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Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat für Hilfe im Alltag

Das Wichtigste in Kürze

Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege - ab Pflegegrad 1 - haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI). Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Belege erstattet, etwa für Tagespflege, Kurzzeitpflege, einen Pflegedienst oder anerkannte Alltagshilfen. Ein Antrag vorab ist nicht nötig.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
Höhebis zu 131 Euro im Monat, also bis zu 1.572 Euro im Jahr
WerPflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5) in häuslicher Pflege
WofürTages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
AuszahlungKostenerstattung gegen Belege durch die Pflegekasse
Antragnicht nötig - der Anspruch entsteht automatisch
Restbetragnicht verbrauchter Betrag kann ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden

Worum es geht

Der Entlastungsbetrag soll pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftigen helfen, ihren Alltag möglichst selbstständig zu gestalten. Er ist zweckgebunden: Die Pflegekasse erstattet ihn nur für bestimmte, qualitätsgesicherte Leistungen.

Anders als das Pflegegeld steht er schon ab Pflegegrad 1 zu. Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist er oft die wichtigste Leistung der Pflegeversicherung.

Wofür Sie den Entlastungsbetrag einsetzen können

LeistungBeispielEinschränkung
Tages- oder NachtpflegeEigenanteil für Verpflegung oder Fahrten-
KurzzeitpflegeUnterkunft und Verpflegung im Heim-
Ambulanter PflegedienstBetreuung, Hilfe im Haushaltbei Pflegegrad 2 bis 5 nicht für die Körperpflege (Selbstversorgung)
Angebote zur Unterstützung im AlltagHaushaltshilfe, Begleitung, Betreuungsgruppennur nach Landesrecht anerkannte Anbieter (§ 45a SGB XI)

So rechnen Sie ab

Einen Antrag brauchen Sie nicht: Der Anspruch entsteht, sobald Sie zu Hause gepflegt werden und einen Pflegegrad haben. Sie bezahlen die Leistung zunächst selbst oder lassen sie direkt abrechnen und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Auf dem Beleg muss erkennbar sein, für welche der vier Leistungsarten die Kosten entstanden sind.

Manche Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, wenn Sie das schriftlich erlauben. Welche Alltagshilfen in Ihrem Land anerkannt sind, erfahren Sie beim Pflegestützpunkt oder Ihrer Pflegekasse.

Restbetrag nicht verfallen lassen

Nicht genutzte Beträge sammeln sich im Laufe des Kalenderjahres an. Was am Jahresende übrig ist, können Sie in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen (§ 45b Abs. 1 SGB XI) - der Restbetrag aus 2026 lässt sich also bis zum 30. Juni 2027 nutzen. Danach verfällt er.

Checkliste: Entlastungsbetrag nutzen

So holen Sie sich die 131 Euro:

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Besondere Fälle

Pflegegrad 1
Der Entlastungsbetrag kann auch für Hilfe bei der Selbstversorgung durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden.
Kurzzeitpflege mit hohem Eigenanteil
Angesparte Entlastungsbeträge eignen sich gut, um Unterkunft und Verpflegung in der Kurzzeitpflege zu bezahlen.

Worauf es ankommt

  • Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern nur gegen Belege erstattet.
  • Bei Pflegegrad 2 bis 5 darf er nicht für Körperpflege durch einen Pflegedienst eingesetzt werden, bei Pflegegrad 1 schon.
  • Nachbarschaftshilfe ist nur erstattungsfähig, wenn sie nach dem Recht Ihres Landes anerkannt ist.

Häufige Fragen

Quellen

Geprüft am 27. Oktober 2026 gegen §§ 45a, 45b SGB XI (gesetze-im-internet.de). Alle Angaben ohne Gewähr.