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Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Arbeitslos melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit spätestens am ersten Tag ohne Arbeit, online oder persönlich; bis zu drei Monate vorher ist es schon möglich (§ 141 SGB III). Arbeitslosengeld gibt es erst ab dem Tag der Meldung - es beträgt 60 Prozent des Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigAgentur für Arbeit an Ihrem Wohnort
Gebührkostenlos
DauerMeldung sofort; Bescheid über das Arbeitslosengeld nach Prüfung des Antrags
Fristspätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
KontaktServicenummer 0800 4 5555 00 (gebührenfrei)
Rechtsgrundlage§§ 141, 142, 147, 149 SGB III

Zuständige Stelle

Zuständig: Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort.

Worum es geht

Die Arbeitslosmeldung ist die Voraussetzung für das Arbeitslosengeld - rückwirkend gibt es nichts. Sie kommt zusätzlich zur früheren Arbeitsuchendmeldung.

Anspruch hat, wer in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war (§ 142 SGB III). Reicht das nicht oder ist der Anspruch verbraucht, ist das Grundsicherungsgeld beim Jobcenter der nächste Schritt.

Wann Sie sich melden können und wie es weitergeht

Arbeitslos melden können Sie sich frühestens drei Monate vor dem Ende Ihrer Beschäftigung, spätestens am ersten Tag ohne Arbeit. Danach: online oder persönlich melden, das Arbeitslosengeld beantragen, ein Beratungsgespräch zur Vermittlung führen und das Arbeitslosengeld erhalten - 60 Prozent des Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent. Arbeitslosengeld gibt es nicht rückwirkend.
Eigene Darstellung nach §§ 141, 149 SGB III.

Wie lange es Arbeitslosengeld gibt

Versicherungspflichtig beschäftigtab AlterAnspruchsdauer
12 Monate-6 Monate
16 Monate-8 Monate
20 Monate-10 Monate
24 Monate-12 Monate
30 Monate50 Jahre15 Monate
36 Monate55 Jahre18 Monate
48 Monate58 Jahre24 Monate

Was Sie brauchen

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So läuft es ab

  1. Arbeitslos melden

    Online im Portal der Bundesagentur oder persönlich - frühestens drei Monate vorher, spätestens am ersten Tag ohne Arbeit.

  2. Arbeitslosengeld beantragen

    Der Antrag folgt online oder auf Papier, mit den Angaben zu Ihrem letzten Job.

  3. Beratungsgespräch

    Die Agentur führt ein persönliches Gespräch zur Vermittlung (§ 141 Absatz 4 SGB III).

  4. Eigenbemühungen nachweisen

    Bewerbungen dokumentieren, Termine wahrnehmen.

  5. Änderungen melden

    Neue Arbeit, Krankheit, Umzug oder Urlaub unverzüglich mitteilen.

Besondere Fälle

Agentur am ersten Tag geschlossen
Die Meldung am nächsten Öffnungstag wirkt auf den ersten Tag zurück (§ 141 Absatz 2 SGB III).
Unterbrechung
Die Meldung erlischt, wenn die Arbeitslosigkeit länger als sechs Wochen unterbrochen ist oder Sie eine Arbeit aufnehmen, ohne es mitzuteilen (§ 141 Absatz 3 SGB III).
Eigene Kündigung
Ohne wichtigen Grund ruht das Arbeitslosengeld für eine Sperrzeit von zwölf Wochen (§ 159 SGB III).
Arbeitslosengeld reicht nicht
Zusätzlich oder anschließend kann Grundsicherungsgeld zustehen.

Worauf es ankommt

  • Arbeitslosengeld gibt es nicht rückwirkend - entscheidend ist der Tag der Meldung.
  • Die Höhe: 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent (§ 149 SGB III).
  • Termine bei der Agentur sind Pflicht; ein versäumter Termin kann eine Sperrzeit auslösen.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen §§ 141-149 und 159 SGB III. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.