Haus oder Wohnung kaufen: alle Behördengänge der Reihe nach
Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung laufen zwei Register nebeneinander: Das Grundbuchamt beim Amtsgericht zeigt, wem das Grundstück gehört und welche Lasten darauf liegen, das Katasteramt zeigt Lage, Größe und Grenzen. 4 Schritte: Grundbuch, Flurkarte, Grunderwerbsteuer.
Schritt für Schritt
Grundbuchauszug beantragen
Einsicht nur mit berechtigtem Interesse
Zuständig: Grundbuchamt
Flurkarte und Liegenschaftsauszug
Zeigt Grenzen und Flächen, wichtig für Finanzierung und Umbau
Zuständig: Katasteramt
Grunderwerbsteuer zahlen
Bescheid kommt nach dem Notartermin, Satz je nach Land
Zuständig: Finanzamt
Eintragung ins Grundbuch
Veranlasst der Notar, sobald die Steuer bezahlt ist
Zuständig: Grundbuchamt
Checkliste: Haus oder Wohnung kaufen
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, der auch die Eintragung ins Grundbuch veranlasst. Danach schickt das Finanzamt den Bescheid über die Grunderwerbsteuer, deren Satz jedes Land selbst festlegt.