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Wahlamt

Wahlamt
Das Wichtigste in Kürze

Das Wahlamt Ihrer Stadt oder Gemeinde führt das Wählerverzeichnis, stellt Wahlbenachrichtigungen zu und bearbeitet Anträge auf Briefwahl. Zuständig ist die Gemeindebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

Das Wichtigste zu diesem Amt
ZuständigWahlamt oder Gemeindebehörde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Hauptwohnsitz
Gebühralle Leistungen kostenlos
KontaktWahlamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung
RechtsgrundlageBundeswahlgesetz (BWahlG), Bundeswahlordnung (BWO)

Wahlamt in Ihrer Stadt

Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Auf einen Blick

Wahlamt: Briefwahl, Wahlschein, Wählerverzeichnis. Träger: Gemeinde. Behördengänge: Briefwahl.
Eigene Darstellung von stadt.info, Träger nach Bundes- und Landesrecht.

Behördengänge im Überblick

Worum es geht

Wer wahlberechtigt ist und ins Wählerverzeichnis eingetragen wird, steht im Bundeswahlgesetz (§ 12 BWahlG) - Deutsche ab 18 Jahren mit mindestens dreimonatigem Wohnsitz in Deutschland, auch Auslandsdeutsche unter weiteren Voraussetzungen (§ 12 Abs. 2 BWahlG).

Jeder im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte kann auf Antrag per Briefwahl wählen, ohne dafür einen besonderen Grund nennen zu müssen (§ 25 BWO) - das gilt auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt.

Was das Wahlamt erledigt

  • Wählerverzeichnis führen und Wahlbenachrichtigungen verschicken
  • Briefwahl - Wahlschein ausstellen und Briefwahlunterlagen versenden
  • Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis bearbeiten
  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den Wahltag gewinnen

Wahlschein und Wahlbrief: die beiden Fristen

FristZeitpunktRechtsgrundlage
Wahlschein beantragenspätestens am zweiten Tag vor der Wahl, 15 Uhr§ 27 Abs. 4 BWO
Wahlbrief einsendenmuss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr ankommen§ 36 Abs. 1 BWahlG

So läuft es ab

  1. Wahlbenachrichtigung erhalten

    Jeder eingetragene Wahlberechtigte bekommt sie automatisch per Post.

  2. Wählerverzeichnis prüfen

    Bei Zweifeln an der eigenen Eintragung können Sie beim Wahlamt Einsicht nehmen.

  3. Briefwahl beantragen

    Falls gewünscht, mit der Wahlbenachrichtigung oder formlos beim Wahlamt.

  4. Wählen

    Im Wahllokal oder per Briefwahl, je nach gewählter Form.

Lebenslagen mit dem Weg zum Wahlamt

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.