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Hauptzollamt

Hauptzollamt
Das Wichtigste in Kürze

Das Hauptzollamt setzt die Kfz-Steuer fest, erhebt Einfuhrabgaben bei Reisen und Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern und bekämpft Schwarzarbeit. Seit dem 1. Juli 2014 ist der Zoll bundesweit für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig - vorher waren es die Finanzämter der Länder.

Das Wichtigste zu diesem Amt
Zuständigdas Hauptzollamt an Ihrem Wohnort (Dienststellensuche auf zoll.de)
Gebührdie meisten Aufgaben sind gebührenfrei; die Kfz-Steuer selbst ist eine Jahressteuer, keine Gebühr
KontaktDienststellensuche und Kontaktformular auf zoll.de
RechtsgrundlageKraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), Finanzverwaltungsgesetz

Hauptzollamt in Ihrer Stadt

Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Auf einen Blick

Hauptzollamt: Kfz-Steuer und Zoll. Träger: Bund (Zollverwaltung des Bundes). Behördengänge: Kfz-Steuer.
Eigene Darstellung von stadt.info, Träger nach Bundes- und Landesrecht.

Behördengänge im Überblick

Worum es geht

Das Hauptzollamt gehört zur Bundeszollverwaltung. Bekannt ist es vor allem als Stelle für die Kfz-Steuer - daneben erhebt es Einfuhrabgaben, Verbrauchsteuern auf Energie, Tabak und Alkohol und geht gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor.

Seit dem 1. Juli 2014 verwaltet der Zoll bundesweit die Kraftfahrzeugsteuer; zuvor lag das bei den Finanzämtern der Länder. Erteilte Steuerbescheide und Vergünstigungen gelten seitdem unverändert fort.

Was Sie beim Hauptzollamt erledigen

  • Kfz-Steuer berechnen und bezahlen - Fälligkeit, SEPA-Lastschrift, Befreiung für Elektrofahrzeuge
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer ändern oder neu erteilen, etwa bei einem neuen Konto
  • Einspruch gegen einen Kfz-Steuerbescheid einlegen
  • Reisefreimengen und Einfuhrabgaben bei der Rückkehr aus Nicht-EU-Ländern klären
  • Verdacht auf Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung melden

Was das Hauptzollamt erledigt

Kfz-Steuer

Festsetzen, erheben und bei Rückständen vollstrecken - automatisch, sobald ein Fahrzeug zugelassen wird.

Einfuhrabgaben

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern und bei Online-Bestellungen von dort.

Verbrauchsteuern

Energie-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer - meist bei Herstellern und Händlern, nicht bei Privatpersonen.

Schwarzarbeit

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls prüft Betriebe auf illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße.

Abgrenzung zu Nachbarstellen

HauptzollamtZulassungsstelleFinanzamt
Zuständig fürKfz-Steuer festsetzen und einziehenFahrzeug an-, um- und abmeldenEinkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer
Betroffen beijedem zugelassenen Fahrzeug automatischKauf, Umzug, Verkauf eines Fahrzeugsselbstständiger Tätigkeit oder Einkommen
RechtsgrundlageKraftfahrzeugsteuergesetzFahrzeug-ZulassungsverordnungEinkommen- und Gewerbesteuergesetz

So läuft es ab

  1. Fahrzeug zugelassen

    Die Zulassungsstelle übermittelt die Fahrzeugdaten automatisch an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

  2. Steuerbescheid

    Das Hauptzollamt setzt die Kfz-Steuer fest - in der Regel einmalig, ohne jährliche Neuausstellung.

  3. Jährliche Lastschrift

    Die Bundeskasse zieht die Steuer per SEPA-Lastschrift ein, meist jährlich im Voraus.

  4. Änderungen

    Bei Halterwechsel, Umzug oder Abmeldung aktualisiert die Zulassungsstelle die Daten automatisch beim Hauptzollamt.

Lebenslagen mit dem Weg zum Hauptzollamt

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen die Angaben des Zolls zur Zuständigkeit (zoll.de) und das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.