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Ummelden nach dem Umzug

Das Wichtigste in Kürze

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug melden Sie sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts an (§ 17 Bundesmeldegesetz) - beim Umzug in eine andere Stadt genauso wie ein paar Straßen weiter. Den Nachweis über den Einzug stellt der Vermieter aus.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigBürgeramt
Gebührin der Regel gebührenfrei, auch der Adressaufkleber im Ausweis
Dauermeist sofort am Schalter
Fristzwei Wochen nach dem Einzug
Rechtsgrundlage§§ 17, 19, 23a Bundesmeldegesetz

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über das Bürgeramt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Umgangssprachlich heißt das „ummelden", im Gesetz ist es eine Anmeldung: Sie melden die neue Wohnung an, die alte fällt damit weg. Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzug, nicht mit dem Beginn des Mietvertrags.

Der wichtigste Zettel ist die Wohnungsgeberbestätigung. Ohne sie nimmt das Amt die Anmeldung nicht entgegen - der Mietvertrag ersetzt sie nicht.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands brauchen Sie am alten Wohnort keine Abmeldung; die Meldebehörden geben den Zuzug untereinander weiter.

Vom Einzug zur Anmeldung

Ablauf nach dem Umzug: Einzug in die neue Wohnung, danach läuft die Frist von zwei Wochen (§ 17 Bundesmeldegesetz) - in dieser Zeit die Wohnungsgeberbestätigung anfordern und einen Termin buchen. Dann die Anmeldung beim Bürgeramt. Danach folgen drei weitere Schritte: Auto ummelden, Adressaufkleber im Personalausweis, weitere Stellen wie Bank und Arbeitgeber informieren.
Schematischer Ablauf, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was Sie brauchen

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So läuft es ab

  1. Wohnungsgeberbestätigung anfordern

    Der Vermieter muss sie innerhalb der zwei Wochen ausstellen - fragen Sie früh danach.

  2. Termin buchen

    Beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt des neuen Wohnorts. Viele Ämter sind Wochen im Voraus ausgebucht; buchen Sie, sobald der Umzugstermin feststeht.

  3. Anmelden

    Mit Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung. Wer gemeinsam umzieht, kann einen gemeinsamen Meldeschein nutzen (§ 23 Absatz 4 BMG).

  4. Meldebestätigung mitnehmen

    Sie belegt die Anmeldung und wird zum Beispiel für das Auto ummelden gebraucht.

  5. Anschrift im Ausweis

    Das Amt klebt einen Aufkleber mit der neuen Adresse auf den Personalausweis - gebührenfrei (§ 1 Absatz 5 PAuswGebV).

Besondere Fälle

Online ummelden
In vielen Städten geht es als elektronische Wohnsitzanmeldung (§ 23a BMG). Sie brauchen den Online-Ausweis mit PIN, die BundID, ein NFC-fähiges Smartphone oder einen Kartenleser und die Wohnungsgeberbestätigung als Datei. Den Adressaufkleber bekommen Sie per Post.
Zweitwohnung
Auch eine Nebenwohnung wird angemeldet. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, bei Verheirateten die Wohnung der Familie (§§ 21, 22 BMG). Viele Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Kurzer Aufenthalt
Wer bereits in Deutschland gemeldet ist und woanders höchstens sechs Monate wohnt, muss sich dort nicht anmelden (§ 27 Absatz 2 BMG).
Kinder
Kinder unter 16 Jahren melden die Eltern mit an (§ 17 Absatz 3 BMG).
Kein Termin in der Frist
Halten Sie Ihre Bemühungen fest, etwa mit einem Ausdruck der Terminbuchung, und melden Sie sich zum nächsten freien Termin an.

Worauf es ankommt

  • Ohne Wohnungsgeberbestätigung ist keine Anmeldung möglich.
  • Wer sich nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig - Bußgeldrahmen bis 1.000 Euro (§ 54 BMG).
  • Nach der Anmeldung folgen Auto, Finanzamt, Arbeitgeber, Bank und Versicherungen.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen den Gesetzestext. Ob Ihre Stadt die Online-Anmeldung anbietet, steht auf der Seite Ihrer Meldebehörde. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.