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Arbeitsgericht

Arbeitsgericht
Das Wichtigste in Kürze

Das Arbeitsgericht entscheidet Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis - am häufigsten über Kündigungsschutzklagen. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer gewinnt (§ 12a ArbGG).

Das Wichtigste zu diesem Amt
ZuständigArbeitsgericht an Ihrem Arbeits- oder Wohnort, je nach Streitgegenstand
GebührGerichtskosten nach Streitwert, keine Erstattung gegnerischer Anwaltskosten in erster Instanz (§ 12a ArbGG)
KontaktRechtsantragstelle des Arbeitsgerichts für die Klageerhebung ohne Anwalt
RechtsgrundlageArbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

Arbeitsgericht in Ihrer Stadt

Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Auf einen Blick

Arbeitsgericht: Kündigungsschutzklage und Streit im Job. Träger: Land. Behördengänge: Kündigungsschutzklage.
Eigene Darstellung von stadt.info, Träger nach Bundes- und Landesrecht.

Behördengänge im Überblick

Worum es geht

Arbeitsgerichte entscheiden bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern - etwa um Kündigungen, ausstehenden Lohn, Arbeitszeugnisse oder die Wirksamkeit von Verträgen. Für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht gelten weitgehend die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den Amtsgerichten, soweit das Arbeitsgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt (§ 46 Absatz 2 ArbGG).

Eine Besonderheit gilt für die Kosten: In der ersten Instanz besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten der Gegenseite, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (§ 12a Absatz 1 ArbGG) - jede Partei trägt die eigenen Kosten selbst.

Was das Arbeitsgericht erledigt

  • Klagen auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung
  • Klagen auf Zahlung von Arbeitsentgelt, Überstunden oder Urlaubsabgeltung
  • Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse und Vertragsbedingungen
  • Entgegennahme von Klagen ohne Anwalt über die Rechtsantragstelle

Wofür Sie zum Arbeitsgericht müssen

AnliegenTypischer Anlass
KündigungsschutzklageKündigung erhalten, die Sie für unwirksam halten
Lohn- oder GehaltsklageArbeitgeber zahlt Lohn, Überstunden oder Urlaubsabgeltung nicht aus
ZeugnisklageArbeitszeugnis fehlt oder enthält falsche Angaben
Streit um VertragsbedingungenStreit über Arbeitszeit, Versetzung oder Vertragsänderungen

So läuft es ab

  1. Klage einreichen

    Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle, mit oder ohne Anwalt.

  2. Gütetermin

    Ein früher Termin zur gütlichen Einigung, oft innerhalb weniger Wochen.

  3. Kammertermin

    Kommt keine Einigung zustande, verhandelt die Kammer mit Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.

  4. Urteil oder Vergleich

    Das Verfahren endet durch Urteil, Vergleich oder Rücknahme der Klage.

Lebenslagen mit dem Weg zum Arbeitsgericht

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen §§ 12a und 46 ArbGG. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.