Geburt und Kind: alle Behördengänge der Reihe nach
Nach der Geburt stellt das Standesamt die Geburtsurkunde aus, die für viele weitere Schritte benötigt wird. 9 Schritte: Urkunde, Kindergeld, Elterngeld, Kita.
Schritt für Schritt
Geburt beurkunden lassen
Zuständig ist immer das Standesamt des Geburtsorts
Zuständig: Standesamt
Geburtsurkunde mehrfach beantragen
Weitere Exemplare im selben Vorgang sind meist günstiger
Zuständig: Standesamt
Namensführung des Kindes klären
Wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen
Zuständig: Standesamt
Vaterschaft und Sorgerecht bei unverheirateten Eltern
Kostenlos beim Jugendamt, auch schon vor der Geburt
Kindergeld beantragen
Familienkasse, rückwirkend nur für sechs Monate
Zuständig: Familienkasse
Elterngeld beantragen
rückwirkend nur 3 LebensmonateRückwirkend nur für drei Lebensmonate, früh stellen
Zuständig: Elterngeldstelle
Steuer-Identifikationsnummer des Kindes
Kommt automatisch per Post, wird für Kindergeld gebraucht
Zuständig: Finanzamt
Kita-Platz sichern
Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag, vielerorts mit langer Vorlaufzeit
Zuständig: Jugendamt
Einschulung vorbereiten
Schuluntersuchung, Anmeldung, Zurückstellung
Checkliste: Geburt und Kind
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Sind die Eltern nicht verheiratet, lässt sich zugleich die Vaterschaft anerkennen. Kindergeld beantragen Sie bei der Familienkasse, Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Später kommen die Anmeldung im Kindergarten und die Einschulung an den Schulen hinzu. Um einen Betreuungsplatz sollte man sich früh kümmern, da die Nachfrage oft hoch ist. Das ist nach der Geburt zu erledigen: