Duldung und Beschäftigungsduldung: Was sie bedeuten
Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (§ 60a AufenthG) - etwa weil sie tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist. Die Pflicht zur Ausreise bleibt bestehen. Wer arbeitet und gut integriert ist, kann eine Beschäftigungsduldung für 30 Monate erhalten (§ 60d), aus der später ein Aufenthaltsrecht werden kann.
| Zuständig | Ausländerbehörde am Wohnort |
|---|---|
| Gebühr | nach der Aufenthaltsverordnung |
| Dauer | Duldung befristet; Beschäftigungsduldung 30 Monate |
| Frist | keine allgemeine |
| Rechtsgrundlage | §§ 60a, 60d AufenthG |
Zuständige Stelle
Zuständig: Ausländerbehörde am Wohnort. Adresse, Öffnungszeiten und Termine des Ausländerbehördes an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Wer ausreisepflichtig ist, aber nicht abgeschoben werden kann, erhält eine Duldung. Gründe können fehlende Reisedokumente, Krankheit oder rechtliche Hindernisse sein. Über die Duldung stellt die Ausländerbehörde eine Bescheinigung aus.
Die Duldung schützt vorübergehend vor der Abschiebung, ist aber kein Aufenthaltsrecht. Sie erlischt mit der Ausreise.
Duldung auf einen Blick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Was ist sie? | Aussetzung der Abschiebung, kein Aufenthaltstitel (§ 60a Abs. 2) |
| Ausreisepflicht? | bleibt bestehen (§ 60a Abs. 3) |
| Nachweis | Bescheinigung der Ausländerbehörde (§ 60a Abs. 4) |
| Arbeit | nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde |
| Ende | mit Ausreise, Abschiebung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels |
Beschäftigungsduldung: Voraussetzungen
Die Beschäftigungsduldung gibt Menschen mit Duldung, die arbeiten, für 30 Monate Sicherheit (§ 60d AufenthG). Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem:
- Einreise bis zum 31. Dezember 2022
- geklärte Identität innerhalb der gesetzlichen Fristen
- seit mindestens 12 Monaten eine Duldung
- seit mindestens 12 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Stunden pro Woche
- Lebensunterhalt durch die Arbeit gesichert, auch in den letzten 12 Monaten
- Deutsch mündlich auf Niveau A2
- keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat
Was Sie für die Beschäftigungsduldung brauchen
- Duldungsbescheinigung
- Nachweise zur Identität
- Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
- Sprachnachweis A2
- Meldebescheinigung
Checkliste: Mit Duldung
Das sollten Sie wissen:
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So läuft es ab
Bescheinigung erhalten
Die Ausländerbehörde stellt die Duldungsbescheinigung aus.
Arbeit beantragen
Für jede Beschäftigung vorher eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde einholen.
Identität klären
Pass beschaffen oder alle zumutbaren Schritte zur Identitätsklärung nachweisen.
Beschäftigungsduldung prüfen
Nach 12 Monaten Duldung und Beschäftigung die Voraussetzungen mit der Behörde klären.
Besondere Fälle
- Ausbildung statt Arbeit
- Für eine Berufsausbildung gibt es eine eigene Ausbildungsduldung; fragen Sie die Ausländerbehörde nach den Voraussetzungen.
- Ehepartner
- Die Beschäftigungsduldung kann auch für Ehe- oder Lebenspartner gelten, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen.
Worauf es ankommt
- Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel; die Ausreisepflicht bleibt bestehen.
- Arbeiten ohne Erlaubnis kann Folgen für den Aufenthalt haben.
- Lassen Sie sich bei aufenthaltsrechtlichen Fragen unabhängig beraten.
Häufige Fragen
- Was ist eine Duldung?Die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (§ 60a AufenthG). Sie ist kein Aufenthaltstitel.Antwort
Die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (§ 60a AufenthG). Sie ist kein Aufenthaltstitel.
- Darf ich mit Duldung arbeiten?Nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde.Antwort
Nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde.
- Was ist die Beschäftigungsduldung?Eine Duldung für 30 Monate für Menschen, die seit mindestens 12 Monaten geduldet sind und arbeiten (§ 60d AufenthG).Antwort
Eine Duldung für 30 Monate für Menschen, die seit mindestens 12 Monaten geduldet sind und arbeiten (§ 60d AufenthG).
- Wie lange gilt die Beschäftigungsduldung?In der Regel 30 Monate.Antwort
In der Regel 30 Monate.
- Welche Deutschkenntnisse brauche ich für die Beschäftigungsduldung?Hinreichende mündliche Deutschkenntnisse, das entspricht Niveau A2.Antwort
Hinreichende mündliche Deutschkenntnisse, das entspricht Niveau A2.
- Endet die Ausreisepflicht mit der Duldung?Nein, sie bleibt bestehen. Die Duldung setzt nur die Abschiebung aus.Antwort
Nein, sie bleibt bestehen. Die Duldung setzt nur die Abschiebung aus.
Rechtsgrundlagen
Geprüft am 27. Oktober 2026 gegen §§ 2, 60a, 60d AufenthG (gesetze-im-internet.de). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.