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Bußgeldbescheid bekommen: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, schriftlich bei der Behörde, die ihn erlassen hat. 3 Schritte: Einspruch, Fristen, Punkte.

Schritt für Schritt

  1. Einspruch einlegen

    Zwei Wochen ab Zustellung, bei der ausstellenden Behörde

    Zuständig: Ordnungsamt

  2. Gelben Brief richtig lesen

    Das Zustelldatum steht auf dem Umschlag

    Zuständig: Amtsgericht

  3. Nach Fahrverbot oder Entzug

    MPU und Neuerteilung

    Zuständig: Führerscheinstelle

Checkliste: Bußgeldbescheid bekommen

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Verstreicht die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig. Es zählt das Zustelldatum, das auf dem gelben Umschlag steht, nicht das Datum auf dem Bescheid. Bei Verkehrsverstößen kommen zum Bußgeld oft Punkte in Flensburg; ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

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