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Haus oder Wohnung kaufen: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung laufen zwei Register nebeneinander: Das Grundbuchamt beim Amtsgericht zeigt, wem das Grundstück gehört und welche Lasten darauf liegen, das Katasteramt zeigt Lage, Größe und Grenzen. 4 Schritte: Grundbuch, Flurkarte, Grunderwerbsteuer.

Schritt für Schritt

  1. Grundbuchauszug beantragen

    Einsicht nur mit berechtigtem Interesse

    Zuständig: Grundbuchamt

  2. Flurkarte und Liegenschaftsauszug

    Zeigt Grenzen und Flächen, wichtig für Finanzierung und Umbau

    Zuständig: Katasteramt

  3. Grunderwerbsteuer zahlen

    Bescheid kommt nach dem Notartermin, Satz je nach Land

    Zuständig: Finanzamt

  4. Eintragung ins Grundbuch

    Veranlasst der Notar, sobald die Steuer bezahlt ist

    Zuständig: Grundbuchamt

Checkliste: Haus oder Wohnung kaufen

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar, der auch die Eintragung ins Grundbuch veranlasst. Danach schickt das Finanzamt den Bescheid über die Grunderwerbsteuer, deren Satz jedes Land selbst festlegt.

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