Katasteramt: Flurkarte, Lageplan und Grundstücksgrenzen

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster - das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke. Von dort kommen Flurkarte, Liegenschaftskarte und der amtliche Lageplan, den jeder Bauantrag verlangt.
Katasteramt in Ihrer Stadt
Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Auf einen Blick
Behördengänge im Überblick
Kataster oder Grundbuch? Der wichtigste Unterschied
Die beiden werden ständig verwechselt, dabei ist die Trennung klar:
| Liegenschaftskataster | Grundbuch | |
|---|---|---|
| Beschreibt | die tatsächlichen Verhältnisse: Lage, Grenzen, Größe, Nutzung, Gebäude | die rechtlichen Verhältnisse: Eigentum, Hypotheken, Wege- und Wohnrechte |
| Geführt von | der Katasterbehörde des Landes | dem Grundbuchamt beim Amtsgericht |
| Typisches Dokument | Liegenschaftskarte (Flurkarte), Liegenschaftsbeschreibung | Grundbuchauszug |
| Einsicht | in den meisten Ländern weitgehend offen | nur bei berechtigtem Interesse |
Beide hängen zusammen. Nach § 2 GBO werden die Grundstücke im Grundbuch nach den amtlichen Verzeichnissen der Länder bezeichnet - also nach dem Kataster. Flurstücksnummer und Gemarkung im Grundbuchauszug stammen deshalb aus dem Katasteramt.
Was Sie dort bekommen
- Liegenschaftskarte (früher Flurkarte) - die maßstäbliche Darstellung der Flurstücke mit Grenzen und Gebäuden
- Liegenschaftsbeschreibung - Flurstücksnummer, Fläche, tatsächliche Nutzung, Lagebezeichnung
- Amtlicher Lageplan zum Bauantrag - die Pflichtunterlage jedes Bauvorhabens
- Grenzfeststellung und Abmarkung - wenn der Grenzverlauf unklar ist oder Grenzsteine fehlen
- Teilung eines Grundstücks - Voraussetzung, bevor Teilflächen eigenständig verkauft werden können
- Gebäudeeinmessung - nach einem Neubau Pflicht, damit das Gebäude ins Kataster kommt
Der amtliche Lageplan für den Bauantrag
Das ist der häufigste Grund, warum Privatleute mit dem Katasteramt zu tun bekommen. Für den Bauantrag reicht kein Ausdruck aus einem Geoportal - verlangt wird ein amtlicher Lageplan auf Grundlage des Liegenschaftskatasters, erstellt von der Katasterbehörde oder von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Welche Angaben er enthalten muss, steht in der Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Landes. Was sonst noch zum Bauantrag gehört, steht bei den Bauvorlagen.
Grenzen, Grenzsteine und Nachbarn
Grenzen darf nicht jeder feststellen. Die Grenzfeststellung ist ein hoheitlicher Akt der Katasterbehörde beziehungsweise eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs; das Ergebnis wird im Kataster fortgeführt und den Beteiligten bekannt gegeben.
Ein Zaun ist keine Grenze. Wo der Zaun steht, sagt nichts darüber, wo die Grundstücksgrenze verläuft. Bei Streit mit dem Nachbarn hilft nur die amtliche Grenzfeststellung - und wer Grenzsteine eigenmächtig entfernt oder versetzt, macht sich strafbar.
Wie das Amt bei Ihnen heißt
Vermessungs- und Katasterwesen ist Ländersache, und entsprechend verschieden sind die Namen: Katasteramt, Vermessungs- und Katasteramt, Amt für Bodenmanagement, Kataster- und Vermessungsamt oder eine Landesbehörde mit eigenem Namen. Angesiedelt ist es je nach Land beim Kreis, bei der kreisfreien Stadt oder beim Land selbst.
Für die Suche heißt das: Wenn „Katasteramt“ in Ihrer Stadt nichts findet, suchen Sie nach „Vermessungsamt“ oder sehen Sie auf der Seite Ihres Landkreises nach.
Verwandte Wege
- Grundbuchamt
Eigentum, Grundschulden, Grundbuchauszug - Bauantrag stellen
Ablauf, Unterlagen und Genehmigung - Bauamt
Alle Leistungen rund ums Bauen
Lebenslagen mit dem Weg zum Katasteramt
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Kataster und Grundbuch?Das Liegenschaftskataster beschreibt die tatsächlichen Verhältnisse eines Grundstücks - Lage, Grenzen, Größe, Nutzung. Das Grundbuch beschreibt die rechtlichen: wem es gehört und welche Lasten darauf liegen. Das Grundbuch bezeichnet die Grundstücke nach dem Kataster.Antwort
Das Liegenschaftskataster beschreibt die tatsächlichen Verhältnisse eines Grundstücks - Lage, Grenzen, Größe, Nutzung. Das Grundbuch beschreibt die rechtlichen: wem es gehört und welche Lasten darauf liegen. Das Grundbuch bezeichnet die Grundstücke nach dem Kataster.
- Wo bekomme ich eine Flurkarte?Bei der Katasterbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder des Landes - je nachdem, wie Ihr Bundesland es organisiert hat. Viele Länder bieten Auszüge inzwischen über ein Geoportal online an.Antwort
Bei der Katasterbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder des Landes - je nachdem, wie Ihr Bundesland es organisiert hat. Viele Länder bieten Auszüge inzwischen über ein Geoportal online an.
- Reicht ein Ausdruck aus dem Geoportal für den Bauantrag?Nein. Der Bauantrag verlangt einen amtlichen Lageplan auf Grundlage des Liegenschaftskatasters, erstellt von der Katasterbehörde oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Ein einfacher Kartenausdruck genügt nicht.Antwort
Nein. Der Bauantrag verlangt einen amtlichen Lageplan auf Grundlage des Liegenschaftskatasters, erstellt von der Katasterbehörde oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Ein einfacher Kartenausdruck genügt nicht.
- Wer darf Grundstücksgrenzen feststellen?Nur die Katasterbehörde oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Die Grenzfeststellung ist ein hoheitlicher Akt, das Ergebnis wird im Kataster fortgeführt und den Beteiligten bekannt gegeben.Antwort
Nur die Katasterbehörde oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Die Grenzfeststellung ist ein hoheitlicher Akt, das Ergebnis wird im Kataster fortgeführt und den Beteiligten bekannt gegeben.
- Zeigt der Zaun die Grundstücksgrenze?Nicht unbedingt. Zäune stehen häufig neben der Grenze, nicht auf ihr. Verbindlich ist allein der im Kataster nachgewiesene Grenzverlauf; bei Unklarheit hilft eine amtliche Grenzfeststellung.Antwort
Nicht unbedingt. Zäune stehen häufig neben der Grenze, nicht auf ihr. Verbindlich ist allein der im Kataster nachgewiesene Grenzverlauf; bei Unklarheit hilft eine amtliche Grenzfeststellung.
- Was kostet eine Flurkarte oder Liegenschaftskarte?Eine feste, bundesweite Zahl gibt es nicht - die Gebühren setzt jedes Land in einer eigenen Kostenordnung für die Vermessungs- und Katasterverwaltung fest, und sie unterscheiden sich entsprechend. Auskunft über die genaue Höhe gibt die Katasterbehörde vor Ort oder das Geoportal des jeweiligen Bundeslandes.Antwort
Eine feste, bundesweite Zahl gibt es nicht - die Gebühren setzt jedes Land in einer eigenen Kostenordnung für die Vermessungs- und Katasterverwaltung fest, und sie unterscheiden sich entsprechend. Auskunft über die genaue Höhe gibt die Katasterbehörde vor Ort oder das Geoportal des jeweiligen Bundeslandes.
Rechtsgrundlagen
Das Vermessungs- und Katasterwesen ist Landesrecht - Bezeichnung der Behörde, Gebühren und Verfahren unterscheiden sich von Land zu Land. Verbindlich ist die Katasterbehörde vor Ort.