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Wohnberechtigungsschein beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie beim Wohnungsamt Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Er wird auf Antrag für die Dauer von einem Jahr erteilt, wenn Ihr Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze Ihres Bundeslandes einhält (§ 27 WoFG).

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigWohnungsamt Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung
Gebührländerabhängig, meist eine geringe Verwaltungsgebühr
DauerBearbeitung meist einige Wochen
Fristder WBS gilt ein Jahr ab Ausstellung
Rechtsgrundlage§§ 9, 27 WoFG, Landesrecht

Zuständige Stelle

Zuständig: Wohnungsamt Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Worum es geht

Antragsberechtigt ist, wer sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhält und rechtlich sowie tatsächlich in der Lage ist, einen eigenen Haushalt zu führen (§ 27 Absatz 2 WoFG). Im Wohnberechtigungsschein steht, welche Einkommensgrenze eingehalten wird und welche Wohnungsgröße für Ihren Haushalt zulässig ist (§ 27 Absatz 3 und 4 WoFG).

Ohne gültigen WBS darf der Vermieter einer geförderten Wohnung diese nicht überlassen (§ 27 Absatz 1 WoFG). Wird eine Wohnung trotzdem ohne WBS vermietet, kann das Wohnungsamt die Kündigung verlangen.

So läuft der Antrag

Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag für die Dauer eines Jahres erteilt. Ablauf: Antrag beim Wohnungsamt stellen, Einkommen und Haushaltsgröße prüfen lassen, den WBS für ein Jahr erhalten, damit eine geförderte Wohnung suchen und anmieten - der Vermieter prüft den WBS vor dem Einzug.
Eigene Darstellung nach § 27 WoFG.

Was im Wohnberechtigungsschein steht

AngabeBedeutetRechtsgrundlage
Wohnungsgrößezulässige Raumzahl oder Wohnfläche, je nach Haushaltsgröße§ 27 Absatz 4 WoFG
Einkommensgrenzewelche landesrechtliche Grenze eingehalten wird§ 9 Absatz 2 und 3, § 27 Absatz 3 WoFG
Geltungsdauerein Jahr ab Ausstellung§ 27 Absatz 2 WoFG

Was Sie brauchen

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So läuft es ab

  1. Antrag stellen

    Beim Wohnungsamt Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, mit Einkommensnachweisen aller Haushaltsmitglieder.

  2. Einkommen prüfen lassen

    Das Wohnungsamt vergleicht Ihr Haushaltseinkommen mit der Einkommensgrenze des Landes.

  3. WBS erhalten

    Gültig für ein Jahr ab Ausstellung, mit Angabe der zulässigen Wohnungsgröße (§ 27 Absatz 2 und 4 WoFG).

  4. Geförderte Wohnung suchen

    Mit dem WBS bei Vermietern öffentlich geförderter Wohnungen bewerben.

  5. WBS vorlegen

    Der Vermieter prüft den WBS vor Abschluss des Mietvertrags (§ 27 Absatz 1 WoFG).

Besondere Fälle

Einkommen liegt knapp über der Grenze
Das Land kann abweichend einen WBS erteilen, wenn eine Versagung eine besondere Härte bedeuten würde (§ 27 Absatz 3 WoFG).
Umzug in ein anderes Bundesland
Ein WBS gilt nur für das Bundesland, das ihn ausgestellt hat - im neuen Bundesland ist ein neuer Antrag nötig.
WBS läuft während der Wohnungssuche ab
Ein neuer Antrag beim Wohnungsamt ist möglich, solange die Einkommensgrenze weiterhin eingehalten wird.

Worauf es ankommt

  • Der WBS berechtigt nur zum Mieten einer geförderten Wohnung - eine Wohnung vermittelt er nicht automatisch.
  • Ohne gültigen WBS darf der Vermieter einer geförderten Wohnung diese nicht überlassen (§ 27 Absatz 1 WoFG).
  • Die Einkommensgrenze legt jedes Bundesland selbst fest - fragen Sie beim Wohnungsamt nach der für Sie geltenden Grenze.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 27 WoFG. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.