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Jemand schuldet mir Geld: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Zahlt ein Schuldner trotz Rechnung und Mahnung nicht, führt der gerichtliche Mahnbescheid ohne Klage zu einem vollstreckbaren Titel. 3 Schritte: Mahnbescheid, Vollstreckung.

Schritt für Schritt

  1. Mahnbescheid beantragen

    2 Wochen Widerspruchsfrist für den Antragsgegner

    Beim zentralen Mahngericht des Landes, vor der Verjährung

    Zuständig: Amtsgericht

  2. Vollstreckungsbescheid beantragen

    Antrag binnen 6 Monaten, Einspruch binnen 2 Wochen

    Frühestens zwei Wochen, spätestens sechs Monate nach Zustellung

    Zuständig: Amtsgericht

  3. Gerichtsvollzieher beauftragen

    Über die Verteilerstelle am Amtsgericht des Schuldners

    Zuständig: Amtsgericht

Checkliste: Jemand schuldet mir Geld

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Zuständig ist nicht das Amtsgericht vor Ort, sondern das zentrale Mahngericht Ihres Landes; der Antrag geht meist online. Die Gerichtsgebühr beträgt mindestens 38 Euro. Widerspricht der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen, beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid und können dann den Gerichtsvollzieher beauftragen.

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