Aufenthaltserlaubnis beantragen und verlängern
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter, stets zweckgebundener Aufenthaltstitel - etwa für Arbeit, Studium oder Familiennachzug (§ 7 AufenthG). Stellen Sie den Verlängerungsantrag vor Ablauf: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung weiter, auch wenn das Verfahren länger dauert (§ 81 Absatz 4 AufenthG).
| Zuständig | Ausländerbehörde |
|---|---|
| Gebühr | 100 Euro bei Erteilung, 96 Euro bei Verlängerung bis drei Monate, 93 Euro bei Verlängerung über drei Monate, 98 Euro bei Zweckwechsel (§ 45 AufenthV) |
| Dauer | einige Wochen bis mehrere Monate, dazu kommt die Wartezeit auf einen Termin |
| Frist | den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf stellen, am besten 2 bis 3 Monate vorher |
| Rechtsgrundlage | § 7, § 81 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) |
Zuständige Stelle
Dieser Behördengang läuft über die Ausländerbehörde. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Die Aufenthaltserlaubnis wird immer für einen bestimmten Zweck erteilt - der Zweck steht in Ihrem Titel und bestimmt, welche Nachweise die Behörde verlangt. Wollen Sie den Zweck wechseln, etwa vom Studium in eine Beschäftigung, ist das ein eigener Antrag mit eigener Gebühr (§ 7 AufenthG).
Entscheidend für einen reibungslosen Übergang ist nicht der Termin, sondern der rechtzeitige Antrag. Was das für Sie bedeutet, wenn Sie trotz rechtzeitigem Antrag keinen Termin bekommen, erklärt die Fiktionsbescheinigung.
Erteilung und Verlängerung
Warum der Zweck entscheidend ist
Die Aufenthaltserlaubnis wird zu den im Gesetz genannten Zwecken erteilt - Arbeit, Ausbildung, Studium, Familiennachzug oder humanitäre Gründe sind die häufigsten. Welche Nachweise die Behörde sehen will, richtet sich danach, welchen Zweck Ihr Titel trägt. Ein Zweckwechsel, etwa vom Studium in eine Beschäftigung, ist rechtlich ein neuer Antrag mit eigener Gebühr - auch wenn die Geltungsdauer verlängert wird.
Rechtzeitig verlängern
- 2 bis 3 Monate vor AblaufVerlängerungsantrag stellen - schriftlich, online oder im Termin.
- Eingang bestätigen lassenden Nachweis über die rechtzeitige Antragstellung aufbewahren.
- Fiktionsbescheinigung anforderndamit Arbeitgeber, Bank oder Grenzbehörde die Fortgeltung erkennen können.
- Bis zur Entscheidung weiterarbeitender bisherige Titel gilt nach § 81 Absatz 4 AufenthG unverändert fort.
Was Sie brauchen
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Besondere Fälle
- Ich habe den Verlängerungsantrag zu spät gestellt - was jetzt?
- Die automatische Fortgeltung entfällt dann, und Ihr Aufenthalt wird vorübergehend unrechtmäßig. Die Ausländerbehörde kann die Fortgeltung aber nachträglich anordnen, wenn die Verspätung sonst eine unbillige Härte wäre. Erklären Sie den Grund schriftlich und legen Sie Belege bei.
- Ich will den Aufenthaltszweck wechseln, etwa vom Studium in eine Beschäftigung - geht das einfach so?
- Nein, das ist ein eigenständiger Antrag mit eigener Gebühr (98 Euro), auch wenn Ihr bisheriger Titel noch gültig ist. Die Behörde prüft die Voraussetzungen des neuen Zwecks vollständig neu.
Worauf es ankommt
- Stellen Sie den Verlängerungsantrag unbedingt vor Ablauf des alten Titels, nicht erst danach.
- Für die Wartezeit auf einen Termin gilt die Fortgeltungsfiktion trotzdem - entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin.
- Ein Zweckwechsel ist immer ein eigener Antrag, auch wenn der bisherige Titel noch läuft.
Häufige Fragen
- Wann muss ich die Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis beantragen?Vor Ablauf des bisherigen Titels, am besten zwei bis drei Monate vorher. Nur dann gilt der bisherige Titel nach § 81 Absatz 4 AufenthG bis zur Entscheidung automatisch weiter.Antwort
Vor Ablauf des bisherigen Titels, am besten zwei bis drei Monate vorher. Nur dann gilt der bisherige Titel nach § 81 Absatz 4 AufenthG bis zur Entscheidung automatisch weiter.
- Was kostet die Aufenthaltserlaubnis?100 Euro bei der Erteilung, 96 Euro bei einer Verlängerung um bis zu drei Monate, 93 Euro bei längerer Verlängerung, 98 Euro bei einem Zweckwechsel (§ 45 AufenthV).Antwort
100 Euro bei der Erteilung, 96 Euro bei einer Verlängerung um bis zu drei Monate, 93 Euro bei längerer Verlängerung, 98 Euro bei einem Zweckwechsel (§ 45 AufenthV).
- Was passiert, wenn ich keinen Termin vor Ablauf meines Titels bekomme?Entscheidend ist der rechtzeitig gestellte Antrag, nicht der Termin. Stellen Sie den Antrag schriftlich oder online und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.Antwort
Entscheidend ist der rechtzeitig gestellte Antrag, nicht der Termin. Stellen Sie den Antrag schriftlich oder online und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
- Darf ich mit abgelaufenem Titel weiterarbeiten, wenn ich rechtzeitig verlängert habe?Ja, solange der bisherige Titel zur Erwerbstätigkeit berechtigt hat, gilt das nach § 81 Absatz 4 AufenthG bis zur Entscheidung weiter.Antwort
Ja, solange der bisherige Titel zur Erwerbstätigkeit berechtigt hat, gilt das nach § 81 Absatz 4 AufenthG bis zur Entscheidung weiter.
- Kann ich den Aufenthaltszweck einfach wechseln?Nein, ein Zweckwechsel ist ein eigenständiger Antrag mit eigener Prüfung und eigener Gebühr, auch wenn Ihr aktueller Titel noch gültig ist.Antwort
Nein, ein Zweckwechsel ist ein eigenständiger Antrag mit eigener Prüfung und eigener Gebühr, auch wenn Ihr aktueller Titel noch gültig ist.
- Was mache ich, wenn ich den Verlängerungsantrag zu spät gestellt habe?Handeln Sie sofort: Stellen Sie den Antrag nach, erklären Sie den Grund der Verspätung schriftlich und legen Sie Belege bei. Die Behörde kann die Fortgeltung zur Vermeidung einer unbilligen Härte nachträglich anordnen.Antwort
Handeln Sie sofort: Stellen Sie den Antrag nach, erklären Sie den Grund der Verspätung schriftlich und legen Sie Belege bei. Die Behörde kann die Fortgeltung zur Vermeidung einer unbilligen Härte nachträglich anordnen.
- Brauche ich für die Verlängerung wieder alle Unterlagen wie beim Erstantrag?In der Regel aktualisierte Nachweise zu Lebensunterhalt, Wohnraum und Krankenversicherung; welche zweckbezogenen Unterlagen zusätzlich nötig sind, hängt vom Aufenthaltszweck ab.Antwort
In der Regel aktualisierte Nachweise zu Lebensunterhalt, Wohnraum und Krankenversicherung; welche zweckbezogenen Unterlagen zusätzlich nötig sind, hängt vom Aufenthaltszweck ab.
- Wo finde ich weitere Behördengänge rund um meine Einreise nach Deutschland?Einen Überblick gibt die Lebenslage Neu in Deutschland mit allen zusammenhängenden Schritten.Antwort
Einen Überblick gibt die Lebenslage Neu in Deutschland mit allen zusammenhängenden Schritten.
Rechtsgrundlagen
- § 7 AufenthG - Aufenthaltserlaubnis ↗
- § 81 AufenthG - Beantragung des Aufenthaltstitels ↗
- § 45 AufenthV - Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis ↗
Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 7 AufenthG (Befristung, Zweckbindung), § 81 Absatz 1, 3, 4 und 5 AufenthG (Antragspflicht, Fortgeltungsfiktion, Fiktionsbescheinigung) und § 45 AufenthV (Gebühren 100/96/93/98 Euro). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.