Pflegefall in der Familie: alle Behördengänge der Reihe nach
Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, stellen Sie zuerst bei der Pflegekasse den Antrag auf einen Pflegegrad - sie sitzt bei der Krankenkasse. 3 Schritte: Pflegegrad, Hilfe zur Pflege.
Schritt für Schritt
Pflegegrad beantragen
keine Rückwirkung vor AntragsmonatBei der Pflegekasse, Leistungen ab dem Antragsmonat
Zuständig: Pflegekasse
Hilfe zur Pflege beantragen
Wenn die Pflegeversicherung nicht reicht
Zuständig: Sozialamt
Vorsorgevollmacht klären
gilt bis Widerruf oder TodSolange der Angehörige noch selbst entscheiden kann
Checkliste: Pflegefall in der Familie
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
- Pflegekasse
Gut zu wissen
Der Medizinische Dienst begutachtet dann meist zu Hause, Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags. Reichen Pflegegeld und eigenes Einkommen nicht, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege ein. Kinder werden dafür erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro herangezogen.