Jagd- und Fischereibehörde

Die untere Jagdbehörde - meist bei der Kreisverwaltung - erteilt den Jagdschein und prüft die Voraussetzungen dafür. Für den Fischereischein ist je nach Bundesland dieselbe oder eine eigene Fischereibehörde zuständig. Beide Bereiche sind stark von Landesrecht geprägt.
| Zuständig | die untere Jagdbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt, für Fischerei teils eine eigene Stelle |
|---|---|
| Kontakt | untere Jagdbehörde Ihrer Kreisverwaltung |
| Rechtsgrundlage | Bundesjagdgesetz (BJagdG), Landesjagd- und Landesfischereigesetze |
Jagd- und Fischereibehörde in Ihrer Stadt
Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Auf einen Blick
Behördengänge im Überblick
Worum es geht
Jagd ist Bundes- und Landessache zugleich: Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) setzt den bundesweiten Rahmen - etwa für den Jagdschein und die Jägerprüfung -, die Länder regeln Einzelheiten wie Jagdzeiten oder Jagdbezirke in eigenen Jagdgesetzen. Zuständig für den Vollzug ist meist die untere Jagdbehörde bei der Kreisverwaltung.
Fischerei ist dagegen reines Landesrecht - ein Bundesfischereigesetz gibt es nicht. Jedes Land regelt Fischerprüfung, Fischereischein und Ausnahmen für Jugendliche oder Urlauber in einem eigenen Fischereigesetz.
Was die Jagd- und Fischereibehörde erledigt
- Jagdschein - nach bestandener Jägerprüfung erteilen
- Fischereischein - nach Landesrecht
- Zuverlässigkeitsprüfung in Abstimmung mit der Waffenbehörde
- Verwaltung von Jagdbezirken und Jagdpachtverträgen nach Landesjagdrecht
Jagdbehörde oder Waffenbehörde?
| Jagdbehörde | Waffenbehörde | |
|---|---|---|
| Zuständig für | Jagdschein, Jägerprüfung, Jagdausübung | waffenrechtliche Erlaubnisse, etwa den kleinen Waffenschein |
| Prüft | Zuverlässigkeit nach dem Jagdrecht | Zuverlässigkeit nach dem Waffenrecht |
| Rechtsgrundlage | BJagdG, Landesjagdgesetze | Waffengesetz (WaffG) |
So läuft es ab
Prüfung ablegen
Jägerprüfung für den Jagdschein oder Fischerprüfung für den Fischereischein, beide nach Landesrecht organisiert.
Antrag stellen
Bei der unteren Jagdbehörde Ihrer Kreisverwaltung, mit Nachweisen zu Prüfung und Versicherung.
Zuverlässigkeit prüfen lassen
Die Behörde fragt bei der Waffenbehörde Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit ab.
Schein erhalten
Jagdschein oder Fischereischein werden für die vorgesehene Dauer ausgestellt.
Lebenslagen mit dem Weg zur Jagd- und Fischereibehörde
Häufige Fragen
- Was macht die Jagdbehörde?Sie erteilt den Jagdschein nach bestandener Jägerprüfung, prüft die gesetzlichen Voraussetzungen und verwaltet Jagdbezirke nach Landesjagdrecht.Antwort
Sie erteilt den Jagdschein nach bestandener Jägerprüfung, prüft die gesetzlichen Voraussetzungen und verwaltet Jagdbezirke nach Landesjagdrecht.
- Wer ist für den Jagdschein zuständig?Die untere Jagdbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (§ 15 Abs. 2 BJagdG).Antwort
Die untere Jagdbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (§ 15 Abs. 2 BJagdG).
- Ist die Fischereibehörde dasselbe wie die Jagdbehörde?Oft ja, teils ist die Fischerei aber einer eigenen Stelle zugeordnet - das regelt jedes Bundesland selbst.Antwort
Oft ja, teils ist die Fischerei aber einer eigenen Stelle zugeordnet - das regelt jedes Bundesland selbst.
- Was ist der Unterschied zwischen Jagdschein und Waffenschein?Der Jagdschein berechtigt zur Jagdausübung, erlaubt aber selbst schon den Erwerb von Jagdwaffen - einen gesonderten Waffenschein wie den kleinen Waffenschein brauchen Jäger für ihre Jagdwaffen nicht zusätzlich.Antwort
Der Jagdschein berechtigt zur Jagdausübung, erlaubt aber selbst schon den Erwerb von Jagdwaffen - einen gesonderten Waffenschein wie den kleinen Waffenschein brauchen Jäger für ihre Jagdwaffen nicht zusätzlich.
- Wie lange gilt der Jagdschein?Als Jahresjagdschein höchstens drei Jagdjahre am Stück, oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage (§ 15 Abs. 2 BJagdG).Antwort
Als Jahresjagdschein höchstens drei Jagdjahre am Stück, oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage (§ 15 Abs. 2 BJagdG).
- Ist Fischerei Bundes- oder Landesrecht?Reines Landesrecht - jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz, ein Bundesfischereigesetz gibt es nicht.Antwort
Reines Landesrecht - jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz, ein Bundesfischereigesetz gibt es nicht.
Rechtsgrundlagen
Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen das Bundesjagdgesetz. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.