Hauptzollamt

Das Hauptzollamt setzt die Kfz-Steuer fest, erhebt Einfuhrabgaben bei Reisen und Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern und bekämpft Schwarzarbeit. Seit dem 1. Juli 2014 ist der Zoll bundesweit für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig - vorher waren es die Finanzämter der Länder.
| Zuständig | das Hauptzollamt an Ihrem Wohnort (Dienststellensuche auf zoll.de) |
|---|---|
| Gebühr | die meisten Aufgaben sind gebührenfrei; die Kfz-Steuer selbst ist eine Jahressteuer, keine Gebühr |
| Kontakt | Dienststellensuche und Kontaktformular auf zoll.de |
| Rechtsgrundlage | Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), Finanzverwaltungsgesetz |
Hauptzollamt in Ihrer Stadt
Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Auf einen Blick
Behördengänge im Überblick
Worum es geht
Das Hauptzollamt gehört zur Bundeszollverwaltung. Bekannt ist es vor allem als Stelle für die Kfz-Steuer - daneben erhebt es Einfuhrabgaben, Verbrauchsteuern auf Energie, Tabak und Alkohol und geht gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor.
Seit dem 1. Juli 2014 verwaltet der Zoll bundesweit die Kraftfahrzeugsteuer; zuvor lag das bei den Finanzämtern der Länder. Erteilte Steuerbescheide und Vergünstigungen gelten seitdem unverändert fort.
Was Sie beim Hauptzollamt erledigen
- Kfz-Steuer berechnen und bezahlen - Fälligkeit, SEPA-Lastschrift, Befreiung für Elektrofahrzeuge
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer ändern oder neu erteilen, etwa bei einem neuen Konto
- Einspruch gegen einen Kfz-Steuerbescheid einlegen
- Reisefreimengen und Einfuhrabgaben bei der Rückkehr aus Nicht-EU-Ländern klären
- Verdacht auf Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung melden
Was das Hauptzollamt erledigt
Kfz-Steuer
Festsetzen, erheben und bei Rückständen vollstrecken - automatisch, sobald ein Fahrzeug zugelassen wird.
Einfuhrabgaben
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern und bei Online-Bestellungen von dort.
Verbrauchsteuern
Energie-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer - meist bei Herstellern und Händlern, nicht bei Privatpersonen.
Schwarzarbeit
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls prüft Betriebe auf illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße.
Abgrenzung zu Nachbarstellen
| Hauptzollamt | Zulassungsstelle | Finanzamt | |
|---|---|---|---|
| Zuständig für | Kfz-Steuer festsetzen und einziehen | Fahrzeug an-, um- und abmelden | Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer |
| Betroffen bei | jedem zugelassenen Fahrzeug automatisch | Kauf, Umzug, Verkauf eines Fahrzeugs | selbstständiger Tätigkeit oder Einkommen |
| Rechtsgrundlage | Kraftfahrzeugsteuergesetz | Fahrzeug-Zulassungsverordnung | Einkommen- und Gewerbesteuergesetz |
So läuft es ab
Fahrzeug zugelassen
Die Zulassungsstelle übermittelt die Fahrzeugdaten automatisch an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Steuerbescheid
Das Hauptzollamt setzt die Kfz-Steuer fest - in der Regel einmalig, ohne jährliche Neuausstellung.
Jährliche Lastschrift
Die Bundeskasse zieht die Steuer per SEPA-Lastschrift ein, meist jährlich im Voraus.
Änderungen
Bei Halterwechsel, Umzug oder Abmeldung aktualisiert die Zulassungsstelle die Daten automatisch beim Hauptzollamt.
Lebenslagen mit dem Weg zum Hauptzollamt
Häufige Fragen
- Welche Aufgaben hat das Hauptzollamt?Vor allem die Kfz-Steuer, dazu Einfuhrabgaben bei Reisen und Online-Bestellungen, Verbrauchsteuern auf Energie, Tabak und Alkohol sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit.Antwort
Vor allem die Kfz-Steuer, dazu Einfuhrabgaben bei Reisen und Online-Bestellungen, Verbrauchsteuern auf Energie, Tabak und Alkohol sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit.
- Seit wann ist das Hauptzollamt für die Kfz-Steuer zuständig?Seit dem 1. Juli 2014. Davor verwalteten die Finanzämter der Länder die Kraftfahrzeugsteuer.Antwort
Seit dem 1. Juli 2014. Davor verwalteten die Finanzämter der Länder die Kraftfahrzeugsteuer.
- Muss ich mich selbst beim Hauptzollamt melden, wenn ich ein Auto zulasse?Nein. Die Zulassungsstelle übermittelt die Daten automatisch - Sie müssen nur das SEPA-Lastschriftmandat erteilen.Antwort
Nein. Die Zulassungsstelle übermittelt die Daten automatisch - Sie müssen nur das SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
- Wo finde ich mein zuständiges Hauptzollamt?Über die Dienststellensuche auf zoll.de - dort nach Postleitzahl und dem Anliegen "Kfz-Steuer" suchen.Antwort
Über die Dienststellensuche auf zoll.de - dort nach Postleitzahl und dem Anliegen "Kfz-Steuer" suchen.
- Ist das Hauptzollamt dasselbe wie das Finanzamt?Nein. Das Finanzamt ist Landesbehörde für Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, das Hauptzollamt Bundesbehörde für Kfz-Steuer, Zoll und Verbrauchsteuern.Antwort
Nein. Das Finanzamt ist Landesbehörde für Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, das Hauptzollamt Bundesbehörde für Kfz-Steuer, Zoll und Verbrauchsteuern.
- Wie bezahle ich die Kfz-Steuer?In aller Regel per SEPA-Lastschrift, die Sie bei der Zulassung erteilen. Ohne Mandat lässt die Zulassungsstelle kein Fahrzeug zu.Antwort
In aller Regel per SEPA-Lastschrift, die Sie bei der Zulassung erteilen. Ohne Mandat lässt die Zulassungsstelle kein Fahrzeug zu.
Rechtsgrundlagen
- zoll.de: Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung ↗
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) ↗
Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen die Angaben des Zolls zur Zuständigkeit (zoll.de) und das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.