Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat für Hilfe im Alltag
Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege - ab Pflegegrad 1 - haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI). Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Belege erstattet, etwa für Tagespflege, Kurzzeitpflege, einen Pflegedienst oder anerkannte Alltagshilfen. Ein Antrag vorab ist nicht nötig.
| Höhe | bis zu 131 Euro im Monat, also bis zu 1.572 Euro im Jahr |
|---|---|
| Wer | Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5) in häuslicher Pflege |
| Wofür | Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag |
| Auszahlung | Kostenerstattung gegen Belege durch die Pflegekasse |
| Antrag | nicht nötig - der Anspruch entsteht automatisch |
| Restbetrag | nicht verbrauchter Betrag kann ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden |
Worum es geht
Der Entlastungsbetrag soll pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftigen helfen, ihren Alltag möglichst selbstständig zu gestalten. Er ist zweckgebunden: Die Pflegekasse erstattet ihn nur für bestimmte, qualitätsgesicherte Leistungen.
Anders als das Pflegegeld steht er schon ab Pflegegrad 1 zu. Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist er oft die wichtigste Leistung der Pflegeversicherung.
Wofür Sie den Entlastungsbetrag einsetzen können
| Leistung | Beispiel | Einschränkung |
|---|---|---|
| Tages- oder Nachtpflege | Eigenanteil für Verpflegung oder Fahrten | - |
| Kurzzeitpflege | Unterkunft und Verpflegung im Heim | - |
| Ambulanter Pflegedienst | Betreuung, Hilfe im Haushalt | bei Pflegegrad 2 bis 5 nicht für die Körperpflege (Selbstversorgung) |
| Angebote zur Unterstützung im Alltag | Haushaltshilfe, Begleitung, Betreuungsgruppen | nur nach Landesrecht anerkannte Anbieter (§ 45a SGB XI) |
So rechnen Sie ab
Einen Antrag brauchen Sie nicht: Der Anspruch entsteht, sobald Sie zu Hause gepflegt werden und einen Pflegegrad haben. Sie bezahlen die Leistung zunächst selbst oder lassen sie direkt abrechnen und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Auf dem Beleg muss erkennbar sein, für welche der vier Leistungsarten die Kosten entstanden sind.
Manche Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, wenn Sie das schriftlich erlauben. Welche Alltagshilfen in Ihrem Land anerkannt sind, erfahren Sie beim Pflegestützpunkt oder Ihrer Pflegekasse.
Restbetrag nicht verfallen lassen
Nicht genutzte Beträge sammeln sich im Laufe des Kalenderjahres an. Was am Jahresende übrig ist, können Sie in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen (§ 45b Abs. 1 SGB XI) - der Restbetrag aus 2026 lässt sich also bis zum 30. Juni 2027 nutzen. Danach verfällt er.
Checkliste: Entlastungsbetrag nutzen
So holen Sie sich die 131 Euro:
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Besondere Fälle
- Pflegegrad 1
- Der Entlastungsbetrag kann auch für Hilfe bei der Selbstversorgung durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden.
- Kurzzeitpflege mit hohem Eigenanteil
- Angesparte Entlastungsbeträge eignen sich gut, um Unterkunft und Verpflegung in der Kurzzeitpflege zu bezahlen.
Worauf es ankommt
- Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern nur gegen Belege erstattet.
- Bei Pflegegrad 2 bis 5 darf er nicht für Körperpflege durch einen Pflegedienst eingesetzt werden, bei Pflegegrad 1 schon.
- Nachbarschaftshilfe ist nur erstattungsfähig, wenn sie nach dem Recht Ihres Landes anerkannt ist.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?Bis zu 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI), also bis zu 1.572 Euro im Jahr.Antwort
Bis zu 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI), also bis zu 1.572 Euro im Jahr.
- Wer bekommt den Entlastungsbetrag?Alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden.Antwort
Alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden.
- Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?Nein. Der Anspruch entsteht automatisch; Sie reichen nur die Belege zur Erstattung ein.Antwort
Nein. Der Anspruch entsteht automatisch; Sie reichen nur die Belege zur Erstattung ein.
- Wird der Entlastungsbetrag bar ausgezahlt?Nein, er wird nur als Kostenerstattung für bestimmte Leistungen gezahlt.Antwort
Nein, er wird nur als Kostenerstattung für bestimmte Leistungen gezahlt.
- Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?Für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.Antwort
Für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Verfällt der Entlastungsbetrag?Nicht genutzte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden; danach verfallen sie.Antwort
Nicht genutzte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden; danach verfallen sie.
- Ist der Entlastungsbetrag dasselbe wie die Verhinderungspflege?Nein. Die Verhinderungspflege ist eine eigene Leistung mit einem eigenen Jahresbetrag; der Entlastungsbetrag kommt hinzu.Antwort
Nein. Die Verhinderungspflege ist eine eigene Leistung mit einem eigenen Jahresbetrag; der Entlastungsbetrag kommt hinzu.
Quellen
Geprüft am 27. Oktober 2026 gegen §§ 45a, 45b SGB XI (gesetze-im-internet.de). Alle Angaben ohne Gewähr.