Jemand schuldet mir Geld: alle Behördengänge der Reihe nach
Zahlt ein Schuldner trotz Rechnung und Mahnung nicht, führt der gerichtliche Mahnbescheid ohne Klage zu einem vollstreckbaren Titel. 3 Schritte: Mahnbescheid, Vollstreckung.
Schritt für Schritt
Mahnbescheid beantragen
2 Wochen Widerspruchsfrist für den AntragsgegnerBeim zentralen Mahngericht des Landes, vor der Verjährung
Zuständig: Amtsgericht
Vollstreckungsbescheid beantragen
Antrag binnen 6 Monaten, Einspruch binnen 2 WochenFrühestens zwei Wochen, spätestens sechs Monate nach Zustellung
Zuständig: Amtsgericht
Gerichtsvollzieher beauftragen
Über die Verteilerstelle am Amtsgericht des Schuldners
Zuständig: Amtsgericht
Checkliste: Jemand schuldet mir Geld
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
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Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Zuständig ist nicht das Amtsgericht vor Ort, sondern das zentrale Mahngericht Ihres Landes; der Antrag geht meist online. Die Gerichtsgebühr beträgt mindestens 38 Euro. Widerspricht der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen, beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid und können dann den Gerichtsvollzieher beauftragen.