene Räumlichkeiten, etwa im Bürgerhaus. Auskunft gibt das Rathaus oder die Website der Stadt.
Worauf es ankommt
- Je größer die Veranstaltung, desto früher sollten Sie die Genehmigung beantragen.
- Fragen Sie beim Ordnungsamt lieber einmal zu viel nach als zu wenig.
- Nachbarn frühzeitig informieren vermeidet Beschwerden.
- Bei wiederkehrenden Terminen wie Wochenmärkten lohnt sich ein Blick in den städtischen Kalender.
Passt dazu
Häufige Fragen
- Wo finde ich aktuelle Veranstaltungen in meiner Stadt?Am verlässlichsten über den Veranstaltungskalender der Stadt, die Lokalpresse und die sozialen Medien von Stadt und Veranstaltern.Antwort
Am verlässlichsten über den Veranstaltungskalender der Stadt, die Lokalpresse und die sozialen Medien von Stadt und Veranstaltern.
- Welche Genehmigung brauche ich für eine eigene Veranstaltung?Das hängt vom Anlass ab: für öffentlichen Raum eine Sondernutzungserlaubnis, bei langen Öffnungszeiten eine Ausnahme von der Sperrzeit, bei lauter Musik Rücksicht auf den Lärmschutz. Zuständig ist meist das Ordnungsamt.Antwort
Das hängt vom Anlass ab: für öffentlichen Raum eine Sondernutzungserlaubnis, bei langen Öffnungszeiten eine Ausnahme von der Sperrzeit, bei lauter Musik Rücksicht auf den Lärmschutz. Zuständig ist meist das Ordnungsamt.
- Brauche ich für Musik auf meiner Veranstaltung eine GEMA-Anmeldung?Wenn Sie Musik von anderen abspielen, in der Regel ja. Die Verwertungsgesellschaft sorgt dafür, dass die Urheber vergütet werden (§ 2 VGG).Antwort
Wenn Sie Musik von anderen abspielen, in der Regel ja. Die Verwertungsgesellschaft sorgt dafür, dass die Urheber vergütet werden (§ 2 VGG).
- Wo bekomme ich Tickets für eine Veranstaltung?Meist über dieselbe Quelle, über die Sie von der Veranstaltung erfahren haben - Veranstaltungskalender, Website des Veranstalters oder Vorverkaufsstellen vor Ort.Antwort
Meist über dieselbe Quelle, über die Sie von der Veranstaltung erfahren haben - Veranstaltungskalender, Website des Veranstalters oder Vorverkaufsstellen vor Ort.
- Welche Veranstaltungen finden regelmäßig statt?Wiederkehrende Termine wie Wochenmärkte, Weihnachtsmärkte oder traditionelle Stadtfeste - die genauen Termine stehen im Veranstaltungskalender der Stadt.Antwort
Wiederkehrende Termine wie Wochenmärkte, Weihnachtsmärkte oder traditionelle Stadtfeste - die genauen Termine stehen im Veranstaltungskalender der Stadt.
- Wie finde ich einen Raum für eine private Feier?Über Eventlocations, Hotels und Gastronomie, aber auch über städtische Räumlichkeiten wie Bürgerhäuser - Auskunft gibt das Rathaus.Antwort
Über Eventlocations, Hotels und Gastronomie, aber auch über städtische Räumlichkeiten wie Bürgerhäuser - Auskunft gibt das Rathaus.
- Was passiert, wenn Nachbarn sich über Lärm beschweren?Bei anhaltender Ruhestörung kann das Ordnungsamt eingeschaltet werden. Wie das abläuft, zeigt die Seite Ruhestörung melden.Antwort
Bei anhaltender Ruhestörung kann das Ordnungsamt eingeschaltet werden. Wie das abläuft, zeigt die Seite Ruhestörung melden.
Quellen
Geprüft am 22. Oktober 2026; Sondernutzung, Sperrzeit und Lärmschutz bewusst ohne feste Zahl, da kommunal/landesrechtlich unterschiedlich geregelt. Alle Angaben ohne Gewähr.