Zum Hauptinhalt springen

Katasteramt: Flurkarte, Lageplan und Grundstücksgrenzen

Katasteramt
Das Wichtigste in Kürze

Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster - das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke. Von dort kommen Flurkarte, Liegenschaftskarte und der amtliche Lageplan, den jeder Bauantrag verlangt.

Katasteramt in Ihrer Stadt

Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Auf einen Blick

Katasteramt: Flurkarte, amtlicher Lageplan, Grenzen. Träger: Landkreis oder kreisfreie Stadt und Land (je nach Land beim Landkreis oder bei einer Landesbehörde). Behördengänge: Amtlicher Lageplan.
Eigene Darstellung von stadt.info, Träger nach Bundes- und Landesrecht.

Behördengänge im Überblick

Kataster oder Grundbuch? Der wichtigste Unterschied

Die beiden werden ständig verwechselt, dabei ist die Trennung klar:

LiegenschaftskatasterGrundbuch
Beschreibtdie tatsächlichen Verhältnisse: Lage, Grenzen, Größe, Nutzung, Gebäudedie rechtlichen Verhältnisse: Eigentum, Hypotheken, Wege- und Wohnrechte
Geführt vonder Katasterbehörde des Landesdem Grundbuchamt beim Amtsgericht
Typisches DokumentLiegenschaftskarte (Flurkarte), LiegenschaftsbeschreibungGrundbuchauszug
Einsichtin den meisten Ländern weitgehend offennur bei berechtigtem Interesse

Beide hängen zusammen. Nach § 2 GBO werden die Grundstücke im Grundbuch nach den amtlichen Verzeichnissen der Länder bezeichnet - also nach dem Kataster. Flurstücksnummer und Gemarkung im Grundbuchauszug stammen deshalb aus dem Katasteramt.

Was Sie dort bekommen

  • Liegenschaftskarte (früher Flurkarte) - die maßstäbliche Darstellung der Flurstücke mit Grenzen und Gebäuden
  • Liegenschaftsbeschreibung - Flurstücksnummer, Fläche, tatsächliche Nutzung, Lagebezeichnung
  • Amtlicher Lageplan zum Bauantrag - die Pflichtunterlage jedes Bauvorhabens
  • Grenzfeststellung und Abmarkung - wenn der Grenzverlauf unklar ist oder Grenzsteine fehlen
  • Teilung eines Grundstücks - Voraussetzung, bevor Teilflächen eigenständig verkauft werden können
  • Gebäudeeinmessung - nach einem Neubau Pflicht, damit das Gebäude ins Kataster kommt

Der amtliche Lageplan für den Bauantrag

Das ist der häufigste Grund, warum Privatleute mit dem Katasteramt zu tun bekommen. Für den Bauantrag reicht kein Ausdruck aus einem Geoportal - verlangt wird ein amtlicher Lageplan auf Grundlage des Liegenschaftskatasters, erstellt von der Katasterbehörde oder von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

Welche Angaben er enthalten muss, steht in der Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Landes. Was sonst noch zum Bauantrag gehört, steht bei den Bauvorlagen.

Grenzen, Grenzsteine und Nachbarn

Grenzen darf nicht jeder feststellen. Die Grenzfeststellung ist ein hoheitlicher Akt der Katasterbehörde beziehungsweise eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs; das Ergebnis wird im Kataster fortgeführt und den Beteiligten bekannt gegeben.

Ein Zaun ist keine Grenze. Wo der Zaun steht, sagt nichts darüber, wo die Grundstücksgrenze verläuft. Bei Streit mit dem Nachbarn hilft nur die amtliche Grenzfeststellung - und wer Grenzsteine eigenmächtig entfernt oder versetzt, macht sich strafbar.

Wie das Amt bei Ihnen heißt

Vermessungs- und Katasterwesen ist Ländersache, und entsprechend verschieden sind die Namen: Katasteramt, Vermessungs- und Katasteramt, Amt für Bodenmanagement, Kataster- und Vermessungsamt oder eine Landesbehörde mit eigenem Namen. Angesiedelt ist es je nach Land beim Kreis, bei der kreisfreien Stadt oder beim Land selbst.

Für die Suche heißt das: Wenn „Katasteramt“ in Ihrer Stadt nichts findet, suchen Sie nach „Vermessungsamt“ oder sehen Sie auf der Seite Ihres Landkreises nach.

Verwandte Wege

Lebenslagen mit dem Weg zum Katasteramt

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Das Vermessungs- und Katasterwesen ist Landesrecht - Bezeichnung der Behörde, Gebühren und Verfahren unterscheiden sich von Land zu Land. Verbindlich ist die Katasterbehörde vor Ort.