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Vollstreckungsbescheid beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Hat der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen widersprochen, beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid - spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids (§ 701 ZPO). Er steht einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich (§ 699 ZPO).

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
Zuständigdas Mahngericht, das auch den Mahnbescheid erlassen hat
Gebührin der bereits gezahlten Mahnverfahrensgebühr enthalten
DauerZustellung meist innerhalb weniger Tage bis Wochen
FristAntrag binnen 6 Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids (§ 701 ZPO), Einspruch binnen 2 Wochen (§ 700 ZPO)
Rechtsgrundlage§§ 699, 700, 701 ZPO

Zuständige Stelle

Zuständig: das Mahngericht, das auch den Mahnbescheid erlassen hat.

Worum es geht

Hat der Antragsgegner nicht rechtzeitig Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben, erlässt das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid (§ 699 Absatz 1 ZPO). Der Antrag kann frühestens nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist gestellt werden und muss angeben, ob und welche Zahlungen bereits auf den Mahnbescheid geleistet wurden.

Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich (§ 700 Absatz 1 ZPO) - damit können Sie bereits die Zwangsvollstreckung betreiben, auch wenn der Schuldner noch Einspruch einlegen kann.

So wird der Mahnbescheid vollstreckbar

Vier Schritte zum Vollstreckungsbescheid: der Mahnbescheid bleibt unwidersprochen, der Vollstreckungsbescheid wird binnen sechs Monaten beantragt, nach der Zustellung laufen zwei Wochen Einspruchsfrist, danach ist die Zwangsvollstreckung möglich.
Eigene Darstellung nach §§ 699, 700, 701 ZPO.

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So läuft es ab

  1. Widerspruchsfrist abwarten

    Die zweiwöchige Frist aus dem Mahnbescheid muss abgelaufen sein (§ 692 Absatz 1 Nummer 3 ZPO).

  2. Vollstreckungsbescheid beantragen

    Spätestens 6 Monate nach Zustellung des Mahnbescheids, sonst verfällt dessen Wirkung (§ 701 ZPO).

  3. Zustellung an den Schuldner

    Von Amts wegen oder im Parteibetrieb, je nach Antrag (§ 699 Absatz 4 ZPO).

  4. Einspruchsfrist abwarten

    2 Wochen nach Zustellung - legt der Schuldner keinen Einspruch ein, bleibt es beim Vollstreckungsbescheid (§ 700 ZPO).

  5. Zwangsvollstreckung betreiben

    Der Vollstreckungsbescheid ist vorläufig vollstreckbar wie ein Versäumnisurteil (§ 700 Absatz 1 ZPO).

Besondere Fälle

Schuldner legt Einspruch ein
Dann gibt das Gericht den Rechtsstreit von Amts wegen an das im Mahnbescheid bezeichnete Streitgericht ab, und es wird wie nach Eingang einer Klage weiterverfahren (§ 700 Absatz 3 und 4 ZPO).
Antrag erst nach 6 Monaten gestellt
Dann fällt die Wirkung des Mahnbescheids weg - ein neues Mahnverfahren muss von vorn beginnen (§ 701 ZPO).
Vollstreckungsbescheid wird aufgehoben
Legt der Schuldner wirksam Einspruch ein und fehlen die Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil, hebt das Gericht den Vollstreckungsbescheid auf (§ 700 Absatz 6 ZPO).

Worauf es ankommt

  • Beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid nicht zu spät - nach sechs Monaten verfällt die Wirkung des Mahnbescheids (§ 701 ZPO).
  • Auch nach dem Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner noch zwei Wochen lang Einspruch einlegen.
  • Für die eigentliche Zwangsvollstreckung brauchen Sie zusätzlich einen Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen §§ 699, 700 und 701 ZPO. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.