Blaue Karte EU beantragen: Gehaltsgrenzen 2026
Die Blaue Karte EU ist der Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung und einem Arbeitsvertrag in Deutschland. 2026 gilt ein Mindestgehalt von 50.700 Euro im Jahr, für Engpassberufe und Berufseinsteiger genügen 45.934,20 Euro (§ 18g AufenthG).
| Zuständig | Ausländerbehörde |
|---|---|
| Gebühr | 100 Euro bei Erteilung, 96 Euro bei Verlängerung bis drei Monate, 93 Euro bei Verlängerung über drei Monate (§ 45 AufenthV) |
| Dauer | ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zügiger, mit Zustimmung einige Wochen mehr |
| Frist | Arbeitgeberwechsel im ersten Beschäftigungsjahr muss der Ausländerbehörde angezeigt werden |
| Rechtsgrundlage | § 18g Aufenthaltsgesetz (AufenthG) |
Zuständige Stelle
Dieser Behördengang läuft über die Ausländerbehörde. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Die Blaue Karte EU richtet sich an Personen mit Hochschulabschluss - oder einer gleichwertigen mindestens dreijährigen tertiären Ausbildung - und einem Arbeitsvertrag mit einem Gehalt oberhalb einer gesetzlich festgelegten Schwelle. Die Schwelle selbst steht als Prozentsatz im Gesetz und wird jedes Jahr neu in Euro umgerechnet, weil sie an die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung gekoppelt ist.
Wer die Aufenthaltserlaubnis wegen eines niedrigeren Gehalts oder eines anderen Zwecks hat, findet dort die allgemeinen Regeln zu Erteilung und Verlängerung.
Zwei Gehaltsgrenzen, ein Titel
Gehaltsgrenzen 2026
| Gruppe | Schwelle | Betrag 2026 |
|---|---|---|
| Regelfall | 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze | 50.700 Euro im Jahr |
| Engpassberufe und Berufseinsteiger | 45,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze | 45.934,20 Euro im Jahr |
| IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss | wie Engpassberufe, zusätzlich 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung in 7 Jahren | 45.934,20 Euro im Jahr |
Wer zu den Engpassberufen zählt
Die niedrigere Schwelle gilt für bestimmte Berufsgruppen nach der internationalen Berufsklassifikation ISCO-08 - unter anderem Naturwissenschaften, Mathematik, Ingenieurwesen, Medizin und bestimmte IT-Berufe - sowie für Berufseinsteiger, deren Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt. In diesen Fällen braucht die Ausländerbehörde zusätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (§ 18g Absatz 1 Satz 2 AufenthG).
Arbeitgeberwechsel im ersten Jahr
Anzeigepflicht beachten
In den ersten zwölf Monaten der Beschäftigung müssen Sie einen Arbeitgeberwechsel der Ausländerbehörde anzeigen. Sie kann ihn innerhalb von 30 Tagen aussetzen oder ablehnen, wenn die Voraussetzungen beim neuen Arbeitgeber nicht vorliegen.
Schnellerer Weg zur Niederlassungserlaubnis
Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU können die Niederlassungserlaubnis bereits nach 27 Monaten Beschäftigung beantragen, mit Deutschkenntnissen auf Niveau B1 schon nach 21 Monaten - deutlich früher als im Regelfall nach fünf Jahren.
Was Sie brauchen
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Besondere Fälle
- Mein Gehalt liegt knapp unter der Schwelle - geht trotzdem etwas?
- Für die Blaue Karte EU ist die Schwelle bindend, hier gibt es keinen Ermessensspielraum. Prüfen Sie stattdessen eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck, etwa als Fachkraft mit Berufsausbildung.
- Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber in den ersten zwölf Monaten wechsle, ohne das zu melden?
- Die Ausländerbehörde kann das nachträglich prüfen und den Wechsel aussetzen oder ablehnen. Zeigen Sie einen Wechsel deshalb vorher an, um Probleme mit Ihrem Aufenthaltsrecht zu vermeiden.
Worauf es ankommt
- Die Gehaltsgrenzen ändern sich jedes Jahr, weil sie an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt sind - prüfen Sie die aktuelle Zahl vor der Antragstellung.
- Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG kostet zusätzlich 411 Euro, die der Arbeitgeber trägt (§ 47 Absatz 1 Nummer 15 AufenthV).
- Für die elektronische Karte selbst gelten dieselben Regeln wie für jeden anderen elektronischen Aufenthaltstitel.
Häufige Fragen
- Wie hoch muss mein Gehalt für die Blaue Karte EU 2026 mindestens sein?Im Regelfall 50.700 Euro brutto im Jahr. Für Engpassberufe, Berufseinsteiger und bestimmte IT-Fachkräfte genügen 45.934,20 Euro.Antwort
Im Regelfall 50.700 Euro brutto im Jahr. Für Engpassberufe, Berufseinsteiger und bestimmte IT-Fachkräfte genügen 45.934,20 Euro.
- Brauche ich einen Hochschulabschluss für die Blaue Karte EU?In der Regel ja, ein anerkannter Hochschulabschluss oder ein gleichwertiges, mindestens dreijähriges tertiäres Bildungsprogramm. IT-Fachkräfte ohne Abschluss können die Karte unter bestimmten Voraussetzungen über einschlägige Berufserfahrung erhalten.Antwort
In der Regel ja, ein anerkannter Hochschulabschluss oder ein gleichwertiges, mindestens dreijähriges tertiäres Bildungsprogramm. IT-Fachkräfte ohne Abschluss können die Karte unter bestimmten Voraussetzungen über einschlägige Berufserfahrung erhalten.
- Braucht die Blaue Karte EU die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit?Im Regelfall mit dem höheren Gehalt nicht, bei der niedrigeren Schwelle für Engpassberufe und Berufseinsteiger schon.Antwort
Im Regelfall mit dem höheren Gehalt nicht, bei der niedrigeren Schwelle für Engpassberufe und Berufseinsteiger schon.
- Was kostet die Blaue Karte EU?100 Euro bei der Erteilung, 96 Euro bei Verlängerung um bis zu drei Monate, 93 Euro bei längerer Verlängerung (§ 45 AufenthV) - wie bei der Aufenthaltserlaubnis.Antwort
100 Euro bei der Erteilung, 96 Euro bei Verlängerung um bis zu drei Monate, 93 Euro bei längerer Verlängerung (§ 45 AufenthV) - wie bei der Aufenthaltserlaubnis.
- Muss ich einen Arbeitgeberwechsel melden?Ja, in den ersten zwölf Monaten der Beschäftigung müssen Sie einen Wechsel der Ausländerbehörde anzeigen; sie kann ihn innerhalb von 30 Tagen prüfen und gegebenenfalls ablehnen.Antwort
Ja, in den ersten zwölf Monaten der Beschäftigung müssen Sie einen Wechsel der Ausländerbehörde anzeigen; sie kann ihn innerhalb von 30 Tagen prüfen und gegebenenfalls ablehnen.
- Wann kann ich mit der Blauen Karte EU eine Niederlassungserlaubnis bekommen?Nach 27 Monaten Beschäftigung, mit Deutschkenntnissen auf Niveau B1 bereits nach 21 Monaten - deutlich früher als die fünf Jahre im Regelfall.Antwort
Nach 27 Monaten Beschäftigung, mit Deutschkenntnissen auf Niveau B1 bereits nach 21 Monaten - deutlich früher als die fünf Jahre im Regelfall.
- Wie lange muss mein Arbeitsvertrag mindestens laufen?Mindestens sechs Monate; das ist Voraussetzung für die Erteilung der Blauen Karte EU.Antwort
Mindestens sechs Monate; das ist Voraussetzung für die Erteilung der Blauen Karte EU.
Rechtsgrundlagen
- § 18g AufenthG - Blaue Karte EU ↗
- § 45 AufenthV - Gebühren für Aufenthaltserlaubnis und Blaue Karte EU ↗
- § 47 AufenthV - Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen ↗
Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 18g AufenthG (Gehaltsschwellen als Prozentsatz der Beitragsbemessungsgrenze, Engpassberufe, IT-Fachkräfte) und §§ 45, 47 AufenthV (Gebühren). Die Eurobeträge für 2026 stammen aus der jährlichen Rechengrößenverordnung und wurden über mehrere unabhängige Fachquellen gegengeprüft, nicht im Wortlaut einer BMI-Bekanntmachung. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.