Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt überwacht Infektionskrankheiten, erteilt amtsärztliche Gutachten und belehrt Beschäftigte, die mit offenen Lebensmitteln arbeiten. Diese Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz - umgangssprachlich oft Gesundheitszeugnis genannt - darf bei Arbeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein.
| Zuständig | das Gesundheitsamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt |
|---|---|
| Gebühr | je nach Leistung, viele Auskünfte sind kostenlos |
| Kontakt | Bürgerservice des Gesundheitsamts vor Ort |
| Rechtsgrundlage | Infektionsschutzgesetz (IfSG), Gesundheitsdienstgesetze der Länder |
Gesundheitsamt in Ihrer Stadt
Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Auf einen Blick
Behördengänge im Überblick
Worum es geht
Das Gesundheitsamt ist die untere Gesundheitsbehörde Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Es überwacht Infektionskrankheiten, führt Pflichtuntersuchungen durch und erteilt die Belehrungen, die für bestimmte Berufe vorgeschrieben sind.
Für allgemeine Themen rund um Gesundheit und Pflege - etwa Pflegegrad, Krankenkassen oder Vorsorge - lesen Sie die Themenseite Gesundheit und Pflege; hier geht es um die Behördenaufgaben des Gesundheitsamts selbst.
Was Sie beim Gesundheitsamt erledigen
- Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz - für die Arbeit mit Lebensmitteln oder in der Gemeinschaftsverpflegung
- Amtsärztliches Gutachten beantragen, etwa für den Schuldienst oder bestimmte Berufe
- Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes
- Meldepflichtige Infektionskrankheit klären lassen - Ärzte und Labore melden direkt ans Gesundheitsamt
- Trinkwasserprobe oder Hygienefrage klären
Was das Gesundheitsamt erledigt
Infektionsschutz
Ermittlung bei meldepflichtigen Krankheiten, Belehrungen und Tätigkeitsverbote nach §§ 42, 43 IfSG.
Amtsärztliche Gutachten
Untersuchungen und Gutachten, etwa für den Schuldienst, das Beamtenverhältnis oder bestimmte Berufe.
Schuleingangsuntersuchung
Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, die das Gesundheitsamt organisiert oder selbst durchführt.
Trinkwasser und Hygiene
Überwachung von Trinkwasserqualität und Hygiene in Einrichtungen wie Schwimmbädern, Schulen und Pflegeheimen.
Abgrenzung zu anderen Stellen
| Gesundheitsamt | Gewerbeamt | |
|---|---|---|
| Zuständig für | Infektionsschutz, Belehrungen, amtsärztliche Gutachten | Anmeldung und Abmeldung eines Gewerbes |
| Betroffen bei | Arbeit mit Lebensmitteln, meldepflichtigen Krankheiten, Pflichtuntersuchungen | Gründung eines Betriebs |
| Rechtsgrundlage | Infektionsschutzgesetz (IfSG) | Gewerbeordnung |
So läuft es ab
Anliegen klären
Belehrung, Gutachten oder Untersuchung - die meisten Anliegen lassen sich online oder telefonisch vorklären.
Termin vereinbaren
Viele Gesundheitsämter bieten Online-Terminvergabe an.
Vor Ort
Belehrung, Untersuchung oder Beratung erfolgt persönlich im Gesundheitsamt.
Bescheinigung erhalten
Je nach Anliegen sofort oder nach kurzer Bearbeitungszeit.
Lebenslagen mit dem Weg zum Gesundheitsamt
Häufige Fragen
- Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt?Vor allem Infektionsschutz, Belehrungen nach § 43 IfSG, amtsärztliche Gutachten, die Schuleingangsuntersuchung und die Überwachung von Trinkwasser und Hygiene.Antwort
Vor allem Infektionsschutz, Belehrungen nach § 43 IfSG, amtsärztliche Gutachten, die Schuleingangsuntersuchung und die Überwachung von Trinkwasser und Hygiene.
- Was ist die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz?Eine Aufklärung über Tätigkeitsverbote, die jeder braucht, der erstmalig gewerbsmäßig mit offenen Lebensmitteln arbeitet - umgangssprachlich oft Gesundheitszeugnis genannt.Antwort
Eine Aufklärung über Tätigkeitsverbote, die jeder braucht, der erstmalig gewerbsmäßig mit offenen Lebensmitteln arbeitet - umgangssprachlich oft Gesundheitszeugnis genannt.
- Ist das Gesundheitsamt dasselbe wie die Themenseite Gesundheit und Pflege?Nein. Diese Seite behandelt die Behördenaufgaben des Gesundheitsamts; allgemeine Themen rund um Gesundheit und Pflege finden Sie unter Gesundheit und Pflege.Antwort
Nein. Diese Seite behandelt die Behördenaufgaben des Gesundheitsamts; allgemeine Themen rund um Gesundheit und Pflege finden Sie unter Gesundheit und Pflege.
- Ist das Gesundheitsamt für meine Krankenkasse zuständig?Nein, Krankenkassen sind eigenständige Träger - das Gesundheitsamt ist eine Behörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.Antwort
Nein, Krankenkassen sind eigenständige Träger - das Gesundheitsamt ist eine Behörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
- Kann ich online einen Termin beim Gesundheitsamt buchen?Viele Gesundheitsämter bieten das an - die Möglichkeiten unterscheiden sich je nach Kommune.Antwort
Viele Gesundheitsämter bieten das an - die Möglichkeiten unterscheiden sich je nach Kommune.
- Ist die Belehrung beim Gesundheitsamt kostenpflichtig?Meist ja, die Gebühr legt die jeweilige Kommune fest.Antwort
Meist ja, die Gebühr legt die jeweilige Kommune fest.
Rechtsgrundlagen
- § 42 IfSG - Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote ↗
- § 43 IfSG - Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes ↗
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) ↗
Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen das Infektionsschutzgesetz, insbesondere §§ 42 und 43. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.