Steueramt (Kämmerei)

Das Steueramt - oft als Kämmerei bezeichnet - verwaltet die kommunalen Steuern Ihrer Stadt oder Gemeinde: Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer und die Grundsteuer. Mit der Einkommen- oder Umsatzsteuer hat es nichts zu tun - dafür ist das Finanzamt des Landes zuständig.
| Zuständig | das Steueramt oder die Kämmerei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung |
|---|---|
| Gebühr | für die Steuerfestsetzung selbst keine zusätzliche Gebühr |
| Kontakt | Steueramt oder Kämmerei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung |
| Rechtsgrundlage | Art. 105 Abs. 2a GG, kommunale Steuersatzungen, Grundsteuergesetz (GrStG) |
Steueramt in Ihrer Stadt
Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Auf einen Blick
Behördengänge im Überblick
Worum es geht
Kommunale Steuern sind Sache der Städte und Gemeinden: Nach Art. 105 Abs. 2a GG dürfen die Länder - und über sie die Kommunen - örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern selbst regeln, solange diese nicht einer Bundessteuer gleichartig sind. Deshalb unterscheiden sich Sätze und Fristen von Stadt zu Stadt, auch wenn die Grundstruktur bundesweit ähnlich ist.
Das Steueramt ist nicht mit dem Finanzamt zu verwechseln: Das Finanzamt gehört zur Landesverwaltung und erhebt Steuern, deren Ertrag Bund und Ländern zusteht - Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer. Bei der Grundsteuer arbeiten beide zusammen: Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert, die Gemeinde setzt darauf ihren Hebesatz fest.
Was das Steueramt erledigt
- Hundesteuer - Anmeldung, Steuermarke, Ermäßigung
- Zweitwohnungsteuer - für Nebenwohnungen in der Stadt
- Grundsteuer - Festsetzung und Bescheid auf Grundlage des Hebesatzes
- Vollstreckung rückständiger kommunaler Abgaben und Gebühren
Steueramt oder Finanzamt?
| Steueramt (Kämmerei) | Finanzamt | |
|---|---|---|
| Träger | Stadt oder Gemeinde | Land |
| Steuern | Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Grundsteuer (Hebesatz) | Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer |
| Rechtsgrundlage | kommunale Satzung, Art. 105 Abs. 2a GG | Bundes- und Landessteuergesetze |
So läuft es ab
Steuertatbestand melden
Hund anmelden, Zweitwohnung anzeigen oder Grundstück erwerben - das Steueramt erfährt davon meist automatisch über andere Ämter oder durch Ihre Anzeige.
Satzung oder Bescheid prüfen
Das Steueramt wendet die kommunale Satzung an oder übernimmt den Messbetrag des Finanzamts.
Bescheid erhalten
Sie erhalten einen Steuerbescheid mit Zahlungsfrist.
Änderungen melden
Umzug, Abmeldung oder Wegfall der Voraussetzungen unverzüglich mitteilen, sonst läuft die Steuerpflicht weiter.
Lebenslagen mit dem Weg zum Steueramt
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Steueramt und Finanzamt?Das Steueramt gehört zur Stadt- oder Gemeindeverwaltung und verwaltet kommunale Steuern wie Hunde-, Zweitwohnung- und Grundsteuer. Das Finanzamt gehört zum Land und erhebt Steuern wie Einkommen- oder Grunderwerbsteuer.Antwort
Das Steueramt gehört zur Stadt- oder Gemeindeverwaltung und verwaltet kommunale Steuern wie Hunde-, Zweitwohnung- und Grundsteuer. Das Finanzamt gehört zum Land und erhebt Steuern wie Einkommen- oder Grunderwerbsteuer.
- Welche Steuern erhebt die Stadt?Je nach Satzung vor allem Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer und Grundsteuer - weitere örtliche Aufwandsteuern sind möglich, aber seltener.Antwort
Je nach Satzung vor allem Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer und Grundsteuer - weitere örtliche Aufwandsteuern sind möglich, aber seltener.
- Warum unterscheiden sich die Beträge von Stadt zu Stadt?Weil kommunale Steuern Satzungssache sind (Art. 105 Abs. 2a GG) - jede Gemeinde legt Sätze und Hebesätze selbst fest.Antwort
Weil kommunale Steuern Satzungssache sind (Art. 105 Abs. 2a GG) - jede Gemeinde legt Sätze und Hebesätze selbst fest.
- Heißt das Steueramt überall gleich?Nein, oft auch Kämmerei, Stadtkasse oder Steuer- und Kassenamt genannt - die Aufgabe ist dieselbe.Antwort
Nein, oft auch Kämmerei, Stadtkasse oder Steuer- und Kassenamt genannt - die Aufgabe ist dieselbe.
- Wo zahle ich meine Grundsteuer?An die Gemeinde, nicht an das Finanzamt - das Finanzamt ermittelt nur den Messbetrag, der Hebesatz und der Bescheid kommen von der Gemeinde.Antwort
An die Gemeinde, nicht an das Finanzamt - das Finanzamt ermittelt nur den Messbetrag, der Hebesatz und der Bescheid kommen von der Gemeinde.
- Kann ich gegen einen Bescheid des Steueramts Widerspruch einlegen?Ja, mit dem im Bescheid genannten Rechtsbehelf und innerhalb der dort genannten Frist beim Steueramt.Antwort
Ja, mit dem im Bescheid genannten Rechtsbehelf und innerhalb der dort genannten Frist beim Steueramt.
Rechtsgrundlagen
Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen Art. 105 GG und das Grundsteuergesetz. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.