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Wohngeld und Miete: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Wenn die Miete das Einkommen auffrisst, ist Wohngeld der erste Weg - ein Zuschuss zur Miete oder, bei selbst genutztem Eigentum, zu den Wohnkosten. 4 Schritte: Wohngeld, Wohnberechtigungsschein.

Schritt für Schritt

  1. Wohngeld beantragen

    wirkt erst ab dem Antragsmonat

    Bei der Wohngeldstelle der Stadt oder des Kreises, ab dem Antragsmonat

    Zuständig: Wohngeldstelle

  2. Wohngeld oder Sozialhilfe?

    Beides zugleich geht nicht

    Zuständig: Sozialamt

  3. Kosten der Unterkunft beim Jobcenter

    Wenn ohnehin Grundsicherungsgeld fließt

    Zuständig: Jobcenter

  4. Wohnberechtigungsschein beantragen

    gültig 1 Jahr ab Ausstellung

    Für Sozialwohnungen, gilt meist ein Jahr

    Zuständig: Wohnungsamt

Checkliste: Wohngeld und Miete

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Gezahlt wird ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, rückwirkend gibt es nichts. Wer Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe bezieht, bekommt kein Wohngeld, denn dort sind die Wohnkosten schon enthalten. Für eine Sozialwohnung brauchen Sie zusätzlich einen Wohnberechtigungsschein.

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