Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht entscheidet Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis - am häufigsten über Kündigungsschutzklagen. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
| Zuständig | Arbeitsgericht an Ihrem Arbeits- oder Wohnort, je nach Streitgegenstand |
|---|---|
| Gebühr | Gerichtskosten nach Streitwert, keine Erstattung gegnerischer Anwaltskosten in erster Instanz (§ 12a ArbGG) |
| Kontakt | Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts für die Klageerhebung ohne Anwalt |
| Rechtsgrundlage | Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) |
Arbeitsgericht in Ihrer Stadt
Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Auf einen Blick
Behördengänge im Überblick
Worum es geht
Arbeitsgerichte entscheiden bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern - etwa um Kündigungen, ausstehenden Lohn, Arbeitszeugnisse oder die Wirksamkeit von Verträgen. Für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht gelten weitgehend die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den Amtsgerichten, soweit das Arbeitsgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt (§ 46 Absatz 2 ArbGG).
Eine Besonderheit gilt für die Kosten: In der ersten Instanz besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten der Gegenseite, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (§ 12a Absatz 1 ArbGG) - jede Partei trägt die eigenen Kosten selbst.
Was das Arbeitsgericht erledigt
- Klagen auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung
- Klagen auf Zahlung von Arbeitsentgelt, Überstunden oder Urlaubsabgeltung
- Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse und Vertragsbedingungen
- Entgegennahme von Klagen ohne Anwalt über die Rechtsantragstelle
Wofür Sie zum Arbeitsgericht müssen
| Anliegen | Typischer Anlass |
|---|---|
| Kündigungsschutzklage | Kündigung erhalten, die Sie für unwirksam halten |
| Lohn- oder Gehaltsklage | Arbeitgeber zahlt Lohn, Überstunden oder Urlaubsabgeltung nicht aus |
| Zeugnisklage | Arbeitszeugnis fehlt oder enthält falsche Angaben |
| Streit um Vertragsbedingungen | Streit über Arbeitszeit, Versetzung oder Vertragsänderungen |
So läuft es ab
Klage einreichen
Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle, mit oder ohne Anwalt.
Gütetermin
Ein früher Termin zur gütlichen Einigung, oft innerhalb weniger Wochen.
Kammertermin
Kommt keine Einigung zustande, verhandelt die Kammer mit Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.
Urteil oder Vergleich
Das Verfahren endet durch Urteil, Vergleich oder Rücknahme der Klage.
Lebenslagen mit dem Weg zum Arbeitsgericht
Häufige Fragen
- Wofür ist das Arbeitsgericht zuständig?Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis - am häufigsten Kündigungsschutzklagen, aber auch Lohn-, Zeugnis- und Vertragsstreitigkeiten.Antwort
Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis - am häufigsten Kündigungsschutzklagen, aber auch Lohn-, Zeugnis- und Vertragsstreitigkeiten.
- Brauche ich einen Anwalt vor dem Arbeitsgericht?In der ersten Instanz nicht zwingend - die Rechtsantragstelle hilft bei der Klageerhebung. Ab der zweiten Instanz (Landesarbeitsgericht) besteht Anwaltszwang.Antwort
In der ersten Instanz nicht zwingend - die Rechtsantragstelle hilft bei der Klageerhebung. Ab der zweiten Instanz (Landesarbeitsgericht) besteht Anwaltszwang.
- Wer zahlt die Anwaltskosten, wenn ich gewinne?In der ersten Instanz jede Seite ihre eigenen - eine Kostenerstattung durch die unterlegene Partei gibt es dort nicht (§ 12a Absatz 1 ArbGG).Antwort
In der ersten Instanz jede Seite ihre eigenen - eine Kostenerstattung durch die unterlegene Partei gibt es dort nicht (§ 12a Absatz 1 ArbGG).
- Was ist der Gütetermin?Ein früher, meist kurzer Termin, in dem das Gericht eine gütliche Einigung zwischen den Parteien versucht.Antwort
Ein früher, meist kurzer Termin, in dem das Gericht eine gütliche Einigung zwischen den Parteien versucht.
- Was mache ich bei einer Kündigung?Innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben, siehe Kündigungsschutzklage.Antwort
Innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben, siehe Kündigungsschutzklage.
- Was kostet eine Klage vor dem Arbeitsgericht?Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert; eigene Anwaltskosten trägt in erster Instanz jede Seite selbst.Antwort
Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert; eigene Anwaltskosten trägt in erster Instanz jede Seite selbst.
Rechtsgrundlagen
Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen §§ 12a und 46 ArbGG. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.