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Duldung und Beschäftigungsduldung: Was sie bedeuten

Das Wichtigste in Kürze

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (§ 60a AufenthG) - etwa weil sie tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist. Die Pflicht zur Ausreise bleibt bestehen. Wer arbeitet und gut integriert ist, kann eine Beschäftigungsduldung für 30 Monate erhalten (§ 60d), aus der später ein Aufenthaltsrecht werden kann.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigAusländerbehörde am Wohnort
Gebührnach der Aufenthaltsverordnung
DauerDuldung befristet; Beschäftigungsduldung 30 Monate
Fristkeine allgemeine
Rechtsgrundlage§§ 60a, 60d AufenthG

Zuständige Stelle

Zuständig: Ausländerbehörde am Wohnort. Adresse, Öffnungszeiten und Termine des Ausländerbehördes an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Wer ausreisepflichtig ist, aber nicht abgeschoben werden kann, erhält eine Duldung. Gründe können fehlende Reisedokumente, Krankheit oder rechtliche Hindernisse sein. Über die Duldung stellt die Ausländerbehörde eine Bescheinigung aus.

Die Duldung schützt vorübergehend vor der Abschiebung, ist aber kein Aufenthaltsrecht. Sie erlischt mit der Ausreise.

Duldung auf einen Blick

FrageAntwort
Was ist sie?Aussetzung der Abschiebung, kein Aufenthaltstitel (§ 60a Abs. 2)
Ausreisepflicht?bleibt bestehen (§ 60a Abs. 3)
NachweisBescheinigung der Ausländerbehörde (§ 60a Abs. 4)
Arbeitnur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde
Endemit Ausreise, Abschiebung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels

Beschäftigungsduldung: Voraussetzungen

Die Beschäftigungsduldung gibt Menschen mit Duldung, die arbeiten, für 30 Monate Sicherheit (§ 60d AufenthG). Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Einreise bis zum 31. Dezember 2022
  • geklärte Identität innerhalb der gesetzlichen Fristen
  • seit mindestens 12 Monaten eine Duldung
  • seit mindestens 12 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Stunden pro Woche
  • Lebensunterhalt durch die Arbeit gesichert, auch in den letzten 12 Monaten
  • Deutsch mündlich auf Niveau A2
  • keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat

Was Sie für die Beschäftigungsduldung brauchen

  • Duldungsbescheinigung
  • Nachweise zur Identität
  • Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
  • Sprachnachweis A2
  • Meldebescheinigung

Checkliste: Mit Duldung

Das sollten Sie wissen:

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So läuft es ab

  1. Bescheinigung erhalten

    Die Ausländerbehörde stellt die Duldungsbescheinigung aus.

  2. Arbeit beantragen

    Für jede Beschäftigung vorher eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde einholen.

  3. Identität klären

    Pass beschaffen oder alle zumutbaren Schritte zur Identitätsklärung nachweisen.

  4. Beschäftigungsduldung prüfen

    Nach 12 Monaten Duldung und Beschäftigung die Voraussetzungen mit der Behörde klären.

Besondere Fälle

Ausbildung statt Arbeit
Für eine Berufsausbildung gibt es eine eigene Ausbildungsduldung; fragen Sie die Ausländerbehörde nach den Voraussetzungen.
Ehepartner
Die Beschäftigungsduldung kann auch für Ehe- oder Lebenspartner gelten, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen.

Worauf es ankommt

  • Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel; die Ausreisepflicht bleibt bestehen.
  • Arbeiten ohne Erlaubnis kann Folgen für den Aufenthalt haben.
  • Lassen Sie sich bei aufenthaltsrechtlichen Fragen unabhängig beraten.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 27. Oktober 2026 gegen §§ 2, 60a, 60d AufenthG (gesetze-im-internet.de). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.