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Jagd- und Fischereibehörde

Jagd- und Fischereibehörde
Das Wichtigste in Kürze

Die untere Jagdbehörde - meist bei der Kreisverwaltung - erteilt den Jagdschein und prüft die Voraussetzungen dafür. Für den Fischereischein ist je nach Bundesland dieselbe oder eine eigene Fischereibehörde zuständig. Beide Bereiche sind stark von Landesrecht geprägt.

Das Wichtigste zu diesem Amt
Zuständigdie untere Jagdbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt, für Fischerei teils eine eigene Stelle
Kontaktuntere Jagdbehörde Ihrer Kreisverwaltung
RechtsgrundlageBundesjagdgesetz (BJagdG), Landesjagd- und Landesfischereigesetze

Jagd- und Fischereibehörde in Ihrer Stadt

Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Auf einen Blick

Jagd- und Fischereibehörde: Jagdschein und Fischereischein. Träger: Landkreis oder kreisfreie Stadt (untere Jagd- und Fischereibehörde). Behördengänge: Fischereischein, Jagdschein.
Eigene Darstellung von stadt.info, Träger nach Bundes- und Landesrecht.

Behördengänge im Überblick

Worum es geht

Jagd ist Bundes- und Landessache zugleich: Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) setzt den bundesweiten Rahmen - etwa für den Jagdschein und die Jägerprüfung -, die Länder regeln Einzelheiten wie Jagdzeiten oder Jagdbezirke in eigenen Jagdgesetzen. Zuständig für den Vollzug ist meist die untere Jagdbehörde bei der Kreisverwaltung.

Fischerei ist dagegen reines Landesrecht - ein Bundesfischereigesetz gibt es nicht. Jedes Land regelt Fischerprüfung, Fischereischein und Ausnahmen für Jugendliche oder Urlauber in einem eigenen Fischereigesetz.

Was die Jagd- und Fischereibehörde erledigt

  • Jagdschein - nach bestandener Jägerprüfung erteilen
  • Fischereischein - nach Landesrecht
  • Zuverlässigkeitsprüfung in Abstimmung mit der Waffenbehörde
  • Verwaltung von Jagdbezirken und Jagdpachtverträgen nach Landesjagdrecht

Jagdbehörde oder Waffenbehörde?

JagdbehördeWaffenbehörde
Zuständig fürJagdschein, Jägerprüfung, Jagdausübungwaffenrechtliche Erlaubnisse, etwa den kleinen Waffenschein
PrüftZuverlässigkeit nach dem JagdrechtZuverlässigkeit nach dem Waffenrecht
RechtsgrundlageBJagdG, LandesjagdgesetzeWaffengesetz (WaffG)

So läuft es ab

  1. Prüfung ablegen

    Jägerprüfung für den Jagdschein oder Fischerprüfung für den Fischereischein, beide nach Landesrecht organisiert.

  2. Antrag stellen

    Bei der unteren Jagdbehörde Ihrer Kreisverwaltung, mit Nachweisen zu Prüfung und Versicherung.

  3. Zuverlässigkeit prüfen lassen

    Die Behörde fragt bei der Waffenbehörde Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit ab.

  4. Schein erhalten

    Jagdschein oder Fischereischein werden für die vorgesehene Dauer ausgestellt.

Lebenslagen mit dem Weg zur Jagd- und Fischereibehörde

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen das Bundesjagdgesetz. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.