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Geburt und Kind: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Nach der Geburt stellt das Standesamt die Geburtsurkunde aus, die für viele weitere Schritte benötigt wird. 9 Schritte: Urkunde, Kindergeld, Elterngeld, Kita.

Schritt für Schritt

  1. Geburt beurkunden lassen

    Zuständig ist immer das Standesamt des Geburtsorts

    Zuständig: Standesamt

  2. Geburtsurkunde mehrfach beantragen

    Weitere Exemplare im selben Vorgang sind meist günstiger

    Zuständig: Standesamt

  3. Namensführung des Kindes klären

    Wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen

    Zuständig: Standesamt

  4. Vaterschaft und Sorgerecht bei unverheirateten Eltern

    Kostenlos beim Jugendamt, auch schon vor der Geburt

  5. Kindergeld beantragen

    Familienkasse, rückwirkend nur für sechs Monate

    Zuständig: Familienkasse

  6. Elterngeld beantragen

    rückwirkend nur 3 Lebensmonate

    Rückwirkend nur für drei Lebensmonate, früh stellen

    Zuständig: Elterngeldstelle

  7. Steuer-Identifikationsnummer des Kindes

    Kommt automatisch per Post, wird für Kindergeld gebraucht

    Zuständig: Finanzamt

  8. Kita-Platz sichern

    Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag, vielerorts mit langer Vorlaufzeit

    Zuständig: Jugendamt

  9. Einschulung vorbereiten

    Schuluntersuchung, Anmeldung, Zurückstellung

Checkliste: Geburt und Kind

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Sind die Eltern nicht verheiratet, lässt sich zugleich die Vaterschaft anerkennen. Kindergeld beantragen Sie bei der Familienkasse, Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle.

Später kommen die Anmeldung im Kindergarten und die Einschulung an den Schulen hinzu. Um einen Betreuungsplatz sollte man sich früh kümmern, da die Nachfrage oft hoch ist. Das ist nach der Geburt zu erledigen:

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