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Pflegefall in der Familie: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, stellen Sie zuerst bei der Pflegekasse den Antrag auf einen Pflegegrad - sie sitzt bei der Krankenkasse. 3 Schritte: Pflegegrad, Hilfe zur Pflege.

Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad beantragen

    keine Rückwirkung vor Antragsmonat

    Bei der Pflegekasse, Leistungen ab dem Antragsmonat

    Zuständig: Pflegekasse

  2. Hilfe zur Pflege beantragen

    Wenn die Pflegeversicherung nicht reicht

    Zuständig: Sozialamt

  3. Vorsorgevollmacht klären

    gilt bis Widerruf oder Tod

    Solange der Angehörige noch selbst entscheiden kann

Checkliste: Pflegefall in der Familie

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

  • Pflegekasse

Gut zu wissen

Der Medizinische Dienst begutachtet dann meist zu Hause, Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags. Reichen Pflegegeld und eigenes Einkommen nicht, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege ein. Kinder werden dafür erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro herangezogen.

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