Wohngeld und Miete: alle Behördengänge der Reihe nach
Wenn die Miete das Einkommen auffrisst, ist Wohngeld der erste Weg - ein Zuschuss zur Miete oder, bei selbst genutztem Eigentum, zu den Wohnkosten. 4 Schritte: Wohngeld, Wohnberechtigungsschein.
Schritt für Schritt
Wohngeld beantragen
wirkt erst ab dem AntragsmonatBei der Wohngeldstelle der Stadt oder des Kreises, ab dem Antragsmonat
Zuständig: Wohngeldstelle
Wohngeld oder Sozialhilfe?
Beides zugleich geht nicht
Zuständig: Sozialamt
Kosten der Unterkunft beim Jobcenter
Wenn ohnehin Grundsicherungsgeld fließt
Zuständig: Jobcenter
Wohnberechtigungsschein beantragen
gültig 1 Jahr ab AusstellungFür Sozialwohnungen, gilt meist ein Jahr
Zuständig: Wohnungsamt
Checkliste: Wohngeld und Miete
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Gezahlt wird ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, rückwirkend gibt es nichts. Wer Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe bezieht, bekommt kein Wohngeld, denn dort sind die Wohnkosten schon enthalten. Für eine Sozialwohnung brauchen Sie zusätzlich einen Wohnberechtigungsschein.