Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Karte und PIN
Aufenthaltstitel werden als Karte im Scheckkartenformat ausgegeben, dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Im Chip sind Lichtbild, zwei Fingerabdrücke und die Angaben zum Titel gespeichert. Eine Neuausstellung kostet 67 Euro, außer bei unverschuldetem Chipdefekt (§ 78 AufenthG, § 45c AufenthV).
| Zuständig | Ausländerbehörde |
|---|---|
| Gebühr | 67 Euro bei Neuausstellung, zum Beispiel wegen neuen Passes, abgelaufener technischer Kartennutzungsdauer oder Verlust (§ 45c AufenthV) |
| Dauer | die Karte wird zentral hergestellt, bis zur Abholung vergehen meist mehrere Wochen |
| Rechtsgrundlage | § 78 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) |
Zuständige Stelle
Dieser Behördengang läuft über die Ausländerbehörde. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Seit 2011 werden Aufenthaltstitel als eigenständige Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt - umgangssprachlich elektronischer Aufenthaltstitel oder eAT. Die Karte trägt sichtbar aufgedruckte Angaben wie Name, Lichtbild, Art des Titels und eine sechsstellige Zugangsnummer, zusätzlich enthält der Chip Fingerabdrücke und die Daten für die Online-Ausweisfunktion (§ 78 Absatz 1 AufenthG).
Die technische Nutzungsdauer der Karte ist begrenzt, deshalb muss sie unabhängig von Ihrem Aufenthaltsrecht gelegentlich erneuert werden.
Was auf der Karte steht
Wann eine neue Karte nötig wird
Neuer Pass
Ändert sich die Seriennummer des zugehörigen Passes, muss die Karte ersetzt werden.
Technische Nutzungsdauer
Läuft unabhängig vom Aufenthaltsrecht nach einigen Jahren ab.
Geänderte Angaben
Etwa nach Namensänderung oder Umzug.
Verlust oder Defekt
Bei unverschuldetem Chipdefekt entfällt die Gebühr (§ 45c Absatz 2 AufenthV).
Online-Ausweisfunktion und PIN
Mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion und der AusweisApp lassen sich viele Verwaltungsleistungen online erledigen; die nötige PIN erhalten Sie getrennt per Post. Ob und in welcher Höhe für das Einschalten, Entsperren oder Neusetzen der PIN eine Gebühr anfällt, handhaben Kommunen unterschiedlich - fragen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde nach, statt sich auf eine feste Zahl zu verlassen.
Verlust oder Diebstahl
Melden Sie den Verlust sofort der Ausländerbehörde, bei Diebstahl zusätzlich der Polizei, und lassen Sie die Online-Ausweisfunktion sperren. Ihr Aufenthaltsrecht selbst geht durch den Verlust der Karte nicht verloren, nur der Nachweis fehlt.
Was Sie brauchen
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Besondere Fälle
- Der Chip meiner Karte funktioniert nicht mehr - muss ich trotzdem zahlen?
- Ist der Defekt ohne Ihr Verschulden entstanden, entfällt die Gebühr für die Neuausstellung (§ 45c Absatz 2 AufenthV). Schildern Sie den Defekt bei der Antragstellung genau.
- Ich habe meine PIN vergessen - was nun?
- Eine vergessene oder gesperrte PIN können Sie bei Ihrer Ausländerbehörde neu setzen lassen. Fragen Sie vorab nach den dort geltenden Kosten, da sich die Praxis von Kommune zu Kommune unterscheidet.
Worauf es ankommt
- Die Abholung der Karte ist immer persönlich, weil Fingerabdrücke mit dem Chip abgeglichen werden.
- Der PIN-Brief kommt getrennt mit der Post, meist kurz nach der Bestellung der Karte.
- Verlust oder Diebstahl sofort melden, auch wenn das Aufenthaltsrecht selbst davon unberührt bleibt.
Häufige Fragen
- Was ist der elektronische Aufenthaltstitel (eAT)?Eine Karte im Scheckkartenformat mit Chip, auf der Aufenthaltstitel seit 2011 ausgestellt werden. Sie enthält sichtbare Angaben und im Chip zusätzlich Fingerabdrücke und die Daten für die Online-Ausweisfunktion (§ 78 AufenthG).Antwort
Eine Karte im Scheckkartenformat mit Chip, auf der Aufenthaltstitel seit 2011 ausgestellt werden. Sie enthält sichtbare Angaben und im Chip zusätzlich Fingerabdrücke und die Daten für die Online-Ausweisfunktion (§ 78 AufenthG).
- Was kostet die Neuausstellung der eAT-Karte?67 Euro, etwa wegen eines neuen Passes, abgelaufener technischer Nutzungsdauer, geänderter Angaben oder Verlusts (§ 45c AufenthV).Antwort
67 Euro, etwa wegen eines neuen Passes, abgelaufener technischer Nutzungsdauer, geänderter Angaben oder Verlusts (§ 45c AufenthV).
- Was ist die Zugangsnummer auf der Karte?Eine sechsstellige Nummer, die als eigene Angabe nach § 78 Absatz 1 Satz 3 Nummer 18 AufenthG aufgedruckt ist - getrennt von den übrigen Angaben zum Aufenthaltstitel.Antwort
Eine sechsstellige Nummer, die als eigene Angabe nach § 78 Absatz 1 Satz 3 Nummer 18 AufenthG aufgedruckt ist - getrennt von den übrigen Angaben zum Aufenthaltstitel.
- Wie lange dauert es bis zur neuen Karte?Die Karte wird zentral hergestellt, üblich sind mehrere Wochen zwischen Antrag und Abholung.Antwort
Die Karte wird zentral hergestellt, üblich sind mehrere Wochen zwischen Antrag und Abholung.
- Was mache ich bei Verlust oder Diebstahl der Karte?Melden Sie das sofort Ihrer Ausländerbehörde, bei Diebstahl zusätzlich der Polizei, und lassen Sie die Online-Ausweisfunktion sperren.Antwort
Melden Sie das sofort Ihrer Ausländerbehörde, bei Diebstahl zusätzlich der Polizei, und lassen Sie die Online-Ausweisfunktion sperren.
- Kostet das Einschalten der Online-Ausweisfunktion etwas?Das handhaben Kommunen unterschiedlich; eine einheitliche, primärquellig gesicherte Zahl ließ sich nicht feststellen. Fragen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde nach.Antwort
Das handhaben Kommunen unterschiedlich; eine einheitliche, primärquellig gesicherte Zahl ließ sich nicht feststellen. Fragen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde nach.
- Verliere ich mein Aufenthaltsrecht, wenn die Karte weg ist?Nein, das Aufenthaltsrecht besteht unabhängig von der Karte weiter. Nur der Nachweis fehlt, bis die neue Karte vorliegt.Antwort
Nein, das Aufenthaltsrecht besteht unabhängig von der Karte weiter. Nur der Nachweis fehlt, bis die neue Karte vorliegt.
Rechtsgrundlagen
- § 78 AufenthG - Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ↗
- § 45c AufenthV - Gebühr bei Neuausstellung ↗
Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 78 Absatz 1 und 2 AufenthG (aufgedruckte Angaben einschließlich Zugangsnummer, maschinenlesbare Zone) und § 45c AufenthV (Neuausstellung 67 Euro, Ausnahme bei unverschuldetem Chipdefekt). Zu Gebühren für PIN-Dienste wurde bewusst keine feste Zahl genannt, weil die kommunale Praxis uneinheitlich ist. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.